Rufschädigende Bewertung

14. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)
Rufschädigende Bewertung

Hallo,

ich habe eine Fotoausrüstung verkauft, Art. Nr. 7610692766. Während der laufenden Auktion erhielt ich von dem späteren Käufer eine Anfrage bzgl. der Versandkosten und ich solle die Belichtungsfunktion der Kamera prüfen: eine Knopfbatterie einlegen und prüfen, ob die Belichtungsautomatik noch funktioniert. Diese Anfrage habe ich ordnungsgemäß beantwortet, indem ich ihm schrieb, (es war an einem Sonntag) dass ich keine Knopfbatterie zur Verfügung hätte und ich deshalb diese Funktion nicht überprüfen könnte. So wie ich es auch in meinem Angebotstext geschrieben habe.
Dann hat dieser Bieter die Auktion gewonnen. Es wurden ihm meinerseits die Zahlungshinweise mitgeteilt. Kurz danach bekam ich eine mail von ihm, dass ich sicherlich damit einverstanden wäre, wenn er vom Kauf zurücktritt. Er ginge davon aus, dass er eine funktionsfähige Kamera gekauft hätte, und ich hätte ihm mit meiner Antwort (während der Auktion) auch keinen befriedigenden Nachweis der Funktionalität dieser Kamera geben können. Ich habe ihm geantwortet, dass er mich mit dieser neuen Situation völlig überrascht hat, denn so etwas hatte ich bisher noch nicht. Er soll mir etwas Zeit geben, damit ich überlegen kann, was zu machen ist....
Am nächsten Tag erreichte mich eine Mail von ihm, dass er doch an der Fotoausrüstung interessiert ist, jedoch soll ich sie ihm ohne Bezahlung zuschicken, er würde sie überprüfen, und je nachdem, ob er sie als funktionsfähig betrachtet oder nicht, so würde er mir den Artikel bezahlen (Ammerkung: oder auch nicht!).
Ich habe ihm geantwortet, dass ich mich darauf nicht einlassen werde, ihm auf blauen Dunst den Artikel zu schicken. Ich habe ihn erneut darauf hingewiesen, dass ich noch etwas Zeit brauche, um eine korrekte Lösung zu finden und dass ich mich wieder bei ihm melden würde.

Daraufhin wiederum eine mail von ihm, (nun schon fordernder und unfreundlicher), mit einem Hinweis, dass er die Kamera mängelfrei gekauft hätte. Darauf "wolle er mich nur hinweisen". Da ich die Mängelfreiheit nicht bestätigen könne, wäre das nicht in Ordnung. Er hätte an einer Rückabwicklung wegen Mängel kein Interesse. Von Schadenersatz erst gar nicht zu reden! Die nächsten mails von ihm wurden frecher: ich solle die Angelegenheit sofort in seinem Sinne regeln. Bestätigung erforderlich! usw.
Da ich solch eine Situation noch nie gehabt und nicht wusste, wie ich mich verhalten sollte habe ich mich über Ebay informiert. Er hätte ja nicht mitbieten müssen!
Ich habe aufgrund der Ratschläge von anderen Ebayern den Artikel nicht hingeschickt und schickte dem Käufer stattdessen einen Hinweis, dass er mit mir einen Vertrag geschlossen hat, den er nun auch erfüllen sollte. Ich habe ihm eine Zahlungsfrist gesetzt, die er nicht eingehalten hat. Er schickte mir daraufhin noch böse mails, dass ich ihm den Artikel sofort zuzusenden hätte(natürlich ohne, dass er bezahlt) usw. Daraufhin habe ich mich gar nicht mehr bei ihm gemeldet und die gesetzte Zahlungsfrist abgewartet, noch eine weitere Woche verstreichen lassen. Danach habe ich ihm eine Kündigung geschrieben und habe bei Ebay einen nicht bezahlten Artikel gemeldet. Postwendend bekam ich von dem Verkäufer eine rote Bewertung mit folgendem Inhalt:
"Betrugsversuch wahrscheinlich, korrekter Warenzustand konnte nicht best. werden".
Im dem sich eröffnenden Streitfall online klären, gab er dann noch weitere Gemeinheiten von sich.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da ich in die Artikelbeschreibung aufgenommen habe, dass ich die Funktion nicht testen konnte. Mir war bewusst, dass ich so auch nur einen geringen Kaufpreis erzielen konnte.
Ich bin nicht bereit, diese gemeine Bewertung so stehen zu lassen! - Dies ist eine Anschuldigung gegen mich, die rufschädigend ist, und die meinen weiteren Aktivitäten auf Ebay schadet.
Bei Ebay habe ich bereits beantragt, diese Bewertung zu entfernen. Von Ebay habe ich noch keine Antwort erhalten. Nun habe ich im Bewertungsforum von Ebay erfahren, dass es sein könnte, dass Ebay zwar den Text entfernt, jedoch die schlechte Bewertung erhalten bleibt. Dies ist für mich auch keine befriedigende Lösung.
Ich habe den Streitfall bereits beigelegt, mit dem Grund, dass ich nicht mehr mit dem Käufer reden will. Seine böswilligen Bemerkungen will ich nicht mehr hören. Heute habe ich seine Bewertung kommentiert und ihm gleichfalls eine ROTE gegeben, weil er nicht bezahlt hat. Dies macht jedoch nur wenig Sinn, da er sein BW-Profil auf privat gestellt hat, und bereits 16 (meine mitgerechnet) schlechte BWs hat. Kann ich strafrechtlich gegen ihn wegen Rufschädigung und Verleumdung vorgehen, so dass er diese BW zurücknehmen soll?

