Sachmängel und unverschämter Verkäufer

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
B.Liebig
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)
Sachmängel und unverschämter Verkäufer

Hallo,

ein Ebayverkäufer hat - wie das leider öfter vorkommt - seine Ware besser beschrieben als sie eigentlich ist. Es sind Mängel bzw. Gebrauchsspuren vorhanden, die den Wert eindeutig mindern bzw. bei deren Kenntnis der Kauf niemals zu Stande gekommen wäre. Eine sachlich und den üblichen Umgangsformen entsprechend formulierte Mail mit Nennung der Mängel und der Bitte um ein Angebot Seitens des Verkäufers um die Angelegenheit gütlich zu regeln, wurde an den Verkäufer verschickt. Die Antwort lies auch nicht lange auf sich warten, entsprach aber nicht im geringsten den üblichen Umgangsformen. Anmaßende, den Käufer verhöhnende und ihm fachliche Kompetenz absprechende Äusserungen waren deren Hauptinhalt. Zuletzt erkärt er, der Käufer habe den Artikel nicht verdient und forderte die Kontodaten zur Rücküberweisung.
In einer weiteren Mail wurde dem Verkäufer dann die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung erklärt was sich aus den Angaben seiner letzten Mail recht deutlich ableiten lies. Die Mängel waren dem Verkäufer sehr wohl bekannt, er hat nur darauf gehofft einen Käufer zu finden der diese nicht bemerkt. Die Bankdaten und eine Frist zur Überweisung wurden dem Verkäufer in der Mail ebenfalls mitgeteilt, alles wiederum sachlich und höflich formuliert.
Daraufhin folgte eine Mail vom Verkäufer, die seine Erste in Bezug auf Unverschämtheit noch um Längen übertraf. Derartig anmaßende und diffamierende Formulieren liest man bei einer Kaufsache relativ selten. Es wurden zwar keine direkten Beleidigungen und Schimpfwörter verwendet, aber es wird eindeutig eine extreme Missachtung des Käufers zum Ausdruck gebracht. Schlussendlich gibt der Verkäufer noch an, keine weiteren Mails des Käufers mehr zu lesen, wiederum mit einer total abwertenden Formulierung. Den Kaufpreis wollte er zurücküberweisen.

Frage hierzu nun - (sofern das Geld überhaupt eingeht, denn sonst ist sowieso der Gang zum Anwalt unvermeidlich) welche Möglichkeiten gibt es, den Verkäufer in die Schranken zu weisen? Meiner Meinung nach bestehen ja unabhängig von der Rückzahlung des Kaufpreises auch Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.
Des weiteren wäre natürlich eine Reaktion auf die unverschämten Angriffe in seinen Schreiben angebracht, allerdings nicht auf seinem Niveau. Fraglich ist, ob seine Äusserungen den Tatbestand der Beleidgung erfüllen. Imho zwar schon, aber da fehlt leider jegliche Erfahrung.
Ob es tatsächlich zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen würde, ist doch sicherlich zweifelhaft.
Oder wäre eher der Gang zum Anwalt zu raten, um einerseits Schadenersatz geltend zu machen und auch die Formulierungen von einer kompetenten Person beurteilen zu lassen?
Allerdings besteht da ohne RS-Versicherung ein gewisses Kostenrisiko...
(Der Neuwert des Artikels beläuft sich auf ca. 400,- Euro)

Vielen Dank
B.Liebig

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
und auch die Formulierungen von einer kompetenten Person beurteilen zu lassen?


Das kannst Du auch hier oder im Strafrecht Forum machen.

quote:
(Der Neuwert des Artikels beläuft sich auf ca. 400,- Euro)


Und Du hast der Artikel gebraucht gekauft? Wenn Du dein Geld zurück bekommen kannst, dann wäre kaum noch Schadensersatz geltend zu machen.

Die E-Mails die dich belästigt haben, kannst du an eBay weiterleiten (bei alle eBay-Mails gibts unten ein link dazu wo du alles einfügen kannst).

Warte auf dein Geld bis Fristablauf, erst danach werde ich zum Anwalt gehen.

Und zum Schluss, eine negative Bewertung darf hier nicht fehlen.



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#2
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Der Neuwert des Artikels beläuft sich auf ca. 400,- Euro)


Bei dem Betrag wären dann rechtliche NOTWENDIGE Schritte schon angebracht.

Sorry@TE..ich hab mir das ganze Geschreibsel von dir nicht komplett angetan.

Du solltest mal auf den Punkt kommen um was es eigentlich geht und evtl mal nen paar Absätze einfügen.
Immerhin willst DU ne Antwort haben und dein gesamtes Posting verleitet nicht grad dazu. ;)

*koppklatsch*





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
B.Liebig
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

Zwischenzeitlich ist nun die Rückzahlung des Kaufpreises eingegangen.
Wenn jetzt der Artikel zeitnah dem Verkäufer zurückgesendet wird, dürften wohl kaum noch Chancen bestehen, ihn in irgendeiner Form wegen arglistiger Täuschung zu belangen.

Bleiben noch die unverschämten Mails - die er übrigens wohlweislich nicht über Ebay gesendet hat da ihm sein beleidigender Schreibstil durchaus bewusst war. Ausserdem bringen Meldungen an Ebay meiner Erfahrung nach ausser Antworten bestehend aus Textbausteinen sowieso nicht viel.

Aber auch unsere chronisch überlastete Executive wird sich über das anzeigen solcher "Kleinigkeiten" kaum erfreut zeigen. Diese Erfahrung durfte ich zumindest kürzlich machen, als ich mir erlaubt habe einen Betrug mit einer Schadenshöhe von 80 Euro zur Anzeige zu bringen. Der Überltäter ist bekannt, hat das Ganze zigfach abgezogen, aber letzlich bietet unser Rechtssystem genügend Schlupflöcher so dass er gar nicht belangt wird.

So gilt wohl einmal mehr das Frechheit siegt. Der Verkäufer kommt mit seinem benehmen wie eine offene Hose und nicht vorhandenem Unrechtsbewusstsein ungeschoren davon. Den Artikel wird er mit gleicher, geschönter Beschreibung wiederum bei Ebay anbieten und der nächste Käufer steht vor dem gleichen Problem wie ich.

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