Hallo
hab da mal eine Frage!
Und zwar habe ich einen SAT Receiver sehr günstig gekauft bei eBay.
Der Verkäufer hat nach der Auktion den Kauf storniert weil er angeblich anderweitig verkauft hat was ich nicht glaube. Ich habe dies abgelehnt weil ich diesen Receiver haben wollte. Es handelt sich um ein Octagon SF 1018 den ich für 30,75€ erstanden habe. Es stand auch nichts in der Auktion drin das er sich das Vorrecht hat es anderweitig zu verkaufen. Ich habe ihn darauf hingewiesen das mir der Artikel zusteht weigert sich aber weiterhin.
Ich habe ihn das auch schriftlich mitgeteilt per Einschreiben mit einer 14 tägigen Frist. Keine Reaktion !!!
So nun meine Frage: Kann ich Schadensersatz verlangen obwohl ich das nicht überwiesen habe nach dieser Geschichte? Das Geld habe ich ja
gruß
galaxy71
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Schadensersatz ??? bei Stornierter Auktion
15. Dezember 2014
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Frage vom 15. Dezember 2014 | 00:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatz ??? bei Stornierter Auktion
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2014 | 09:47
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4871x hilfreich)
quote:
von galaxy71 am 15.12.2014 00:16
Kann ich Schadensersatz verlangen obwohl ich das nicht überwiesen habe nach dieser Geschichte?
Grundzipiell (grundsätzlich und prinzipiell) kann man alles verlangen. Die Frage ist nur ob man einen Anspruch darauf hat. Bisher ist noch kein Schaden entstanden, ergo hat man keinen Anspruch auf einen Schandensersatz.
Ein typischer Schaden wäre ein Ersatzkauf, der teurer ist als der Auktionspreis. Dann wäre der Schaden die Differenzsumme.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 15. Dezember 2014 | 09:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Das Gerät kostet neu 250€
Und gebraucht 125-150€
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2014 | 11:15
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4871x hilfreich)
und?
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#4
Antwort vom 15. Dezember 2014 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (114461 Beiträge, 38996x hilfreich)
Man kann auf Erfüllung klagen.
Schadensersatz gibt es keinen ohne Schaden.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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