Bis jetzt hatte ich ein sauberes Profil, für das ich wirklich auch viel getan hab, indem ich meine Kunden immer sehr entgegenkommend behandelt habe. Ganz im Gegensatz so seinem, das er (wohlweislich) auf privat gesetzt hat. Ganz zu schweigen von seinen zahlreichen Namen, die er auf Ebay schon geführt hat.
Ist man solchen Ebayern hilflos ausgeliefert?
Für Tips und Kommentare bin ich dankbar!

Louise

-- Editiert von Louise H. am 14.05.2006 16:11:36

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lindemann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Louise,

wie im richtigen Leben kann man es auch bei Ebay nicht Jedem rechtmachen.
Ich würde die neg.Bewertung entsprechend kommentieren "Käufer hat nicht bezahlt" und die Sache abhaken.

Eine Rufschädigung liegt m.E. nicht vor, der Käufer hält nach seiner Aussage "einen Betrugsversuch für warscheinlich", unterstellt diesen dir jedoch nicht explizit.

Aus diesem Grund wird Ebay auch die Bewertung nicht von sich aus entfernen.

Die ungerechtfertigte negative Bewertung hast nicht du zu verantworten sondern dein etwas schwieriger Käufer.
Dies kann man mit einer entsprechenden Kommentierung seiner Zeile auch für Aussenstehende zum Ausdruck bringen.

MfG
Lindemann

-- Editiert von Lindemann am 14.05.2006 19:39:03

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für den Ratschlag.

Die Sache ist kompliziert, das weiß ich wohl. Nachher unter "Streitigkeiten online klären" und auch in seinen Mails hat er geschrieben "Betrug". Dabei entspricht die AB genau den Tatsachen, nämlich, dass ich den Artikel nicht prüfen konnte. Aber er unterstellt mir doch auf jeden Fall einen versuchten Betrug! Wie sieht das in meinem ansonsten sauberen und für jeden einsehbaren Profil aus?
Soll er ungeschoren davon kommen?
Louise

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#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Louise,


genau der Punkt

quote:
Wie sieht das in meinem ansonsten sauberen und für jeden einsehbaren Profil aus?

ist relativ einfach durch einen neutralen(!) Kommentar zu der negativen Bewertung auszuhebeln. Ein Satz wie 'Hat nicht gezahlt und unterstellt anderen Betrug.' wirkt oft Wunder.

Ich kann zwar nicht beurteilen, wie groß Ihr Bewertungsprofil ist bzw. wie groß die Auswirkungen einer einzelnen Bewertung sind, aber wenn ich einen entsprechenden Kommentar in einem Profil lese, denke ich mir (sofern der Rest sauber ist) meinen Teil und kaufe trotzdem (oder vielleicht sogar gerade deswegen) bei dem Verkäufer.


MfG,

der Ritter

-----------------
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#4
 Von 
Lindemann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Louise,
ich habe herausgelesen, daß die Sache etwas hitzig zuging. Der Käufer hat erwartet, daß du einen Funktionstest der Kamera machst damit er nicht die Katze im Sack kauft.
Im Nachhinein funktionierte die Kamera dann doch nicht so, wie er es zum Schnäppchenpreis gern gehabt hätte.


Auf Ebay tummeln sich, wie schon gesagt, die merkwürdigsten Zeitgenossen.
Ich habe es auch schon mit Leuten zu tun gehabt, mit denen man sich absolut nicht einigen kann.
Ein Gericht damit zu beschäftigen ob seine abgegebene Bewertung wirklich 100%ig den Tatsachen entspricht, halte ich aber dennoch für etwas überzogen.

