Ich soll im Rahmen meines Praktikums die Lagerhüter einer großen Firma (Größtenteils Elektronikkomponenten, Maschinen)
loswerden über diverse Verkaufsforen wie z.B. ebay.
Da diese Teile aber teilweise nicht mehr produziert werden, würden wir zwar eine Funktionsgarantie nach Erhalt geben, aber keine Garantie oder Gewährleistung geben wollen, dass uns dann 2 Jahre zum Ersatz verpflichtet.
Die Firma verkauft sonst nicht im Internet, es geht hier nur um eine handvoll Gegenstände die einfach im Lager Platz wegnehmen und nicht mehr benötigt werden.
Welche Formulierungen müßte ich für diesen speziellen Fall hineinschreiben ?
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"Die Ironie am Leben ist, dass man nicht lebend rauskommt"
Sachmängelhaftung / Garantie
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Einfach mal rechts in der Linkliste zum Thema Garantie und Gewährleistung nachsehen.
Gewerblicher Verkauf = Ausschluß der Gewährleistung gegenüber dem Endverbraucher ist unzulässig, ganz gleich, was man "will".
--- editiert vom Admin
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Das ist ja auch das Probelm:
Die Firma muß als Verkäufer auftreten.
Die Teilchen die ich da verkaufen muß sind z.B. 40 mal ein Elektronikspeicherteil von einem halben Megabyte, oder eine unbenutzte aber uralt Senderöhre.
Das heisst das Zeug ist vielleicht für nen Sammler interessant, aber man kann es nicht mehr kaufen und somit können und möchten wir auch keine "Garantie" geben - d.h. die 2 Jahre oder bei Gebrauchtteilen das 1 Jahr.
Würde es rechtlich was bringen wenn man bei dem Angebot "unbedingt Rücksprache halten" miteinfügt und mit dem Käufer bevor er also bietet die Sache abklärt und eine Art Zusatzvertrag abschließt ?
Hallo,
Garantie muss garnicht
!!!
Allerdings muß eine Firma eine 1-jährige Gewährleistung geben bei gebrauchten Artikeln.
Garantie ist eine freiwillige Leistung und Gewährleistung eine gesetzlich vorgeschriebene.
Vielleicht doch mal die Suchfunktion benutzen,das Thema Garantie u. Gewährleistung gibt es hier 100-fach.
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"kampf den borg"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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