Rücktritt von ebayauktion

13. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
hallebadkapp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von ebayauktion

Hallo,

ich habe da ein kleines Problem, ich habe vor kurzem ein Comic bei ebay ersteigert. Die Angaben in der Artikelbeschreibung waren sehr allgemein gehalten! Es stand nicht von original oder Nachdruck drin, also bin ich von einem Original ausgegangen und habe dementsprechend geboten! Als das Heft bei mir ankam, stellte sich heraus, dass es sich um einen Nachdruck handelt! Habe ich jetzt eine Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten und mein Geld bei dem Verkäufer einzufordern? Die Auktion war leider auch als Privatauktion ohne Garantie ausgewiesen! Vielen Dank im Voraus




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Wenn es eine Privatauktion war, und die Artikelbeschreibung nicht falsch war, hast Du m.E. kein Möglichkeit.

Falls es doch eine gibt, werden die eBay-Spezies hier auf der Seite sie kennen ;)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo,

wenn es dir nichts ausmacht, dann poste hier doch bitte die Artikelnummer zum Fall.
Oft können die "Spezies" dann damit viel eher etwas anfangen und dir entsprechende Tipps geben.

Gruss Gesil

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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Ist ein Nachdruck überhaupt legal ?
Wenn nicht, vom Kaufvertrag zurücktreten (Erklärungsirrtum - eine genaue Beschreibung hat pssst unter http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=15139 gepostet).

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Doch, Comics werden immer wieder nachgedruckt. Von den ganzen Donald Duck oder Micky Maus Sachen gibt es schon zig Auflagen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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