Hallo,
ich habe zwei Auktionen in Ebay im März laufen gehabt (komplett identischer Artikel). Einmal per Sofortkauf und einmal per Auktion.
Bei der Auktion war der Artikel bei 20€, dann hat ein anderer Käufer per Sofortkauf den Artikel (andere Artikelnummer) gekauft. Habe dann den Artikel der bei 20€ stand vorzeitig beendet.
Nun nach über 2 Monaten hat sich der Höchstbietende gemeldet, dass ich innerhalb von 2 Wochen meine Bankdaten zusenden soll, damit er die 20€ überweist und ich ihm den Artikel zusenden kann. Andernfalls werde er Schadensersatz fordern.
1. Ist dies möglich?
2. Wie sind hier seine Chancen?
3. Hat er nach solch einer langen Zeit überhaupt noch Anspruch darauf?
Danke
Schadensersatz - Ebay Auktion
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zitat:Habe dann den Artikel der bei 20€ stand vorzeitig beendet.
Grund?
na welcher Grund soll das wohl gewesen sein, Artikel wurde anderweitig verkauft, nämlich in dem anderen Angebot. Und in der Konstellation wird man sich da auch kaum einen berechtigten Abbruch zurechtbasteln können.
Aber zu den Fragen:
1: Ja, ist möglich.
2: Irgendwo zwischen gut bis praktisch gewonnen. Jen nachdem ob er das mit dem anderen Angebot so mitbekommen hat.
3: Lange ist relativ, § 195 BGB
Je nachdem um was bzw welche Summen es geht, könnte man auch über einen Vergleich nachdenken. Ansonsten wirst du mit der Lieferung, du hast die Möglichkeit gleichwertigen Ersatz zu beschaffen, definitiv günstiger wegkommen als mit einer Schadensersatzforderung.
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Zitat:na welcher Grund soll das wohl gewesen sein, Artikel wurde anderweitig verkauft, nämlich in dem anderen Angebot.
War mir schon klar!
Ich wollte meine Vermutung nur vom TE bestätigt haben.
ja ich habe ihn in der anderen Auktion verkauft.
Die ware hat einen Wert von 500€
Die andere Auktion hat er mitbekommen.
Der vorläufige Höchstwert von 20€ ist ja völlig utopisch von dem Wert die die Ware an Wert hatte.
Sein Höchstgebot lag auch weit drunter.
Was für Möglichkeiten gibt es nun?
Zitat:Was für Möglichkeiten gibt es nun?
Einigen - sonst wird es teuer für Sie!
Ein Klassiker...
Da bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Artikel selbst zu kaufen und an den Verkäufer für 20€ abzugeben.
Oder man zahlt dem Verkäufer den Differenzbetrag (wohl ca. 480€) wenn er sich den Artikel anderweitig beschafft.
Man kann sich natürlich auch noch dazu verklagen lassen, dann wirds noch teuerer...
Hallo
Das ist absolut uninteressant und irrelavant! Ein in China umfallender Sack Reis hat die gleiche Relevanz!Zitat:Der vorläufige Höchstwert von 20€ ist ja völlig utopisch von dem Wert die die Ware an Wert hatte.
Sein Höchstgebot lag auch weit drunter.
Es ist nunmal so, dass du keinerlei rechtlichen Grund hattest die Auktion zu beenden!
Entweder gleich zu zahlen, oder es dir teuer von einem Richter erklären lassen.Zitat:Was für Möglichkeiten gibt es nun?
Solltest du die Sache vor Gericht gehen lassen, ist ein verlieren deinerseits mehr als nur wahrscheinlich! Mit deiner anderen Auktion gibst du einem Richter gleich noch einen ANhaltspunkt für den eigentlichen Warenwert!
Bei einer Gerichtsverhandlung wirst du nicht nur den Schadensersatz in voller Höhe leisten dürfen, sondern darfst auch noch den Rechtsanwalt deines Gegners bezahlen, deinen eigenen solltest du dir einen nehmen, sowie die Gerichtskosten darfst duc auch noch zahlen...
Wer Schadenersatz fordert, muss diesen auch nachweisen.
Rein auf Zuruf muss niemand zahlen.
Der Käufer müsste also den Artikel gekauft haben (oder noch kaufen) und kann dann die Differenz zwischen dem Kaufbetrag und seinem Gebot zum Zeitpunkt der Beendigung fordern.
Das kann aber richtig teuer werden
Alternativ kann man den Artikel selbst kaufen und dem Käufer nach Zahlung zusenden, das dürfte die preiswerteste Methode sein.
hier steht aber wieder was anderes:
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/3769-der-bundesgerichtshof-zur-vorzeitigen-beendigung-einer-ebay-auktion.html
Zitat:Daher dürfen eBay-Auktionen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsgründe vorzeitig beendet werden
Welchen gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsgrund hattest du denn?
hatte der im Beispiel eines?
Und was will ich verkaufen, wenn ich e sniff mehr habe. Wenn ich zweimal ausversehen den Artikel eingesetzt hatte (aus unterschiedlichen Gründen)
Zitat:hier steht aber wieder was anderes:
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/3769-der-bundesgerichtshof-zur-vorzeitigen-beendigung-einer-ebay-auktion.html
Trifft auf Ihren Fall aber nicht zu, da Sie keinen Anfechtumngsgrund hatten!
