Rücktritt vom Kaufvertrag bei Ebay

28. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Saarländer 1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Ebay

Hallo
weiß jemand ob ich bei unkostenübernahme von einer Ebayauktion mit einer Privatperson zurücktreten kann?
Grüße Peter

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich denke das ist ganz einfach. Teile dem VK mit, dass es Dir Leid tut und Du doch vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest, da Du Dich aus xxx Grund vertan hast. Das Du auch gerne bereit wärst ihm seine Unkosten zu erstatten. Im Regelfall wird Dir der VK keine großen Probleme machen.

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#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Ergänzung:

Ansonsten hast Du keine weiteren Möglichkeiten denn Du hast einen rechtlich wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen.

Wenn der VK sich querstellt, dann würde ich den Betrag einfach bezahlen und ihn später weiterverkaufen. So hast Du keinen Ärger mit dem VK und verlierst trotzdem kein Geld.

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#3
 Von 
Saarländer 1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da der Vk sich zu keinem Kompromiß bereit erklärt werde ich das Teil wohl bezahlen und weiter verkaufen.
Trotzdem Danke ;-))

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#4
 Von 
Saarländer 1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieverhält der Sachverhalt sich denn wenn der Vk im Auftrag handelt es aber in der Auktion nicht erwähnte??
Grüße peter

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#5
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

für Dich ist lediglich der Vertragspartner interessant. Was er im AUftrag vom wem abwickelt ist dabei unrelevant, außer es wurde in der Artikelbeschreibung benannt.

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#6
 Von 
Saarländer 1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt das wenn der Verkauf im Auftrag nicht erwähnt wird ist der Vertrag nichtig schlieslich ist der Verkäufer ja nicht der Eigentümer.
Fragen über Fragen hoffe trotzdem auf Hilfe
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Nein. Das Gegenteil ist der Fall. Für Dich ist es absolut uninteressant ob der VK der Eigentümer ist. Er ist für die Erfüllung des Vertrages zuständig auch wenn z.B. der Eigentümer sagen würde, dass er den Artikel nicht mehr verkaufen möchte. Dann müßte der VK dafür sorgen, dass der Käufer seine Ware bekommt.

Ganz einfach. Der Kaufvertrag wird zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen. Beide sind ihrerseits für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich.

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