Hallo,
ich habe bei Ebay eine Spülmaschine verkauft, aber habe als Hersteller Bauknecht angegeben. Der Hersteller ist aber Whirlpool. Das geschah nicht wissentlich, da ich vorab im Internet geschaut habe, und Bauknecht als Hersteller gefunden hatte. Jetzt habe ich geschaut, und auf einmal ist Whirlpool der Hersteller. Kann der Käufer jetzt von dem auf zurücktreten???
mfg
Schnelle Hilfe bitte
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Er kann wegen Irrtums zurücktreten, du ebenfalls auch, dies muss aber sofort schriftlich erklärt werden.
*dies muss aber sofort schriftlich erklärt werden.*
Unsinn! Eine Anfechtung wegen Irrtums muß nicht schriftlich erfolgen.
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@normi
MUSS nicht, sollte aber aus Beweisgründen!
*MUSS
nicht*
*dies muss
aber sofort schriftlich erklärt werden.*
Aha...
Wieso kann plötzlich der Käufer wegen Irrtum zurücktreten?
Wenn überhaupt, dann der VK.
Der Käufer kann jedoch auf Schadensersatz bestehen.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Ich hab mich etwas falsch ausgedrückt.
*dies muss aber sofort erklärt werden.* Und schriftlich nur, um dies auch zu beweisen!
'Nein; das Gesetz verlangt nicht, daß für eine rechtzeitige Ausübung eines Irrtums-Anfechtungsrechts die Anfechtungserklärung sofort erfolgen muß.'
Natürlich muss sie das:
§ 121 Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119 (Anfechtung wegen Irrtums), 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
@KDR
Vielleicht versteht Mirk unverzüglich nicht als sofort.;) Anders kann ich mir seine Aussage nicht erklären.
Ein typisches Beispiel dafür wie Justizsprache die Alltagssprache ad absurdum führt. Im normalen Sprachgebrauch sind unverzüglich und sofort nämlich synomym zu verstehen.
Ich finde es nur logisch, dass die in Gesetzen verwendeten Begriffe genauer definiert werden, als in der Umgangssprache. Das Gesetz ist schließlich kein Bastei-Roman.
Mirk, Du hast auch vollkommen recht mit der Einschätzung, dass 'Unverzüglich' bedeutet, dass kein schuldhaftes Zögern vorliegt.
Die Bezeichnung 'Sofort' kann hier aber nur in dem Zusammenhang 'Sofort nach Bekanntwerden des Irrtums' verwendet worden sein, weil es anders keinen Sinn ergäbe. Im übrigen bin ich der Meinung, dass es keine Legaldefinition für den Begriff 'Sofort' gibt. Ich lasse mich gern eines besseren belehren, bin aber äußerst skeptisch, dass Du (Mirk) mir die liefern wirst.
Von daher kann man Sofort durchaus mit Unverzüglich gleichsetzen. Es war lediglich unglücklich ausgedrückt.
Aber wir wollen mal den Fragsteller nicht weiter verunsichern. Eine Anfechtung wegen Irrtum muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
-- Editiert von klagdichreich am 07.08.2007 13:41:55
--- editiert vom Admin
*Ein typisches Beispiel dafür wie Justizsprache die Alltagssprache ad absurdum führt. Im normalen Sprachgebrauch sind unverzüglich und sofort nämlich synomym zu verstehen.*
wooow,wieder mal ein absoluter Hammer-kommentar von jemandem der selbst vorgibt,wissenschaftlich tätig zu sein.
naja,Gott sei Dank nur als Kunsthistoriker,da kanner nicht viel Schaden anrichten!
Luuuujaaaah....
--- editiert vom Admin
@mam
Von jemandem, der für seine dummen Sprüche aus diesem Forum zwei Dutzend mal geflogen ist, klingt dieses Kompliment wie Zuckerwatte im Dauerregen.
Wandelst wieder auf alten Pfaden, was mam...
--- editiert vom Admin
*Lasst uns froh und munter sein, und uns von ganzem Herzen freun
Lustig lustig tralalala,
die persönliche Streitereien sind wieder da, die persönlichen Streitereien sind wieder da*
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