Schaden ebay

21. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
AnGe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden ebay

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand nochmal nen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll. Bin dabei total am Sch****en...

Also: Ich habe vor einer Weile bei eBay ein Porzellanteil versteigert. Ich hatte von Anfang an bzw. nach Auktionsende beim Käufer ein komisches, um nicht zu sagen schlechtes Gefühl. Bei ebay war keine Adresse hinterlegt, die erfuhr ich aus einer Mail des Käufers. Was wäre passiert, wenn er sich nicht gemaildet hätte... Im nachhinein erfuhr ich von ebay, daß er sich über eine ausländische eBay-Plattform angemeldet hat, für die andere Datenschutzbestimmungen gelten und daher durchaus Daten, die bei uns selbstverständlich sind, nicht übermittelt werden. Da mich der Käufer aus eigenem Antrieb kontaktiert hat, denke ich, daß er weiß, daß seine übermittelten Kontaktdaten völlig unzureichend sind. Finde ich nicht so toll und ich habe eBay entsprechend angeschrieben.

Bei einem Anruf bei der Post (bin Privatmann und war einfach nur neugierig- wegen dem unguten Gefühl) ergab sich, daß das Paket an eine andere Stelle geliefert werden sollte- andere Adresse, als er mir kurz vorher genannt hatte (es läuft kein Nachsendeantrag wegen Umzug...).

Als das Paket beim Käufer angekommen war, erhielt ich die Mitteilung "er habe es geahnt, "der Inhalt" sei kaputt, die Verpackung mangelhaft, die Post lehne die Aufnahme des Schadens ab!" Die Post hat sich angeblich geweigert, den Schaden zu protokollieren. Dabei müssen die doch jeden Schaden bei versichertem Versand aufnehmen- auch wenn sie nicht haften wollen/sollen/können... Also: aufnehmen ja, anerkennen nicht unbedingt. Jedenfalls forderte der Käufer gleich von mir Auktionsbetrag und Porto zurück. Hab ihm gesagt, er müsse sich mit der Post in Verbindung setzen und den Schaden aufnehmen lassen. Ich habe ordentlich verpackt und er habe den Versand gewünscht- macht Sinn, es wurde einmal quer durch die Republik geschickt. Das war am Samstag, am Donnerstag darauf geschah das mit der Schadenaufnahme bei der Post dann endlich. Und wie kam es?! --> Die Post lehnt ab. Angeblich entspräche weder Außen- noch Innenverpackung ihren AGB. Was weiß ich, was dort vorgelegt wurde, habe bislang keine Bilder von dem Schaden gesehen! Der Käufer hielt es nicht einmal für nötig -trotz nachweislich vorhandener Digital-Kamera- mir Bilder zu übermitteln.

Hab gegen die Entscheidung der Post Einspruch eingelegt, weil die Art, wie ich verpackt habe, wirklich gut war- außerdem hab ich am gleichen Tag quasi gleichzeitig im Beisein eines Zeugen, der mehr oder weniger schon über den Aufwand lästerte, den ich betrieb, einen sehr gut vergleichbaren Gegenstand eingepackt, ihn am gleichen Tag verschickt und der andere Käufer hat mir eine bombensichere Verpackung bestätigt. D.h. zwei Leute können bescheinigen, wie meine Verpackung beschaffen ist. Hatte, trotzdem ich schon öfters noch empfindlichere Dinge verschickt habe, noch keinen Bruch!

Die AGB der Post sind übrigens in der Postagentur, wo ich die Pakete aufgegeben habe, öffentlich nicht zugänglich, hab mit meiner Frage danach nur riesengroße Fragezeichen über dem Kopf der Dame hinter dem Post-Tresen gesehen ... und die Mitarbeiter in dem Laden gucken mich auch rätselnd an, wenn ich frage, ob ein Päckchen von der Verpackung her okay ist. Die Post will aber von derlei "draußen" nichts wissen. Das sei nicht deren Ding, was die Postagenturen trieben... stimmt das?

Der Käufer hat mir nun über einen Anwalt mitteilen lassen, daß ich zahlen und nun auch noch für die anwaltlichen Kosten aufkommen soll. Der Anwalt weist darauf hin, daß der §447BGB nicht greift, weil die Verpackung eine Nebenleistung im Rahmen eines Versendungskaufes sei. Allerdings war der Versand Wunsch des Käufers, geäußert in der Mail, die ich vier Minuten nach Auktionsende erhalten habe...

Der Anwalt hat mir dann noch mitgeteilt, daß ich aufgrund der Korrespondenz mit dem Käufer inzwischen in Verzug sei und deshalb die Kosten zu tragen habe. Den Verzug habe ich bis dahin nicht gesehen, weil ich in jeder eMail darauf hingewiesen habe, daß wir beide das Verfahren der Post "abwarten möchten"...

