Sachmangel - Verkäufer verweigert Minderung etc.

17. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
susuwatari
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 12x hilfreich)
Sachmangel - Verkäufer verweigert Minderung etc.

Hallo,

ich habe bei eBay einen großen, edelstahlverkleideten Siemens-Kühlschrank per Sofortauf für 300 EUR erstanden. In der Artikelbeschreibung hatte der Verkäufer geschrieben: "Das Gerät ist 5 Jahre alt. Der Neupreis lag damals bei 1.400 EUR". Genaue Angaben zur Energieeffizienzklasse waren nicht aufgeführt. Den Kaufbeleg hatte der Verkäufer nicht mehr.

Ich habe den Kühlschrank bei Abholung in bar bezahlt. Anhand der sog. FD-Nr. "FD8012" des Kühlschranks und des nachfolgenden Links habe ich einige Tage später herausgefunden, dass das Gerät bereits im Dezember 2000 produziert worden ist, nur Energieffizienzklasse B hat und außerdem in einer eBay-Kleinanzeige für 100 EUR angeboten wurde.

http://testberichte.ebay.de/Alter-von-Bosch-Siemens-Constructa-Geraeten-bestimmen?ugid=10000000006233024

Der Kühlschrank ist somit (vom Produktionsdatum aus betrachtet) mit 12,5 Jahren deutlich älter als 5 Jahre. Wann der Kühlschrank vom Verkäufer erworben wurde lässt sich nicht sagen. Ich halte es jedoch für unplausibel, dass der Verkäufer einen 12,5 Jahre alten Kühlschrank vor 5 Jahren für 1.400 EUR im Laden gekauft haben will.

Ich habe den Verkäufer per Mail angeschrieben und ihm alles geschildert. Dieser ist jedoch nicht bereit, sich auf eine Teilerstattung oder Rücknahm einzulassen.

Der Mailwechsel war formlos. Eine letztendliche Frist habe ich dem Verkäufer nicht gesetzt. Der Verkäufer brachte aber eindeutig zum Ausdruck, dass er sich auf keine gütliche Einigung einlassen werde, die eine Teilerstattung oder Rücknahme beinhaltet. Er forderte mich sogar auf: "Ich bitte Sie, Anzeige zu erstatten!"...

Ich habe zwei Fragen:

1. Ich sehe mich im Recht, da die falsche Altersangabe aus meiner Sicht einen gravierenden Sachmangel darstellt. Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei Paar Schuhe... Würde ich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Recht bekommen? Dass mir das niemand sicher sagen kann, ist mir bewusst, aber begründete Meinungen würden mich freuen.

2. Was wäre der nächste Schritt? Einen Anwalt möchte ich nicht beauftragen. Muss ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Oder ist dies nicht zwingend nötig? Dann würde ich erwägen, Klage beim Amtsgericht einzureichen, damit diese Sache in möglichst wenigen weiteren Schritten geklärt ist.

Vielen Dank für Rückmeldungen!

Gruß
Roman




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
"Ich bitte Sie, Anzeige zu erstatten!"

Dann mach doch genau das. Strafanzeige wegen Betrugs. Die Angebotsbeschreibung als Ausdruck bei der Anzeige mit vorlegen. Foto vom Typschild und von der oben verlinkten Erklärung, wie man daraus "Dezember 2000" ablesen muss.
Allerdings wertneutral. Es mag auch sein, dass der eBay-erkäufer von einem Händler, der das 10 Jahre im Lager hatte, übers Ohr gehauen wurde.

Wer da wen übers Ohr gehauen hat, soll doch bitte ein Staatsanwalt klären.

Zivilrechtlich hat der Verkäufer eine verbindliche Aussage über den Zustand und das Alter des Artikels gemacht. Er hat auch nicht geschrieben "Ich habe es vor 5 Jahren gekauft", sondern er hat geschrieben "Es ist 5 Jahre alt".
Das ist ein Sachmangel. Einen, der dich zum Rücktritt vom Kauf berechtigen würde, meiner Meinung nach. Abhilfe kann der Verkäufer ja schlecht schaffen.

