Hallo,
ich habe auf eBay
einen WoW Account ersteigert der folgende Standardklauseln beinhaltet:
Hinweise :
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment.
Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände.
Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen.
Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment!
Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie E-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern!!
Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers.
Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.
Rechtliches :
Der Käufer verpflichtet sich sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontoverbindung, Adresse usw. unverzüglich nach Erhalt der Accountdaten zu ändern.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Ich übernehme keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibefehler.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB
. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB
(formalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay-Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01).
Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten.
Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswahren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes.
Ferner akzeptiere ich nur Vorkasse, als geprüftes ebay Mitglied tragt Ihr dabei kein Risiko, und ich vermeide Spaßgebote von Leuten die nicht zahlen wollen.
1. Kann ich von so einem Kaufvertrag ohne weiteres zurücktreten? (Vk hat mir bereits Zahlungsfrist gesetzt)
2. Kann der Ebaynachrichtenverkehr vor Gericht eingebracht werden?
Vielen Dank
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Rücktritt vom Kaufvertrag - WoW Account
15. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2009 | 14:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - WoW Account
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2009 | 14:08
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
quote:
Kann ich von so einem Kaufvertrag ohne weiteres zurücktreten?
Solange der VK nicht gewerblich ist, nicht. Wieso auch?
quote:
Kann der Ebaynachrichtenverkehr vor Gericht eingebracht werden?
Ja, aber wozu? Da scheinen noch ein paar Informationen zu fehlen.
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#2
Antwort vom 15. Dezember 2009 | 14:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, es war ein privater Verkäufer. Ich wollte nur allgemein fragen, da ich hierzu nirgendwo genaue Antworten finde.
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2009 | 15:05
Von
Status: Lehrling (1223 Beiträge, 347x hilfreich)
> "Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei."
Wie solll man den Satz verstehen?
Das der K verhindert, das Blizzard ansprüche gegenüber den VK stellen kann/darf??
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