Zwischenzeitlich haben zwei Ungereimtheiten aufgetan:
-> die Post spricht in ihren Schreiben von Knüllpapier- ich benutze massig Papierschnipsel, um genau zu sein, die Verpackung hat die Hälfte des Paketgewichtes von insgesamt 1,4kg ausgemacht! Bei einem Telefonat mit der Post sprach man sogar von Holzwolle, das habe ich vollständig verneint.
-> der Käufer am Nachmittag des gleichen Tages für einen günstigeren Preis nochmal genau den gleichen Gegenstand ersteigert! Der Handel ist aufgrund der gegenseitig abgegebenen Bewertungen zustande gekommen und so wie es aussieht, ist das zweite Porzellanteil früher beim Käufer angekommen. Habe allerdings den anderen Verkäufer nicht direkt angesprochen, möchte keine schlafenden Hunde wecken.

Damit bin ich wieder beim unguten Gefühl: ist das überhaupt mein Gegenstand? Wurde am Paket manipuliert? Wie kann ich beides beweisen? Muß ich das überhaupt beweisen?

Der Käufer ist Powerseller bei ebay, ich bin Privatmann.

Muß ich das wirklich alles so hinnehmen? Bislang hat mir ebay Spaß gemacht- hauptsächlich als Käufer und nebenbei auch als Verkäufer.

Gruß
Andreas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Serial
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas

ich kann mir gut vorstellen, wie du dich gerade fühlst.

wenn der käufer dir wirklich mit nem anwalt auf die pelle rückt, dann würde ich mir auch schnell einen holen, sonst kommen kosten zu stande, die einem das kotzen bringen.

das der käufer powerseller ist, würde mich nicht jucken, sind auch nur menschen, die einen bescheissen oder bescheissen wollen.

ich mach auch sehr viel bei eBay, bin aber auch privat mann...

was würde ich machen...

ich würde der post erstmal auf die füsse stampfen, damit die in die huffen kommen...

ich weiß ja leider nicht, wie hoch sich der kaufbetrag beläuft, aber gerichtliche schritte werden erst ab einer bestimmten summe gemacht, wegen kosten und so...

also, ich würde mir nen anwalt zulegen, eine schriftliche und detailierte aussage von der post anfordern und die aussagen deiner zeugen für die des einpackens auf nehmen und lass die anwälte da rummachen... die kennen sich eh besser aus, als wir sterblichen .-)

Lg
Seri

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#2
 Von 
AnGe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Serial!

Es geht um eine Summe von etwas über EUR 40,00. Ich weiß, das hört sich nicht viel an, aber andererseits möchte ich den sehen, der das Geld verbrennt... Und irgendwo gehts mir auch um das Prinzip... sorry für die Sturheit. Der Anwalt des Käufers will dazu EUR 25,00 von mir. Welchen Rahmen muß ich für meinen Anwalt ansetzen? Oder kannst Du mir das ne Quelle nennen? Hab in der BRAGO nachgesehen und bin auf den gleichen Betrag gestoßen. Oder kostet eine Antwort mehr?

Bei der Post ruge ich regelmäßig an. Und so hartnäckig wie ich bin, so stur stellen die sich. Nur diese Falschaussage mit der Holzwolle und dem Knüllpapier, die haben die noch nicht kommentiert.

ich wünschte, mir würde mal ein Anwalt hier kurz sagen, was er davon hält. Meine Sichtweise ist total subjektiv und kann in eine völlig falsche Richtung gehen.

Viele Grüße
Andi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Andi,

da auf der anderen Seite bereits ein Anwalt im Gange ist, suche umgehend auch einen Anwalt auf.

Wer sagt dir, ob du alles richtig deutest wenn der Anwalt sein Schreiben aufsetzt, wegen Fachbegriffe etc.

Du kannst dich ja erst mal beraten lassen. Hast du eine Rechtschutzversicherung oder bist eventuell noch über deine Eltern mitversichert? Dann brauchst du dir keine Gedanken machen und ab zum anwalt.

Der Versand erfolgte als Paket und nicht als Päckcken? Ich weiss bisher nur von Schäden, wo der Schaden vor Ort sich bemerkbar gemacht hat, sprich bei Übergabe des Postboten an den Empfänger und dort muss der Schaden eigentlich auch umgehend gemeldet werden. Was in deiner Lage der all wäre, schwer zu sagen. Wer sagt denn nicht, dass der Käufer dich verarscht in welcher Weise auch immer.

Wie lautet denn die genaue Begründung der Ablehnung?

Bye

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AnGe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Garfield!

Ich habe zwar eine RS_Versicherung, aber mit SB, weil ich die eigentlich nur für solche Sachen wie Probs mit Vermietern oder Arbeitgebern abgeschlossen hab (und noch nie gebraucht hab, zum Glück).

Die Post spricht in zwei Schreiben von zwei unterschiedlichen Mängeln bei der Verpackung. Einmal ist es nur die Innenverpackung ohne genauere Bezeichnung, dann ist es plötzlich Karton und Füllmaterial. Man will dort Knüllpapier und Holzwolle aufgenommen haben, ich fülle ausschließlich mit Papierstreifen. Und das in einer Menge, daß sich das Versandgut bei intensivem Schütteln kein Stück bewegt und man nicht erahnen kann, was verpackt ist.

Daß der Käufer eventuell nicht ehrlich ist, das denke ich auch. Aber meine Meinung ist völlig subjektiv. In jedem Falle ist es bei der Art Porzellan ist es absolut ungewöhnlich, zweimal das gleiche zu kaufen. Kaum Nutzen mit zweien!

Gruß Andi

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