Rücktritt w.Lief.Verzug+Annahmeverweigerung Paket

8. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
zickenalarm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Rücktritt w.Lief.Verzug+Annahmeverweigerung Paket

Hallo - habe bei Ebay ein Elektrogerät gekauft, der Liefertermin wurde nicht eingehalten. Also Kaufrücktritt. Da ich das Gerät dringend benötigte, habe ich mir anderweitig eines besorgt. So weit, so gut. Seit dem 2.1. bin ich nur noch mit dem Paketdienst (DPD) beschäftigt. Der Verkäufer hat die Zulieferung angeblich gestoppt. Ich habe mehrere Emails, Faxe und Telefonate getätigt und bestätigt, dass ich die Ware nicht mehr möchte/benötige. Gestern hat der Verk. die PayPal-Zahlung erstattet. Im Lieferstatus DPD erschien auf einmal eine Zustellung gestern morgen an einen Menschen, den ich überhaupt nicht kenne. Zumal ich - nachweislich - nicht nur im Vorfeld die Annahme verweigert habe, sondern auch das Abstellen oder die Abgabe an Nachbarn ausdrücklich verboten habe. Hatte sogar einen entsprechenden Zettel an der Haustür angebracht.

Heute nachmittag nun steht das Paket plötzlich im Regen auf der Außentreppe.

Hab natürlich sofort Kontakt aufgenommen - aber Schweigen herrscht im Wald.

Muß ich das Paket nun ins Haus holen und evtl. sogar auf meine Kosten zurück schicken? Oder ist das Sache von DPD?

So eine Unverfrorenheit ist mir noch nicht untergekommen.

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

quote:
der Liefertermin wurde nicht eingehalten.
Nur mal so aus Interesse, war es ein fesst vereinbarter Liefertermin, oder die doch ehrlich gesagt blöde Angabe von EBAY mit der vorraussichtlichen Lieferung?

quote:
Muß ich das Paket nun ins Haus holen
Hierzu würde ich dir schon raten, denn das Paket ist jetzt in deinem Wirkungskreis angekommen. Verschwindet es jetzt, würde ich sagen geht das zu deinen Lasten. Das du es bekommen hast, hast du ja auch schon mitgeteilt.

quote:
evtl. sogar auf meine Kosten zurück schicken?
Das könnte der grosse STreitpunkt werden. Was ist denn seitens der AGB und Rücktrittsrechtvom Kauf notiert? Wer trägt da denn die Kosten laut den AGB?



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zickenalarm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo - ne, war der Liefertermin vom Verkäufer. Was die AGB betrifft, so ist bei einem Rücktritt nach Erhalt der Ware unter einem Wert von 40 Euro wohl der Empfänger für die Versandkosten "zuständig". Hier besteht wohl aber auch wieder die Ausnahme, ob einem ein Artikel nicht gefällt, er kaputt ist oder aber - Lieferverzug.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

DPD muss nachweisen, dass sie zugestellt haben.

Problematisch ist jedoch, dass ...

quote:
Hab natürlich sofort Kontakt aufgenommen - aber Schweigen herrscht im Wald.


Hätten Sie nicht machen sollen!!!






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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zickenalarm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Wahrscheinlich haben Sie Recht. Hinterher ist man immer schlauer.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119330 Beiträge, 39711x hilfreich)

Hier sollte man im Rahmen der Schadenminderung das Paket hereinnehmen. Und den Verkäufer informieren (mit Zustellnachweis) das der Paketdienst dennoch geliefert hat und das Paket zur Abholung bereit steht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zickenalarm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo ihr Lieben - vielen Dank für die Infos. Hab meinen Verstand über den Zorn gestellt und werde das Paket morgen erstmal auf meine Kosten zurück senden. Letztendlich kann der Verkäufer auch nichts dafür. Bin nur enttäuscht, dass der Verkäufer sich überhaupt nicht gekümmert hat. Offenbar gilt immer öfter, dass man mit dem Geld anderer Leute bequem leben kann, ohne viel dafür zu tun.

Bis PayPal das Geld freigibt, vergehen mind. 8 Tage - und die Portokosten muss ich mir wohl mit anwaltlicher Hilfe zurückholen. Da bin ich nun mal stur wie ein Panzer.

Sonst meinen manche, sie kommen mit allem durch.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119330 Beiträge, 39711x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und werde das Paket morgen erstmal auf meine Kosten zurück senden. <hr size=1 noshade>

Würde ich nicht machen. Neue Verpackung, Polstermaterial, Versandrisiko ...



quote:<hr size=1 noshade>und die Portokosten muss ich mir wohl mit anwaltlicher Hilfe zurückholen. <hr size=1 noshade>

Da wird Dir auch kein Anwalt helfen, wenn Du das zurücksendet ist das Dein Vergnügen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
zickenalarm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi - Versandmaterial brauche ich nicht, Ware wurde nicht angerührt/ausgepackt. Einfach Adreßaufkleber drauf und mit DHL versichert zurück.

Die 5 Euro fallen mir zwar sehr schwer - aber lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Wenn der Verkäufer die Erstattung zurück nimmt, wird der Schlamassel nur noch größer - und für mich noch teurer.

Werde künftig bei niemandem mehr kaufen, der mit DPD versendet. Hatte bisher mit niemandem solche Probleme. Und ich kaufe fast alles übers Internet.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Da wird Dir auch kein Anwalt helfen, wenn Du das zurücksendet ist das Dein Vergnügen.

Sehe ich anders. Ein Herausgabeanspruch des Verkäufers besteht zweifelsohne. Wenn er nun die Kosten des Rückversands zu tragen hat (da müsste man sich den genauen Ablauf anschauen, denke aber schon), dann hat er sie auch zu tragen, wenn der Empfänger den Rückversand veranlasst - wobei natürlich die Schadensminderungspflicht zu beachten ist.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119330 Beiträge, 39711x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Versandmaterial brauche ich nicht, Ware wurde nicht angerührt/ausgepackt. <hr size=1 noshade>

Der Karton in dem sich die Ware befindet ist definitiv nicht mehr zum Versand geeignet. Wird die Ware beim Rückversand beschädtigt haftest Du aufgrund der ungeeigneten Verpackung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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