Schnelle Hilfe bitte

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hadesdog
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schnelle Hilfe bitte

Hallo,

ich habe bei Ebay eine Spülmaschine verkauft, aber habe als Hersteller Bauknecht angegeben. Der Hersteller ist aber Whirlpool. Das geschah nicht wissentlich, da ich vorab im Internet geschaut habe, und Bauknecht als Hersteller gefunden hatte. Jetzt habe ich geschaut, und auf einmal ist Whirlpool der Hersteller. Kann der Käufer jetzt von dem auf zurücktreten???

mfg

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Er kann wegen Irrtums zurücktreten, du ebenfalls auch, dies muss aber sofort schriftlich erklärt werden.

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*dies muss aber sofort schriftlich erklärt werden.*

Unsinn! Eine Anfechtung wegen Irrtums muß nicht schriftlich erfolgen.

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@normi

MUSS nicht, sollte aber aus Beweisgründen!

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*MUSS nicht*

*dies muss aber sofort schriftlich erklärt werden.*

Aha...

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Wieso kann plötzlich der Käufer wegen Irrtum zurücktreten?
Wenn überhaupt, dann der VK.
Der Käufer kann jedoch auf Schadensersatz bestehen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich hab mich etwas falsch ausgedrückt.

*dies muss aber sofort erklärt werden.* Und schriftlich nur, um dies auch zu beweisen!

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

'Nein; das Gesetz verlangt nicht, daß für eine rechtzeitige Ausübung eines Irrtums-Anfechtungsrechts die Anfechtungserklärung sofort erfolgen muß.'

Natürlich muss sie das:

§ 121 Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119 (Anfechtung wegen Irrtums), 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.





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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KDR

Vielleicht versteht Mirk unverzüglich nicht als sofort.;) Anders kann ich mir seine Aussage nicht erklären.

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#11
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ein typisches Beispiel dafür wie Justizsprache die Alltagssprache ad absurdum führt. Im normalen Sprachgebrauch sind unverzüglich und sofort nämlich synomym zu verstehen.

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#12
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich finde es nur logisch, dass die in Gesetzen verwendeten Begriffe genauer definiert werden, als in der Umgangssprache. Das Gesetz ist schließlich kein Bastei-Roman.

Mirk, Du hast auch vollkommen recht mit der Einschätzung, dass 'Unverzüglich' bedeutet, dass kein schuldhaftes Zögern vorliegt.

Die Bezeichnung 'Sofort' kann hier aber nur in dem Zusammenhang 'Sofort nach Bekanntwerden des Irrtums' verwendet worden sein, weil es anders keinen Sinn ergäbe. Im übrigen bin ich der Meinung, dass es keine Legaldefinition für den Begriff 'Sofort' gibt. Ich lasse mich gern eines besseren belehren, bin aber äußerst skeptisch, dass Du (Mirk) mir die liefern wirst.

Von daher kann man Sofort durchaus mit Unverzüglich gleichsetzen. Es war lediglich unglücklich ausgedrückt.

Aber wir wollen mal den Fragsteller nicht weiter verunsichern. Eine Anfechtung wegen Irrtum muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert von klagdichreich am 07.08.2007 13:41:55

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#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
mam.dost-im-Himmel
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

*Ein typisches Beispiel dafür wie Justizsprache die Alltagssprache ad absurdum führt. Im normalen Sprachgebrauch sind unverzüglich und sofort nämlich synomym zu verstehen.*

wooow,wieder mal ein absoluter Hammer-kommentar von jemandem der selbst vorgibt,wissenschaftlich tätig zu sein.
naja,Gott sei Dank nur als Kunsthistoriker,da kanner nicht viel Schaden anrichten!
:cheers:

Luuuujaaaah.... :engel:

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#15
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@mam

Von jemandem, der für seine dummen Sprüche aus diesem Forum zwei Dutzend mal geflogen ist, klingt dieses Kompliment wie Zuckerwatte im Dauerregen.

Wandelst wieder auf alten Pfaden, was mam...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*Lasst uns froh und munter sein, und uns von ganzem Herzen freun
Lustig lustig tralalala,
die persönliche Streitereien sind wieder da, die persönlichen Streitereien sind wieder da*



:grins:

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