Hallo,
ich habe einen Ebay-Käufer, der zwei identische Artikel zu unterschiedlichen Preisen erworben hat, z.B. eimal 10 EUR und einmal 25 EUR.
Die Artikel sind auch auf der Rechnung separat mit den Preisen aufgeschlüsselt.
Jetzt möchte der Käufer gern den teureren Artikel zurückgeben.
Wie verhält sich das, kann er explizit den teureren Artikel zurückgeben, also besteht ein Vertrag über diesen einen, oder kann man bei beiden den z.B. den Durchschnittspreis berechnen und den zurücküberweisen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Bernhard
Rücktritt von einem zweier identischer Artikel mit unterschiedlichem Ersteig.-Preis
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Der Käufer hat 2 Verträge mit Ihnen und macht jetzt von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und gibt den teuren Artikel zurück.
Nix mit Durchschnittspreis.
Gruss
Susi
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"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht "
Da ist der Käufer im Recht. Er kann zurücktreten und wird natürlich den teueren Artikel dafür nehmen, wenn beide identisch sind.
Dumm gelaufen.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dafür darf er allerdings wenigstens alle Versandkosten tragen,ich hoffe die waren ordentlich hoch.
Hallo,
danke für die Antworten!
Die Versandkosten sind leider sehr human, zusätzlich dürfen die Kunden bei mir sammeln bis zum Abwinken, deshalb ist die Retoure auch höher als 40 EUR und die Versandkosten sind auch noch an meiner Backe ;(
That's life!
Danke
Bernhard
Nein,bernard, Bei Rücksendungen wird nur der Warenwert des Art. berechnet der auch zurückgeschickt wird.Sollte hier der einzel Preis unter 40 liegen,können Sie dem Kunden die Versandkosten berechnen,was in diesem Fall mehr als gerecht ist.
Und jetzt?
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