Zitat:hatte der im Beispiel eines?
Ja
was heisst eigentlich das, wenn der "Käufer" mir folgendes schreibt:
Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorerst
nur als kleine Ergänzung zu dem BGH Urteil, es ging dort einzig und alleine um die Notwendigkeit einer fristgerechten Anfechtung und das auch nur in Verbindung mit den Alten, bis Mitte 2014 gültigen, AGB. Und dazu ist das Urteil auch nicht endgültig, es geht wieder vors LG und dort wird der Verkäufer auch wieder verlieren, nur muss das LG die Begründung anders formulieren.
Was bedeutet folgender Satz vom Höchstbietenden der vorzeitig beendeten Auktion:
Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorerst
So aus dem Kontext gerissen ist das völliger Unsinn.
Aber es steht fest, dass du zahlen müssen wirst...
Z.B. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2042/14" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14: "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion">VIII ZR 42/14</a>...
-- Editiert von 3,141592653 am 28.05.2015 21:44
ZitatWas bedeutet folgender Satz vom Höchstbietenden der vorzeitig beendeten Auktion: :
Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorerst
Kann mir das jemand beantworten?
Irgendwie hohl in der Birne?
Dreimal den selben Mist innerhalb von wenigen Minuten posten und nicht akzeptieren, dass der Satz so aus dem Kontext gerissen keinen Sinn macht...
-- Editiert von 3,141592653 am 28.05.2015 21:51
es hat doch mit den Gründen vorerst nichts damit zu tun. Was heisst "Ich setze die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus"
ZitatIrgendwie hohl in der Birne? :
Dreimal den selben Mist innerhalb von wenigen Minuten posten und nicht akzeptieren, dass der Satz so aus dem Kontext gerissen keinen Sinn macht...
-- Editiert von 3,141592653 am 28.05.2015 21:51
und warum gleich beleidigend!?!? Selbst Probleme?
Ok, bei so viel Unsinn bin ich raus...
Es ist ja schön und gut, wenn man sich absichern möchte, ob die Ratschläge hier wirklich stimmen.
Auch muss man nicht jedes Urteil richtig verstehen können.
Aber das komische und renitente Gefrage wird mir dann doch zu blöd.
Nur noch ein Hinweis für besonders langsame:
Ein Halbsatz machen KEINEN SINN, weil nix klar wieso. Du verstehen?
-- Editiert von 3,141592653 am 28.05.2015 22:05
ZitatOk, bei so viel Unsinn bin ich raus... :
Es ist ja schön und gut, wenn man sich absichern möchte, ob die Ratschläge hier wirklich stimmen.
Auch muss man nicht jedes Urteil richtig verstehen können.
Aber das komische und renitente Gefrage wird mir dann doch zu blöd.
gut so
Zitat:Was bedeutet folgender Satz vom Höchstbietenden der vorzeitig beendeten Auktion:
Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorerst
Nichts.
Mit dem Rest drumherum könnte man schauen was gemeint war.
Der angeblich "Höchstbietende" hat mir nach meiner Mail in der ich geschrieben habe wie dies zustande kam folgendes geschrieben:
dieser Version kann ich insofern begegnen, als dass das erste Angebot ausgerechnet dann abgebrochen wurde als ein Käufer Ihnen einen genehmen Preisvorschlag unterbreitet hat und Sie demnach keinen Grund mehr hatten, auf einen möglicherweise besseren Ausgang im Laufe der Auktion zu spekulieren.
Eine nicht selten beobachtete Variante unter Verkäufern, den besten Erlös aus einem Inserat vermeintlich deshalb gefahrlos zu kalkulieren, weil die synchron laufende Auktion nach einem erfolgreichen Festpreis-Zuschlag immer noch 'rechtzeitig' beendet werden kann. Belastbar ist diesbezüglich insbesondere die Tatsache, dass das Festpreisangebot mit der Preisvorschlag-Option ausgelobt war, die dem spekulativen Element Ihrer parallel laufenden Auktion Rechnung trug.
Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorers
So, hier versteht ein normalsterblicher nur jedes zweite wort
-- Editiert von icrazy am 28.05.2015 23:15
Der Satz ergibt auch mit Kontext keinen Sinn.
Er hat offenbar - warum auch immer - mittendrin abgebrochen, da ist ja nicht mal das letzte Wort vollständig.
Das war aber seine Antwort
Also der Satz ist doch sehr einfach zu deuten!
Dein K gibt dir die Möglichkeit eine Einigung mit ihm zu erzielen innerhalb der gesetzten Frist von ihm. Mit diesen Worten schliesst er dann jetzt ab...
Für das nächste Mal, falls wieder so etwas passiert.
Unter jeder Auktion neben den üblichen Floskeln als Privatverkäufer (kein Rückgaberecht, Garantie und Gewährleistung) folgendes hinzufügen: Diese Auktion ist unverbindlich.
Ob ebay das aber so stehen lässt....keine Ahnung.
Man sollte schon auf ehrliche Art und Weise verkaufen und nicht durch irgendwelche Hintertürchen.
Zitat:folgendes hinzufügen: Diese Auktion ist unverbindlich.
Irrelevant!
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