Schlechter Kauf, keine Reaktionen, wie weiter?

3. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
tommy377
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechter Kauf, keine Reaktionen, wie weiter?

Moin,

obwohl ich es mir nie erhofft hatte, muss nun auch ich um eure Hilfe bitten:

Ich hab mir vor kurzem bei E-bay ein sogenanntes "Renngitter" für meinen Ford Focus ersteigert.

Die Ware war auch 2 Tage nach Überweisung schon bei mir, also soweit lief alles blendend.

Doch nun begann der Albtraum:

Nachdem ich die Verpackung entfernte "purzelten" mir 2 versch. grosse "Baumarkt"-Gitter in die Finger plus ca. 10 Kabelbinder der Farbe weiss und einer kurzen Kopie, die die Bauanleitung darstellen sollte.... (falscher Film?)

Ehrlich gesagt, hatte ich mir schon sowas gedacht, dass es nicht ein mit teureren Produkten vergleichbares Produkt darstellt, aber dies - ein absoluter Pfennigartikel - übertraf nun doch alles, was ich erwartete...

Das allerschlimmste kam aber noch... Weder das "Oberteil" noch besonders das Unterteil passt auch nur ansatzweise - wie im Verkaufstext beschrieben - aufs Auto drauf.....

auf gut deutsch: ich komme mir gerade ein bischen geprellt vor...

Ich versuche nun seit 4 Tagen verzweifelt Kontakt zu dem Verkäufer aufzunehmen... sämtliche E-Mails (inzwischen 4) blieben unbeantwortet.... habe nun heute eine negative Bewertung abgegeben um zu schauen ob er hier reagiert (die einzige Reaktion wird wohl eine negative Bewertung an mich vom Ihm sein...)...

Da ich schonmal durch so ein Verkäufer 30 Euro bei E-Bay verloren habe, und ich ehrlich gesagt, es nichtmehr einsehe solchen Leuten den Lebensunterhaltung zu zahlen, habe ich Ihm gestern 2 Fristen (gibt mir auch E-Bay vor, bevor ich ins "Käuferschutzprogramm" aufgenommen werden kann) gesetzt:

Innerhalb 7 Tagen Nachsendung 100% passender Teile
falls diese verstreichen, innerhalb von weiteren 7 Tagen Rücküberweisung des Geldbetrages...

Ich habe ebenso schon Kontakt mit 2-3 anderen Käufern seiner Ware gesprochen, die Ihn negativ bewerteten, aber ebenso nie eine Reaktion auf Ihre E-Mails bekamen.....

Somit nun 2 Fragen:

- Zahlt meine Advo-Kard so ein "Anwalts-Manöver"? (ich gehe nicht davon aus, dass der VK reagiert...)
- Was muss ich alles tun, um hier die besten Karten zu haben?

ach ja, hier mal der Link zu der Aktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2448568440&category=21653&rd=1

Ach ja..... noch etwas:

Obwohl dies eigentlicht nicht meine Art und auch erst recht nicht mein Ding ist, ist mir noch etwas aufgefallen:

Nachdem ich mal kurz seine letzten Bewertungen mit diesen Renngittern hochgerechnet habe, macht der Kerl ca. 1000-2000Euro im Monat mit dem Zeug, wohl ohne dies zu versteuern (jedenfalls hab ich keinerlei Rechnung erhalten)... da ich einer dieser Spitzensteuersatz-beschenkten "Steuerklasse 1" Spitzen (*hust*)-Verdiener bin und der Verkäufer mir derzeit eh ein Dorn im Auge ist... kann ich hier das FA in seiner Nähe oder ähnliche Behörden darauf hinweisen, den Kerl mal zu kontrolieren?

Ich weiss, wahrlich nicht die feine englische Art, aber wer mich prellt, der ärgert mich nur einmal...

Danke im Voraus und noch nachträglich ein gutes Neues,

Tommy

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

- Zahlt meine Advo-Kard so ein "Anwalts-Manöver"? (ich gehe nicht davon aus, dass der VK reagiert...)

Dies kann man Ihnen glaub ich in der Form nicht beantworten. Hierzu sollten Sie mal bei der Advo-Card selbst anrufen.

- Was muss ich alles tun, um hier die besten Karten zu haben?

Zwecks Beweisbarkeit sollten Sie Ihren VK per Einschreiben über den Mangel in Kenntnis setzen und Nacherfüllung verlangen. Eine eMail vor Gericht, ist immer so eine Sache. Drohen Sie ihm hier schon den Kaufrücktritt und weitere rechtliche Schritte (verbunden mit erheblichen Kosten) an.

Ich weiss, wahrlich nicht die feine englische Art, aber wer mich prellt, der ärgert mich nur einmal...

... mmh, wie wärs mit einer Androhung im Einschreiben:

Frei nach 'psst': "Im Übrigen hat sich mein Rechtsbeistand die Statusabfrage der Gewerblichkeit bei den zuständigen Finanzbehörden zu eigen gemacht" ... oder so ähnlich ;)

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

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#2
 Von 
proflatrate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich mir die Auktionen des Verkaeufers ansehe,duerfte es sich unstreitig um einen gewerblichen Versender handeln ... zumindest ist durch die Vielfalt seiner Angebote der Anscheinsbeweis erbracht.
Hiernach steht Dir nach dem Fernabsatzgesez eine 14 taegiges Rueckgaberecht (keine Begruendung notwendig) zu.
Verlange einfach von dem Verkaeufer eine Rueckabwicklung und notfalls ziehe vor Gericht ... der Streitwert ist ja gering und das "Risiko" fuer den Verkaeufer mit seiner "Masche" dauerhaft eine Bachlandung zu erleiden steht fuer ihn imho in keiner Relation.

P.S. Da ich bei Dir herauslesen kannst, das Du auf "Rache" sinnst, warum sendest Du den Bietern seiner Auktionen (hehe, noch sind bei seinen Auktionen die Bieter ja sichtbar) Deine Erfahrungen incl. der Beschreibung des angebotenen Gegenstandes ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich würde den Vertrag widerrufen. Sprechen Sie mit der AdvoCard und bitten um Deckungszusage, nehmen sich einen Anwalt und entspannen...

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>

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