Rufschädigung ?

20. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Prud20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufschädigung ?

Schönen guten Tag an Alle
Ich habe eine kurze Frage.
Ich habe Probleme mit einem gewerblichen Händler bei ebay, der keiner lei Angaben zu Widerufsrecht und Rückgaberecht gegeben hat.
Er hat dann als ich die Auktion ersteigert habe einen Namen und eine Adresse angegeben die jedoch nicht existent war.
Ich wies ihn darauf hin dass ich nicht an jemand nicht existenten überweisen werde zumal er keine Bewertungen bis dato hat.
Er antwortete dann darauf nicht mehr und ich sagt ihm das ich bei jemand anderem kaufen würde.
Er schickte mir dann eine mail in der er schrieb dass er Zahlen und Wortdreher hatte.
Zum einen fehlten im Strassennamen Buchstaben, zum Anderen war die Postleitzahl falsch.
Er bestand dann auf den kauf und schrieb mir böse mails und gab mir eine negative Bewertung inkl. Beschwerde bei ebay.
Ich antwortete auf seine Bewertung "unzuverlässiger Käufer, bei ebax gemeldet" dass ich nicht an "gewerbliche Teilnehmer mit falschen Identitäten/Adr." zahle.
Dann kam die Antwort per email das er mich wegen Rufschädigung verklagen will.
Meine Frage nun lautet:
Was soll daran eine Rufschädigung sein und muss ich was befürchten?
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Rudi

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Lass ihn mal klagen. So, wie ich die Leute kenne, wird er das eh nicht machen. Ich habe, man möge mich berichtigen, noch keinen Anwalt gesehen, der wegen einer schlechten Bewertung bei eBay eine Klage eingereicht hat.
Außerdem sind Sie auf der sicheren Seite; ein gewerblicher Händler ist dazu verpflichtet AGBs, Widerrufsbelehrung usw. bei seinen Verkäufen anzugeben. Und ich denke auch mal, dass ein Impressum mit Ust.ID Nr./Steuernummer und korrekter Anschrift auch dazugehört.
Naja, und Rufschädigung ist glaub ich auch was anderes, als diese Aktion.

-- Editiert von TokTok am 20.05.2006 18:54:17

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#2
 Von 
Prud20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das beruhigt mich jetzt schonmal.
Vielen Dank für die Antwort.
Gruss Rudi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Prud20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der wörtliche Text lautet folgendermaßen:
Er schrieb:
"unzuverlässiger Käufer, zahlt nicht und wurde von mir bei ebay gemeldet", antwort meinerseits im exakten Wotlaut: " Stimmt, ich zahle grundsätzlich nicht an Verkäufer mit falschen Identitäten/Adr."
Ich denke das ist die Wahrheit und lässt sich ja auch belgen durch die von ihm falsch angegebenen Daten, die meiner Meinung nicht mehr auf Tipp bzw. Zahlendreher zurückzuführen sind.
Nachdem weitere drohende Emails kamen habe ich mir erlaubt ihn bei wettbewerbsüberwachenden Stellen zu melden, da er in den meißten seiner Auktionen weder Rückgaberecht noch Widerrufsrecht anführt und in der von mit vorliegenden Auktion nur auf das Rückgaberecht in einem kleinen Satz hinweist.
Gruss Rudi

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