Du hast sicherlich auch schon Fälle mitbekommen, bei denen irrtümlicherweise Einfamilienhäuser zu 1€ Sofortkauf angeboten wurden und die Käufer dann ganz selbstverständlich vor Gericht zogen um den Kaufvertrag durchsetzen zu lassen, hier fragt man sich, wie es um den geistigen Zustand solcher Zeitgenossen bestellt ist.

Hake die Sache einfach unter dem Punkt Lebenserfahrung ab, mein Rat.

Lindemann



-- Editiert von Lindemann am 14.05.2006 22:27:46

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#5
 Von 
Eastwick
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)

..und der "Käufer" hat ein privates Bewertungsprofil mit einigen negativen Bewertungen..ich denke,dass Du nicht die 1.bist,den er da "abziehen" will

lg

-- Editiert von Eastwick am 15.05.2006 12:59:21

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für Eure Beiträge. Das hat mir doch sehr geholfen, um die ganze Geschichte doch ein bisschen gelassener zu sehen. Zumal ich gestern noch drei "gute" BW dazu bekommen habe, und die Rote nun nicht mehr so zu Anfang als "Ampel" in meinem Profil steht. Trotzdem hatte ich ja bei Ebay die Entfernung beantragt, und siehe da, heute ist der Text der BW verschwunden, weil ein solche Text nicht den Ebay-Grundsätzen entspricht! - Naja, wenigstens etwas. Nur mein Kommentar dazu ist damit dann auch verschwunden. Ich wünschte, der Käufer wäre auch mit verschwunden. Aber so kann er weiterhin sein Unwesen treiben und sich andere Opfer suchen! - Schade eigentlich! Gut, dass man im Großen und Ganzen doch auf nette und faire Ebayer stösst. Dies war das erste Mal, dass ich solche Probleme hatte! Und vor allen Dingen gänzlich hat mich die Sache mit dem Betrug aus der Bahn geworfen. Da ist man immer auf Fairness und Ehrlichkeit bedacht, und dann so etwas! - Naja, man muss alles einmal erlebt haben. Für's Nächste habe ich hoffentlich dazu gelernt.
Ich danke Euch nochmals ganz herzlich.

Louise

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
wollte nur einmal kurz schildern, wie es weiter gegangen ist:
Mein lieber Käufer ist anscheinend bei Ebay "herausgeflogen". Dieses soll ja, wie ich gehört habe, nach drei Abmahnungen erfolgen. Nun bleibt ihm nur noch ein Zusehen oder, und das würde ich ihm zutrauen, er meldet sich unter einem neuen Namen wieder an. Nur traurig finde ich es, dass so einer einem eine ROTE verpassen darf, die allerhöchst ungerecht fertigt ist. Gerechter, finde ich, würde es zugehen, wenn Ebay gleichzeitig mit dem Rauswurf auch die ROTE entfernen würde, die zu dem Rausschmiss geführt hat.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Gruß
Louise H.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Würde ich auch für besser halten.
Andererseits bedeutet ein Rauswurf ja nicht zwangsläufig, daß deswegen alle abgegebenen Bewertungen unwahr gewesen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Dazu muss man (bzw. Ebay) sich mit dem Fall beschäftigen ....., was dann einen hohen Aufwand bedeutet. Für mich wäre es logisch, dass jemand, der dreimal verwarnt wurde, weil er nicht bezahlt hat, bzw. die Transaktionen von vornherein deutlich blockiert, nicht mehr bewerten dürfte. Mich stört einfach an dem System, dass es so ohne weiteres möglich ist eine ROTE abzugeben, auch wenn dies total ungerechtfertigt ist. Normalerweise kann man sich gegen Verleumdungen wehren! - Auf dieser Handelsplattform Ebay soll man den unfairen Ebayern bedingungslos ausgeliefert sein?
Mich würde Eure Meinung brennend interessieren.
Gruß
Louise

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo louiseH. lies mal den beitrag eines über dir. Ich hab ein ähnliches Problem nur dass ebay nicht aktiv wurde und bisher nur ganz neutral antwortete und auf den Rechtsweg verwies.
carsten_rot

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hallo Louise,

für mich ist nach Deinem ganzen Ärger klar, dass Du ansonsten aber scheinbar ziemlich viele Positive Bewertungen hast, oder?
Die eine Negative frustriert, das ist schon klar, aber ganz ehrlich. Was soll's? Ich hab letztens einen Kauf getätigt mit knapp 190 grünen und 8 roten, also ein eigentlich ziemlich schlechter Schnitt. Habe aber einfach die Kommentare des VKs zusätzlich überprüft und außerdem mit dem VK Kontakt aufgenommen, welcher sich als sehr nett erwies, da dieser mir alle Fragen beantwortete.
Mein Vorteil war, dass (wegen der Bewertungen?) kein anderer außer mir bot und ich dadurch ein echtes Schnäppchen machte :)
Schon hatte der VK die nächste Positive und irgendwann fallen auch die roten gar nicht mehr wirklich ins Auge ;)

Aber was anderes: Ich weiß nicht, ob ich es vor einiger Zeit in diesem Forum oder woanders gelesen habe; es gab mal einen Käufer, der direkt nach gewonnener Auktion negativ bewertete! Vielleicht hat zufällig jemand den Link - DAS sind Dinge über die man/frau sich wirklich ärgern kann, zumal es mehrere Tage dauerte, bis dieser Irre tatsächlich auffiel...

