Hallo,
ein Artikel wurde nach gewonnenen Auktion nicht bezahlt, die gesetzte Frist zur Zahlung verstrich.
Ich habe den Artikel dann wieder als neue Auktion eingestellt.
Der Artikel wurde für weniger verkauft als der Ertrag der 1. Auktion war.
Kann ich die Differenz als Schadensersatz gelten machen?
Ist hier auch § 280 / 281 BGB einschlägig?
Schadenersatz nach nicht erfolgter Zahlung bei Auktion?
6. Dezember 2018
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Frage vom 6. Dezember 2018 | 20:32
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Schadenersatz nach nicht erfolgter Zahlung bei Auktion?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2018 | 21:00
Von
Status: Richter (8454 Beiträge, 4047x hilfreich)
Hallo,
ja kannst du, bedenke aber bnoch eines, solltest du weniger Gebühren bezahlt haben, wegen geringerem Verkaufspreis oder evtl einer Rabattaktion, solltest du das noch gegenrechnen...
#2
Antwort vom 6. Dezember 2018 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (116328 Beiträge, 39251x hilfreich)
ZitatKann ich die Differenz als Schadensersatz gelten machen? :
Klar.
Kann dann nur zum (teuren) Boumerang werden, wenn der erste Käufer dann die Erfüllung des Vertrages verlangt...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2018 | 22:56
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2996x hilfreich)
ZitatKann dann nur zum (teuren) Boumerang werden, wenn der erste Käufer dann die Erfüllung des Vertrages verlangt... :
Dass war auch mein erster Gedanke, als ich das vom Zweitverkauf gelesen habe.
Denn; Du schuldest dem Erstkäufer immer noch die Vertragserfüllung.
Berry
#4
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 16:04
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Hallo,
ich habe Ihn mal angeschrieben und meine Forderung mitgeteilt, bis heute kleine Antwort, der wird sich bestimmt nie wieder melden.
Vielleicht habe ich Ihn dazu aber etwas zur Vernunft gebracht, so das er in ZHunkunft seine Ersteigerten Artikel auch bezahlt.
Wegen 9,13 EUR fange ich keinen Rechtsstreit an, wollte aber mal wissen, ob bezüglich Schadensersatz das möglich ist.
Und jetzt?
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