Samsung Galaxy s2 Verpackung

1. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
dracore
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Samsung Galaxy s2 Verpackung

Samsung Galaxy SII 16gb Whitepaper Karton gt-i9100 s2

Auktions Text

Optisch ein einem guten Zustand wurde vor zwei Jahren gekauft,es ist die Zeitung und Kopfhörer dabei und wurde nur einmal geöffnet zur entnahme des Gerätes


Ebay Kategorie war: Business&industrie, Produktions und Industrie Bedarf, kartonage.....


Gekauft für 80euro weil nicht richtig gelesen habe ich eine Chance da rauszukommmen bitte um Hilfe bin am verzweifeln

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von dracore am 01.07.2013 00:27

Samsung Galaxy SII 16gb Whitepaper Karton gt-i9100 s2
(..)
wurde nur einmal geöffnet zur entnahme des Gerätes
(..)
Ebay Kategorie war: (..) kartonage..... <hr size=1 noshade>

Meine Meinung weicht da immer etwas von der Meinung anderer ab, aber ich finde. Der Titel ist richtig (Karton) das Gerät wurde entnommen (also ist kein Gerät drin) Kategorie blah Kartonage dürfte auch passen.

quote:<hr size=1 noshade>von dracore am 01.07.2013 00:27

Gekauft für 80euro weil nicht richtig gelesen habe ich eine Chance da rauszukommmen bitte um Hilfe bin am verzweifeln <hr size=1 noshade>

Herzlichen Glückwunsch. Du hast einen Karton gekauft.
Was jetzt gilt:
80€ sind für einen Karton extrem unrealistisch. Das sollte jedem vernünftig denkenden Menschen einleuchten, das in diesem Fall auf das (nichtvorhandene)Gerät geboten wurde. Also den KV gem. §119 BGB (Erklärungsirrtum) !sofort! anfechten.

Da du nicht der Erste bist:




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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

-- Editiert radfahrer999 am 01.07.2013 06:26

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#2
 Von 
dracore
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hab ich gute Chancen da wieder raus zu kommen? Wie gehe ich jetzt am besten vor


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von dracore am 01.07.2013 12:17

Also hab ich gute Chancen da wieder raus zu kommen? Wie gehe ich jetzt am besten vor

Lösung steht da. Lies es noch einmal!

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Also hab ich gute Chancen da wieder raus zu kommen? Wie gehe ich jetzt am besten vor




Wurde denn bereits bezahlt, der Karton geliefert?

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

besser wäre es mal die Auktion anzusehen, gibts eine Auktionsnummer?

Ob man sich da überhaupt mit einem Irrtum rausreden kann ist fraglich, müsste man die Auktion sehen.

Wennn sich der VK nicht darauf einlässt und gegen dich klagen würde, würde sich das ein Richter ansehen, wenn es deutlich ist, dass es die Verpackung war, dann kann es gut sein, dass er zu deienn Ungunsten entscheidet...

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#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wennn sich der VK nicht darauf einlässt und gegen dich klagen würde, würde sich das ein Richter ansehen, wenn es deutlich ist, dass es die Verpackung war, dann kann es gut sein, dass er zu deienn Ungunsten entscheidet...



Ist das jetzt eine persönliche Meinung oder gibt es dafür eine tragfähige rechtliche Begründung?

Aus meiner Sicht ist es hier völlig ausgeschlossen, daß der Verkäufer "Recht" bekommt.

Die Frage ist nur, ob die Auktion "nur" einfach anfechtbar, oder sogar wegen aglistiger Täuschung anfechtbar ist.

Genau genommen ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Der Verkäufer musste erkennen, daß das 80 EUR-Gebot dem Gerät, nicht der fast wertlosen Verpackung gegolten hat. Damit fehlt die für den Kaufvertrag erforderliche Einigung über die Kaufsache.

Daß mit der Auktion eine Falle aufgestellt werden sollte, war ja auch erfolgreich, ist wohl eindeutig.

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

quote:
Daß mit der Auktion eine Falle aufgestellt werden sollte, war ja auch erfolgreich, ist wohl eindeutig.
Wieso ist das bitte eindeutig? Kennst du die Auktion? Hast du sie dir ansehen können?

Ob das so eindeutig ist, oder evtl eher eindeutig für den VK spricht kann man erst sagen, wenn man sich die Auktion genau angesehen hat...



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#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ob das so eindeutig ist, oder evtl eher eindeutig für den VK spricht kann man erst sagen, wenn man sich die Auktion genau angesehen hat...




Ist dir denn ein Fall bekannt, wo sich ein Pappenverkäufer vor Gericht durchgesetzt hat?

Ich wäre für eine Fundstelle dankbar, mir ist kein Fall bekannt.

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Also es soll Leute geben, die für einen Kopfhörer durchaus 80 EUR bezahlen :-D

Ich sehe auch noch nicht mal den Ansatz eines Täuschungsversuches: Beschreibung, Titel, Kategorie alles richtig gewählt.

Der Rest regelt sich nach Angebot und Nachfrage, war ja offensichtlich nicht nur einer, der 80 EUR dafür geboten hat.

Praktisch wird aber wohl kein Verkäufer nach einer Anfechtung gemäß §119 versuchen, den Betrag einzuklagen, da Risiko zu hoch.

Die Anfechtung funktioniert aber meiner Meinung nach nur noch, wenn noch nicht bezahlt wurde. Ggfls. gezahltes Geld zurück bekommen wird aber äußerst schwierig.

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#10
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Ich sehe auch noch nicht mal den Ansatz eines Täuschungsversuches: Beschreibung, Titel, Kategorie alles richtig gewählt.