Habe auch schon bei VKs gekauft, die mehr als 500 neg. hatten, aber bei über 20000 Positiven fällt das nicht mehr wirklich ins Gewicht!

Irre gibt es leider immer wieder ;)

LG

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Teasy,
Ja, irgendwann legt sich der Ärger und wenn es dann mit den Grünen so weiter geht, dann "brennt" die rote Ampel nicht mehr so im Vordergrund!
Ist auch schon fast wieder vergessen. Zum Glück habe ich erst einen dieser Pappenheimer erwischt, die anderen sind alle voll zufrieden und sehr nett.
Das allerschärfste an der ganzen Geschichte ist, dass ihm durch sein Verhalten ein Superschnäppchen entgangen ist. Die Kamera -ich hab sie nachher überprüft - ist nämlich voll funktionsfähig!
Manchen Leuten ist einfach nicht zu helfen! Nun kann sich ein anderer über diesen Artikel freuen.
Liebe Grüße
Louise

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Siehste!

Hatte ziemlich am Anfang meiner Ebay-Karriere mal den Verkauf eines Autoradios gestartet; der Käufer hatte ganz komische Positive Bewertungen (VK schrieb z.B.in Bewertung 'super verpackt') und kam kurioserweise aus dem gleichen Ort. Wenn, dann hätte ja K die Verpackung loben müssen, oder?

Naja, Ende vom Lied war, dass er die Versandkosten nach Österreich oder Ungarn oder was es war nicht akzeptieren wollte (obwohl vorher abgeklärt) und mich auch ziemlich blöd anmachte.
Hab damals das Ganze mit ebay geklärt (ging sehr schnell), bewertete ihn ROT, sperrte ihn als Käufer und setzte das Radio erneut ein.
Brachte mir ein paar Euronen mehr ein (5 oder so), der Käufer kam es noch am selben Abend holen und bewertete auch prompt; sogar noch vor Einbau!!!
Nach dem Einbau schrieb er mich erneut an und teilte mir mit, dass es ihm fast Leid täte nur so wenig für dieses 'g.... Teil' gezahlt zu haben :)

Auch solche Erfahrungen müssen sein und so langsam biste ja auch wieder besser drauf ;) und extra für Dich jetzt noch ein grünes ;)

Viel Erfolg weiterhin :)

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Louise!

Dein Problem ist allgemein bekannt, eBay löscht nicht so ohne weiteres. Sie verweisen immer auf die Gerichte. Nun gibt es aber seit dem 03.04.2006 ein Urteil vom OLG Oldenburg, nachdem eBay unwahre Bewertungen löschen muss. Geh mal ins Bewertungsforum von eBay, da steht näheres. Oder google mal danach, Stichworte: 03.04.2006 olg oldenburg.

Wenn sich schon jemand die Mühe macht, soweit zu gehen (olg), dann sollte man das Urteil doch auch nutzen können, oder?

Ich jedenfalls würde weiter für ein sauberes Profil kämpfen. Erfahrungsgemäß hat man es nach der ersten Roten schwerer und es fällt den Käufern leichter, weiter Rot zu bewerten.

Da du offenbar nicht so viel verkaufst, wird diese auch lange auf deiner ersten Seite stehen.

Gruß Firona

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

@ teasy

danke für den grünen ;) ! Ich glaube jeder würde sich unwohl fühlen, wenn er so der Böswilligkeit von anderen Leuten ausgeliefert ist. Da tut es gut auch mal andere Meinungen zu hören und zu erfahren, was man alles noch machen kann!

@ firona
Danke für die Hinweise. Werd mich mal nochmals mit Ebay in Verbindung setzen. Denn meine ROTE WAR WIRKLICH vollkommen ungerecht. Eine Einigung zur einvernehmlichen Rücknahme der BW ist da bestimmt nicht drin. Ich möchte auch mit diesem LIEBEN KÄUFER absolut nichts mehr zu tun haben.

Wie heißt es so schön: Versuch macht klug!

Danke für Eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier ist auch noch das Akzenzeichen: Az.: 13 U 71/05 zur Bewertungslöschung einer unwahren Bewertung.

Firona

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke Firona, kann ich gut gebrauchen!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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