Schadensersatz - Ebay Auktion

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)
Schadensersatz - Ebay Auktion

Hallo,

ich habe zwei Auktionen in Ebay im März laufen gehabt (komplett identischer Artikel). Einmal per Sofortkauf und einmal per Auktion.
Bei der Auktion war der Artikel bei 20€, dann hat ein anderer Käufer per Sofortkauf den Artikel (andere Artikelnummer) gekauft. Habe dann den Artikel der bei 20€ stand vorzeitig beendet.
Nun nach über 2 Monaten hat sich der Höchstbietende gemeldet, dass ich innerhalb von 2 Wochen meine Bankdaten zusenden soll, damit er die 20€ überweist und ich ihm den Artikel zusenden kann. Andernfalls werde er Schadensersatz fordern.

1. Ist dies möglich?
2. Wie sind hier seine Chancen?
3. Hat er nach solch einer langen Zeit überhaupt noch Anspruch darauf?

Danke

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Habe dann den Artikel der bei 20€ stand vorzeitig beendet.



Grund?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

na welcher Grund soll das wohl gewesen sein, Artikel wurde anderweitig verkauft, nämlich in dem anderen Angebot. Und in der Konstellation wird man sich da auch kaum einen berechtigten Abbruch zurechtbasteln können.

Aber zu den Fragen:
1: Ja, ist möglich.
2: Irgendwo zwischen gut bis praktisch gewonnen. Jen nachdem ob er das mit dem anderen Angebot so mitbekommen hat.
3: Lange ist relativ, § 195 BGB

Je nachdem um was bzw welche Summen es geht, könnte man auch über einen Vergleich nachdenken. Ansonsten wirst du mit der Lieferung, du hast die Möglichkeit gleichwertigen Ersatz zu beschaffen, definitiv günstiger wegkommen als mit einer Schadensersatzforderung.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
na welcher Grund soll das wohl gewesen sein, Artikel wurde anderweitig verkauft, nämlich in dem anderen Angebot.


War mir schon klar!

Ich wollte meine Vermutung nur vom TE bestätigt haben.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

ja ich habe ihn in der anderen Auktion verkauft.

Die ware hat einen Wert von 500€

Die andere Auktion hat er mitbekommen.

Der vorläufige Höchstwert von 20€ ist ja völlig utopisch von dem Wert die die Ware an Wert hatte.
Sein Höchstgebot lag auch weit drunter.

Was für Möglichkeiten gibt es nun?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Was für Möglichkeiten gibt es nun?



Einigen - sonst wird es teuer für Sie!

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ein Klassiker...

Da bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Artikel selbst zu kaufen und an den Verkäufer für 20€ abzugeben.
Oder man zahlt dem Verkäufer den Differenzbetrag (wohl ca. 480€) wenn er sich den Artikel anderweitig beschafft.

Man kann sich natürlich auch noch dazu verklagen lassen, dann wirds noch teuerer...

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der vorläufige Höchstwert von 20€ ist ja völlig utopisch von dem Wert die die Ware an Wert hatte.
Sein Höchstgebot lag auch weit drunter.
Das ist absolut uninteressant und irrelavant! Ein in China umfallender Sack Reis hat die gleiche Relevanz!

Es ist nunmal so, dass du keinerlei rechtlichen Grund hattest die Auktion zu beenden!

Zitat:
Was für Möglichkeiten gibt es nun?
Entweder gleich zu zahlen, oder es dir teuer von einem Richter erklären lassen.

Solltest du die Sache vor Gericht gehen lassen, ist ein verlieren deinerseits mehr als nur wahrscheinlich! Mit deiner anderen Auktion gibst du einem Richter gleich noch einen ANhaltspunkt für den eigentlichen Warenwert!

Bei einer Gerichtsverhandlung wirst du nicht nur den Schadensersatz in voller Höhe leisten dürfen, sondern darfst auch noch den Rechtsanwalt deines Gegners bezahlen, deinen eigenen solltest du dir einen nehmen, sowie die Gerichtskosten darfst duc auch noch zahlen...

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Wer Schadenersatz fordert, muss diesen auch nachweisen.
Rein auf Zuruf muss niemand zahlen.

Der Käufer müsste also den Artikel gekauft haben (oder noch kaufen) und kann dann die Differenz zwischen dem Kaufbetrag und seinem Gebot zum Zeitpunkt der Beendigung fordern.

Das kann aber richtig teuer werden



Alternativ kann man den Artikel selbst kaufen und dem Käufer nach Zahlung zusenden, das dürfte die preiswerteste Methode sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

hier steht aber wieder was anderes:

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/3769-der-bundesgerichtshof-zur-vorzeitigen-beendigung-einer-ebay-auktion.html

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
Daher dürfen eBay-Auktionen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsgründe vorzeitig beendet werden


Welchen gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsgrund hattest du denn?

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

hatte der im Beispiel eines?

Und was will ich verkaufen, wenn ich e sniff mehr habe. Wenn ich zweimal ausversehen den Artikel eingesetzt hatte (aus unterschiedlichen Gründen)

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
hier steht aber wieder was anderes:

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/3769-der-bundesgerichtshof-zur-vorzeitigen-beendigung-einer-ebay-auktion.html



Trifft auf Ihren Fall aber nicht zu, da Sie keinen Anfechtumngsgrund hatten!

