Rücktrittsrecht...mal wieder

31. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lingpeichi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücktrittsrecht...mal wieder

Sehr geehrtes Forum,

bei ebay habe ich einen Artikel per Sofortkauf verkauft. Käufer zahlte erst nach 12 Tagen nachdem ich zweimal nachhaken musste, wo das Geld bleibt, aber er stornierte die Zahlung bei Paypal zeitgleich binnen drei Minuten. 2 Tage später zahlt er wieder, beschuldigt mich das ich der Lieferung nicht nachkomme noch am selben Tag wohlgemerkt und ein Fremdzugriff auf Paypal erfolgte was ein Käuferschutz auslöste. Geld habe ich telefonisch über Paypal zurück zahlen lassen. Besteht jetzt noch ein Kaufvertrag? Falls ja, kann ich zurück treten in dem ich den Käufer ein Einschreiben zu schicke mit Rücktrittserklärung?

Vielen Dank vorab.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

das Ganze ist etwas wirr, erstmal die Frage, hast du immer noch eine Zahlung für den Artikel oder ist dieser noch unbezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lingpeichi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi, danke für die Meldung.

also der Käufer zahlte, dann stornierte er nach drei Minuten und 2 Tage später zahlte er wieder. Alles per Paypal. Allerdings fügte er ein paar Stunden später plötzlich einen Käuferschutz hinzu mit den Worten "Verkäufer liefert nicht". Geht ja schlecht da keine Kohle da war bzw. ich um 20Uhr keine Pakete versenden kann ohne Pakstation.
Der Artikel ist noch bei mir und ich habe die Zahlung dem Käufer zurück erstattet da Paypal mir die Wahl lies, entweder Artikel oder Geld. Ersteres war mir dann zu unsicher bei diesem Käufer.

Parallel habe ich von der Auktionsplattform die Rückmeldung erhalten, dass sie die Auktion/Abwicklung stoppen und ich die Gebühren zuerstattet bekomme. Jetzt habe ich aber ein Einschreiben weggeschickt mit der Aufforderung der Käufer soll mir die Gebühren erstatten und ich trete vom Kaufvertrag zurück.

Ist das rechtens oder besteht weiterhin der Vertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Ok, der K hat dir also die Zhalung zukommen lassen und du hast sie dann deinerseits an ihn zurückbuchen lassen.

Zitat:
oder besteht weiterhin der Vertrag?
Natürlichbesteht hier weiterhin ein Vertrag, den su auch zu erfüllen hast.

Du kannst jetzt nicht so einfach vom Vertrag zurücktreten! Hier hat sogar meiner Meinung nach der K erstmal das Anrecht den Artikel zugesendet zubekommen, da du die Zahlung ja hattest. Das du von dir aus ihm die Zahlung wieder zurückgebucht hast ist dein Privatvergnügen und hat nichts mit dem Kauf zu tun!

Dein Einschreiben wird keine Wirkung haben, einseitig kannst du nicht vom KV zurücktreten, sowas würde nur in gegenseitigem Einvernehmen gehen. Wenn dein K also auf den ARtikel besteht, musst du liefern...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lingpeichi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Erstmal danke für deine Antwort.

Aber wie verhält es sich wenn das auktionshaus die kaufabwicklung nun getoppt hat und mir die gebühren zurück überwiesen hat? Bez. privatvergnügen da muss ich jetzt widersprechen, denn der k hat zweimal überwiesen und einmal storniert und einmal mir betrügerische absichten vorgeworfen. somit privatvergnügen passé

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