Ach wat.

1. Kategorie: irrelevant, die erscheint gerade bei Suchen und/oder Smartphones kaum erkennbar

2. Titel: grenzwertig, Handy-Bezeichnung steht vorne und "Karton" irgendwo in der Mitte

3. Beschreibung: sehr grenzwertig, wieso sollte relevant sein, wie oft der Karton geöffnet wurde? Im übrigen ist das eine Abwandlung der Standardformulierung bei neuen Handy ("wurde nur einmal zur Prüfung entnommen").

Also spricht schon mal einiges für Täuschungsabsicht; wie die konkrete Auktion aussah, müßte man sich dann noch einmal anschauen.

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#11
 Von 
dracore
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Artikel Nummer ist 161056406945

Bezahlt habe ich noch nicht, habe jetzt ein Angebot von ihm erhalten dass ich 20 Euro einstellen Gebühren Usw zählen soll dann ist alles erledigt


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#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
dass ich 20 Euro einstellen Gebühren Usw zählen soll dann ist alles erledigt




Er versucht dich noch mal reinzulegen.

Wenn die Transaktion einvernehmlich abgebrochen wird, entstehen keine Gebühren.

Da du noch nicht gezahlt hast, ist das einfach. Sicherheitshalber die Anfechtung wegen Irrtums und wegen arglistiger Täuschung erklären, dann ist die Sache erledigt.

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#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Ich mag zwar die Pappenverkäufer nicht, aber arglistige Täuschung oder überhaupt den Versuche einer Täuschung kann ich beim anscheuen der Auktion beim besten Willen nicht erkennen.

Die Auktion ist so korrekt verlaufen, auch das mit dem Irrtum wird hier denke ich eher schwerer als leichter durchzukommen...

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#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Meiner Meinung nach hat bei dem Titel
"Samsung Galaxy S II 16gb white karton GT-I9100 Galaxy s2"
der Käufer ein Galaxy S II mit Karton gekauft. Nach allen Regeln der deutschen Sprache handelt es sich um eine Aufzählung.

Nur der Karton würde angeboten, wenn es heißen würde "Leerer Karton für..." oder "Handy-Karton".

Dazu zeigt das einzige Bild eine geschlossene Verpackung.

Der VK kann froh sein, kein Galaxy S2 liefern zu müssen.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Der Pappenverkäufer hat zwar versucht es besser zu machen, wird aber vor Gericht vermutlich scheitern.

Ich persönlich würde hier unverzüglich anfechten mit gerichtsfester Zustellung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#16
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Also ich würde auch eher lesen-denken-handeln zustimmen, denn das Wort Karton kommt sowohl in der Kategorie, die richtig gewählt wurde, als auch in der Artikelbezeichnung vor.

Sicher kann man hier Anfechten, aber in diesem Falle gibt der Käufer ja sogar selber zu das er einen Fehler gemacht hat.

quote:
Gekauft für 80euro weil nicht richtig gelesen habe


Ob das nun einen Irrtum begründet?

quote:
Der VK kann froh sein, kein Galaxy S2 liefern zu müssen.


Eher kann der Käufer froh sein wenn er keinen Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn leisten muss.
Keiner kann erwarten das in der Kategorie Verpackungen und unter dem Begriff Karton in der Artikelbeschreibung ein Handy zu verkaufen ist.

Ich mag auch keine Pappenverkäufer, aber noch weniger mag ich Leute die mit der "Geiz ist Geil" Mentalität blind losbieten und dann rumheulen wenn Sie dabei Fehler machen.

Gerade bei Handys findet man unter z.B. der Sucheingabe Galaxy S2 über 40 Tausend Treffer, da sollte man in der Lage sein den Filter zu bedienen oder etwa nicht....




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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"



-- Editiert Fulgora am 02.07.2013 00:04

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Fulgora am 01.07.2013 23:57

Ich mag auch keine Pappenverkäufer, aber noch weniger mag ich Leute die mit der "Geiz ist Geil" Mentalität blind losbieten und dann rumheulen wenn Sie dabei Fehler machen.

Eben +1

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Artikelbezeichnung verspricht Gerät und Karton. Es genügt nicht, daß das Wort Karton irgendwo vorkommt.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

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#19
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

http://www.ebay.de/csc/capitano1511/m.html?item=161053165150&pt=Kartons_Schachteln&hash=item257f84465e&LH_Complete=1&rt=nc

Dein Pappenverkäufer ist ein Serientäter, der auf nichts anderes als die Erregung eines Irrtums aus ist. Ich würde in so einem Fall ohne jeden weiteren Kontakt Strafanzeige erstatten.

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" "

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#20
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Ich mag zwar die Pappenverkäufer nicht, aber arglistige Täuschung oder überhaupt den Versuche einer Täuschung kann ich beim anscheuen der Auktion beim besten Willen nicht erkennen.


Wenn gleich 3 von 4 Bietern offenbar der Ansicht sind, es werde ein Handy versteigert, dann spricht das doch eher dafür, daß die Auktion als Verkauf eines Handys verstanden wird. Die Wahrscheinlichkeit, daß so viele "Dumme" oder "Leseschwache" ausgerechnet dort bieten, ist doch wohl zu vernachlässigen.

quote:
Dein Pappenverkäufer ist ein Serientäter, der auf nichts anderes als die Erregung eines Irrtums aus ist.


Und wieviele PS3 verkauft der eigentlich "privat" in 3 Monaten? Oder war das immer dieselbe und die früheren Bewertungen stammen von Zweitaccounts? Auch da "stinkt" es in jedem Fall.

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