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
hatte der im Beispiel eines?


Ja

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

was heisst eigentlich das, wenn der "Käufer" mir folgendes schreibt:

Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorerst

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

nur als kleine Ergänzung zu dem BGH Urteil, es ging dort einzig und alleine um die Notwendigkeit einer fristgerechten Anfechtung und das auch nur in Verbindung mit den Alten, bis Mitte 2014 gültigen, AGB. Und dazu ist das Urteil auch nicht endgültig, es geht wieder vors LG und dort wird der Verkäufer auch wieder verlieren, nur muss das LG die Begründung anders formulieren.

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Was bedeutet folgender Satz vom Höchstbietenden der vorzeitig beendeten Auktion:

Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorerst

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

So aus dem Kontext gerissen ist das völliger Unsinn.

Aber es steht fest, dass du zahlen müssen wirst...
Z.B. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2042/14" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14: "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion">VIII ZR 42/14</a>...

-- Editiert von 3,141592653 am 28.05.2015 21:44

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von icrazy):
Was bedeutet folgender Satz vom Höchstbietenden der vorzeitig beendeten Auktion:
Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorerst


Kann mir das jemand beantworten?

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Irgendwie hohl in der Birne?

Dreimal den selben Mist innerhalb von wenigen Minuten posten und nicht akzeptieren, dass der Satz so aus dem Kontext gerissen keinen Sinn macht...

-- Editiert von 3,141592653 am 28.05.2015 21:51

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

es hat doch mit den Gründen vorerst nichts damit zu tun. Was heisst "Ich setze die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus"

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Irgendwie hohl in der Birne?
Dreimal den selben Mist innerhalb von wenigen Minuten posten und nicht akzeptieren, dass der Satz so aus dem Kontext gerissen keinen Sinn macht...
-- Editiert von 3,141592653 am 28.05.2015 21:51


und warum gleich beleidigend!?!? Selbst Probleme?

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ok, bei so viel Unsinn bin ich raus...

Es ist ja schön und gut, wenn man sich absichern möchte, ob die Ratschläge hier wirklich stimmen.
Auch muss man nicht jedes Urteil richtig verstehen können.

Aber das komische und renitente Gefrage wird mir dann doch zu blöd.

Nur noch ein Hinweis für besonders langsame:

Ein Halbsatz machen KEINEN SINN, weil nix klar wieso. Du verstehen?

-- Editiert von 3,141592653 am 28.05.2015 22:05

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ok, bei so viel Unsinn bin ich raus...
Es ist ja schön und gut, wenn man sich absichern möchte, ob die Ratschläge hier wirklich stimmen.
Auch muss man nicht jedes Urteil richtig verstehen können.
Aber das komische und renitente Gefrage wird mir dann doch zu blöd.


gut so

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat:
Was bedeutet folgender Satz vom Höchstbietenden der vorzeitig beendeten Auktion:

Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorerst

Nichts.

Mit dem Rest drumherum könnte man schauen was gemeint war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Der angeblich "Höchstbietende" hat mir nach meiner Mail in der ich geschrieben habe wie dies zustande kam folgendes geschrieben:

dieser Version kann ich insofern begegnen, als dass das erste Angebot ausgerechnet dann abgebrochen wurde als ein Käufer Ihnen einen genehmen Preisvorschlag unterbreitet hat und Sie demnach keinen Grund mehr hatten, auf einen möglicherweise besseren Ausgang im Laufe der Auktion zu spekulieren.
Eine nicht selten beobachtete Variante unter Verkäufern, den besten Erlös aus einem Inserat vermeintlich deshalb gefahrlos zu kalkulieren, weil die synchron laufende Auktion nach einem erfolgreichen Festpreis-Zuschlag immer noch 'rechtzeitig' beendet werden kann. Belastbar ist diesbezüglich insbesondere die Tatsache, dass das Festpreisangebot mit der Preisvorschlag-Option ausgelobt war, die dem spekulativen Element Ihrer parallel laufenden Auktion Rechnung trug.

Aus vorgenannten Gründen setze ich die Einigungsfrist ihrem Ablauf aus und schließe vorers


So, hier versteht ein normalsterblicher nur jedes zweite wort




-- Editiert von icrazy am 28.05.2015 23:15

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Der Satz ergibt auch mit Kontext keinen Sinn.
Er hat offenbar - warum auch immer - mittendrin abgebrochen, da ist ja nicht mal das letzte Wort vollständig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

Das war aber seine Antwort

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Also der Satz ist doch sehr einfach zu deuten!

Dein K gibt dir die Möglichkeit eine Einigung mit ihm zu erzielen innerhalb der gesetzten Frist von ihm. Mit diesen Worten schliesst er dann jetzt ab...

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Für das nächste Mal, falls wieder so etwas passiert.
Unter jeder Auktion neben den üblichen Floskeln als Privatverkäufer (kein Rückgaberecht, Garantie und Gewährleistung) folgendes hinzufügen: Diese Auktion ist unverbindlich.
Ob ebay das aber so stehen lässt....keine Ahnung.
Man sollte schon auf ehrliche Art und Weise verkaufen und nicht durch irgendwelche Hintertürchen.

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
folgendes hinzufügen: Diese Auktion ist unverbindlich.


Irrelevant!

3x Hilfreiche Antwort

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