Schadenersatz ebay-Verkäufer oder Post?

27. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Gabi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz ebay-Verkäufer oder Post?

Hallo,

ich habe ein paar Pflanzen über ebay ersteigert und bezahlt. Diese sind leider nicht bei mir angekommen, da ich keine Benachrichtigungskarte von der Post bekommen habe. Das Päckchen ging zurück.
Der Verkäufer schickte mir per Mail ein Beweisfoto von der Retoure.

Muss die Post Schadenersatz leisten oder der ebay-Verkäufer?

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Einmal die Artikelnummer bitte ! Der genaue Angebotstext kann hier entscheidend sein.

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#2
 Von 
Justin
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Na ja, der Link tut in diesem Fall mal ausnahmeweise nichts zur Sache, würde ich sagen!
Generell könnte die Post schon schadenersatzpflichtig sein, aber es dürfte m.E. an der Beweisführung scheitern, dass tatsächlich keine Karte eingeworfen wurde. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall, zumal gegen den Verkäufer wohl keine Ansprüche bestehen, denn er hat seine Vertragspflichten erfüllt!

Gruß,
Justin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gabi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist die Art-Nr. 2350191746
Es waren dann aber mehr Sämlinge und nicht nur 2 Euro.
Die Pflanzen waren natürlich hinüber.

Ich bin auch eher für die Post. Welchen Sinn sollte es machen über 20 Eoro zu zahlen und dann das Päckchen nicht abzuholen.

Ich hoffe, ich hab Glück bei der Post.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Taya
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Schreib dem Verkäufer dass Du keine Benachrichtungskarte bekommen hast, diese Email soll er ausdrucken und mit dem Päckchen zur Post gehen. Meist schicken sie es dann aus Kulanz nochmal zu (spreche aus eigener Erfahrung)

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#5
 Von 
Gabi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dem Verkäufer hatte ich schon mitgeteilt, dass ich keine Benachrichtigungskarte bekommen hatte.
Das Problem ist, es waren Pflanzen, die nun alle hinüber sind. Der Verkäufer wird ohne Zuzahlung wohl keine neuen schicken.

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#6
 Von 
Gabi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich war bei der Post, dort bekam ich eine Telefonnummer. Ich rief an und erhielt die Auskunft, dass ich von der Absenderin eine Abtretungserklärung anfordern soll, in der sie die Kosten an mich abtritt. Damit könnte ich bei der Post Schadenersatz verlangen.

Wie sieht so eine Abtretungserklärung aus und was muss da alles drinstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Gabi,

in etwa so:

Musterstadt, den 01.10.2012

Abtretung der Schadensanprüche aus: 1234567890

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit trete ich, Julia Musterverkäufer wohnhaft in Musterstadt, meine Ansprüche an den Empfänger, Gabriele Musterfrau wohnhaft in Musterhain, wie folgt ab:

Versandart: versicherter Versand bis € 500
Inhalt der Sendung: Gummibaum
Wert der Sendung: € 20,00 zzgl. € 6,90 Versand
Sendungsnummer: 1234567890
Versand am: 01.01.1980

Absenderadresse: Julia Mustermann
Musterstrasse 13
12345 Musterstadt

Empfängeradresse: Gabriele Musterfrau
Unter dem Muster 12
67890 Musterhain

Ich bestätige nachdrücklich, dass das Paket versandsicher verpackt wurde.

In Anlage zu diesem Schreiben finden Sie die Versandpapiere, die die ordnungsgemäße Übergabe an die Deutsche Post Express AG bestätigen.


Mit freundlichen Grüssen,

Julia Mustermann


Prinzipiell müssen Sie unterscheiden, ob es sich um einen privaten VK oder einen gewerbetreibenden VK handelt:

1., gewerblicher VK muss Sie entschädigen (er haftet für den Versand) ... und mit seiner Transportversicherung haben Sie nichts zu tun.
2., privater VK muss bei einem versicherten Versand die Schadensersatzansprüche wie oben beschrieben an Sie abtreten.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

>>Prinzipiell müssen Sie unterscheiden, ob es sich um einen privaten VK oder einen gewerbetreibenden VK handelt:

1., gewerblicher VK muss Sie entschädigen (er haftet für den Versand) ... und mit seiner Transportversicherung haben Sie nichts zu tun.
2., privater VK muss bei einem versicherten Versand die Schadensersatzansprüche wie oben beschrieben an Sie abtreten. <<

Der Kreis schließt sich :) .

Deßhalb meine Frage nach der Artikelnummer .

Der Verkäufer ist meineserachtens eindeutig als gewerblich tätig einzustufen .

"Professioneller Orchideenversand" mit einem für die kurze Zeit des Bestehens bereits netten Umsatz ;) - mangels Konkurenz in diesem Bereich....

Er mag übersehen haben , daß er sein "Hobby zum Beruf gemacht " hat.

Trotzdem heißt das aber:

-Keine Abtretungserklärung .
-den Verkäufer zur Neulieferung auffordern.

... dürfte vermutlich , wie die Erfahrung zeigt , Probleme bereiten - aber hartnäckig bleiben ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gabi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Euch erst einmal für die Hilfe.

Ich werd mal Bescheid geben, wie es ausgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

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