Evtl. macht es hier Sinn, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Mahnbescheid MUSST du schonmal nicht beantragen. Du kannst auch direkt Klage auf Feststellen des Sachmangels und auf Rückabwicklung des Kaufvertrages stellen. Ich würde allerdings umgehend schriftlich/ Einschreiben mit Rückschein dieses ankündigen. Beispielsweise "Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen ab Erhalt des Schreibens, den Kaufvertrag zurückzuzahlen. Der Kühlschrank ist nachweisbar bereits 13 Jahre alt und keine 5 Jahre. Es liegt somit arglistige Täuschung vor und ggf. Betrug. Nach Rückzahlung des Betrages können Sie den Kühlschrank wieder abholen.
Verweigern Sie die Rückzahlung, werde ich ggf. mit anwaltlicher Hilfe Klage vor Gericht einreichen."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
susuwatari
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich werde deiner Empfehlung folgen und die ggf. folgende Klage im nächsten Schritt erst einmal per Einschreiben mit Rückschein ankündigen. Falls der Verkäufer dann weiterhin nicht bereit ist einzulenken, würde ich sie einreichen.

Zwei Rückfragen noch:

1. Aus welchem Grund empfiehlst du, Strafanzeige zu erstatten? Ich weiß natürlich nicht, ob der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat. Wenn es so sein sollte, wäre das aber denke ich kaum nachzuweisen.
Vielleicht als ergänzende Information ganz sinnvoll: Der Verkäufer war bei der Abholung sehr hilfsbereit und freundlich. Er hat anstandslos beim Heruntertragen des wirklich schweren Kühlschranks aus dem 2. Stock geholfen und hatte sogar belegte Brötchen vorbereitet. Gut, wenn man Vorsatz unterstellt, ist das bei 200 EUR Aufpreis zum eigentlichen Wert ein angmeessener Service ;-) Aber ich weiß es halt nicht und empfinde daher Hemmung, Strafanzeige nur zu erstatten, um ihm "einen reinzuwürgen". Ich will nur mein Geld zurück!

2. Warum hältst du es für ggf. sinnvoll, einen Anwalt hinzuzuziehen? Dachte eigentlich daran, die Klage selbst zu schreiben. Ich habe das zwar noch nie gemacht, nach Internetrecherche erscheint mir dies aber machbar. Erlaubt ist es ja wohl in jedem Fall, wenn der Streitwert unter 5.000 EUR liegt.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
2. Warum hältst du es für ggf. sinnvoll, einen Anwalt hinzuzuziehen? Dachte eigentlich daran, die Klage selbst zu schreiben. Ich habe das zwar noch nie gemacht, nach Internetrecherche erscheint mir dies aber machbar. Erlaubt ist es ja wohl in jedem Fall, wenn der Streitwert unter 5.000 EUR liegt.


Klar kannst du das selbst machen.
Damit gehst du aber ein sehr hohes Risiko ein, denn wenn du auch nur einen winzigen Formfehler machst kann das ganz schnell dumm ausgehen...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Hat man sich denn das Produktionsdatum einmal von einer relevanten offiziellen Stelle verifizieren lassen?


Manchmal stellen Hersteller so etwas auch einfach um ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Manchmal stellen Hersteller so etwas auch einfach um ...

Das würde vorab durchaus Sinn machen.

quote:
Aus welchem Grund empfiehlst du, Strafanzeige zu erstatten?

Aus zwei einfachen Gründen. Ich nehme mal an, dass das nach wie vor stimmt mit dem Datum und es wirklich Dezember 2000 produziert wurde.
Der Verkäufer gibt an, es selbst neu gekauft zu haben und selbst 5 Jahre in Betrieb gehabt zu haben.
Damit hat er gelogen. Es ist extrem unglaubwürdig, dass er diesen Kühlschrank, der 10 Jahre in einem Lager versauerte, vor 5 Jahren als neu gekauft hat mit diesem Wert von 1400€.

Insofern ist auszugehen, dass der Verkäufer hier vom tatsächlichen Alter gewusst hat. Weil er ihn nicht vor 5 Jahren, sondern vor vielleicht 12 Jahren gekauft hat. Also hat er bewusst gelogen um sich selbst zu bereichern (den Wert des Gerätes nach oben korrigieren) und dich zu schädigen. Das ist Betrug.

Nehmen wir an, der Verkäufer wurde selbst betrogen, dann wiederum hat der Händler ihn betrogen, da der Händler über den wahren Wert und das wahre Alter gelogen hat um den Kaufpreis zu frisieren.

Im Grunde also ganz einfach: Irgendwer hat hier Betrug begangen. Der Händler beim Erstkauf oder dein Verkäufer.

Soweit meine Meinung. Aber vorab sicherzustellen, dass die Plakette noch so interpretiert werden darf, macht durchaus Sinn.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
susuwatari
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke an alle. Ich habe Siemens mal angeschrieben wegen der Verifizierung der Plakettenangabe.

@mepeisen: Die Begründung finde ich nachvollziehbar. Werde das noch einen Tag sacken lassen, aber es macht schon Sinn.

Gruß

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