Schrott bei Rückgabe?

27. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kochsiek''s Lars
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schrott bei Rückgabe?

Hallo,

wie bei den meisten Newbies mein erstes Posting hier mit einem Problem.

Kurzfassung:

a) Ich habe bei einer auf ebay per Sofortkauf von einem Händler erstandenen Ware das Recht, sie innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben, richtig?

b) Wie sichere ich mich dagegen ab, dass der Händler behauptet, ich hätte ihm Schrott geschickt, wenn ich die Ware zurücksende, vor allem, weil mir eine Prüfung der Funktionstüchtigkeit nicht möglich ist?

c) Kann ich mir tatsächlich die Portokosten von ihm erstatten lassen, er gibt an, unfreie Sendungen nicht entgegenzunehmen.

Danke, Lars

Lange Version (für Interessierte):

Ich habe letzte Woche bei einem Händler auf ebay per Sofortkauf ein Marken-Speichermodul für meinen Rechner erworben. Vorher habe ich ihm per Email die Spezifikationen genannt, die der Hersteller des Computers für Speichererweiterungen angibt. Von ihm bekam ich als Antwort, der Speicher solle mit meinem System laufen.

Wie's der Teufel will, erkennt mein Rechner die Speichererweiterung nicht :( Mittlerweile habe ich mich schlau gemacht und gelernt, dass es bei RAM-Herstellern verschiedene Maßstäbe an Qualitäts-Sicherung gibt; die einen nehmen es mit Standards genauer, die anderen eben nicht. Ähnlich verhält es sich mit Mainboard-Herstellern, die einen bevorzugen den hohen Standard, die anderen geben sich mit niedrigem zufrieden. Mein Mainboard will offensichtlich die Guten.

Nach einigem Hin und Her bot ich dem Händler an, den Baustein zurück zu nehmen und mir einen höherwertigen zukommen zu lassen, natürlich hätte ich die Wertdifferenz zum neuen Modul erstattet. Reaktion: Dieses ist ihm nicht möglich und er bietet an, den Baustein zum Einkaufspreis von mir zurückzukaufen (welcher immerhin um knapp 10 Prozent geringer ist), was für Ihn natürlich doppelten Gewinn bedeutete, nicht unpfiffig ;)

Ich habe mir ergooglet und aus dem BGB abgeleitet, dass ich bei dieser Art des Kaufes sowieso ein zweiwöchiges Rückgaberecht habe, bitte korrigiert mich, sollte ich falsch liegen. Jetzt möchte ich ihm den Baustein zurücksenden und mein Geld erstattet bekommen. Steht mir, nebenbei gefragt, auch eine Erstattung der Portokosten zu? Hin und zurück 16€, sind schliesslich auch Geld und ich finde das Angebot des Händlers ehrlich gesagt dreist, deswegen bin ich geneigt "auf stur" zu schalten.

Meine Hauptsorge: (Ein Worst-Case-Szenario; ich weiss, ich bin ein ekliger Pessimist)
Ich schicke das RAM zurück und er behauptet, ich hätte den Speicherbaustein selber zerstört. Wäre doch durchaus denkbar, oder? Vor allem, weil er angibt, die Funktionstüchtigkeit vorher noch bei sich überprüft zu haben.
Ich kann diese Überprüfung leider nicht durchführen, weil mein Rechner den Riegel gar nicht erst "sieht". Auch kann ich ihn nicht bei Freunden ausprobieren, weil deren Computer entweder keine 512MB-Module verkraften oder aber DDR-Speicher benötigen (mein Modul ist SDRAM).

Mir ist bewusst, dass es als "unfein" gelten mag, ein per ebay getätigtes Geschäft, so abzuwickeln. Was mich wurmt ist, dass ich extra vorher gefragt habe, ob der Speicher in meinem Rechner arbeitet und erst daraufhin kaufte. Hätte ich einfach auf blauen Dunst gekauft, hätte ich mir den Speicher selber an die Backe genagelt (ehrlich!).

Werde mit Dank jeden Tip entgegennehmen,
Lars

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es ist nicht unfein, bei einem Händler vom 14-Tage-Rückgaberecht Gebrauch zu machen, vor allem nicht mit einem guten Grund wie diesem. Hat der Händler über dieses Rückgaberrecht in der Auktion aufgeklärt? Wenn nicht, dann gilt das sogar länger.

Portokosten: Für den Hinweg zu Dir trägst Du sie, für die Rücksendung der Händler, außer der Kaufpreis war unter 40 Euro und der Händler hat vorher schriftlich festgelegt (AGBs), daß sie in diesem Fall vom Käufer zu tragen sind.

Die Gefahr, daß der Verkäufer Ärger macht, sehe ich auch. Wie sehen denn seine Bewertungen aus?

Es wäre am besten, Du würdest das Modul mit einem unabhängigen Zeugen an einem geeigneten Rechner ausprobieren und dann sofort einpacken und (freigemacht) zurückschicken. Du hast keinen geeigneten Rechner gefunden, das erschwert die Sache.

Andererseits könntest Du auch reklamieren. Dem RAM fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, nämlich auf Deinem Mainboard zu laufen. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung, das heißt, er kann Dir stattdessen einen funktionierenden Baustein schicken. Das würde Dein Problem ja auch lösen.

Eigentlich muß der Verkäufer nachweisen, daß der Mangel nicht schon beim Verkauf vorhanden war, wenn er behauptet, Du hättest den Speicher selbst zerstört. Das wird ihm schwerfallen, die Angabe, er hätte ihn vorher getestet, reicht nicht.

Doch leider gibt es bei ebay etliche Verkäufer, die es drauf ankommen lassen und erst nach Einschalten eines Anwalts ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag nachkommen. Das ist also der worst case, daß Du schriftlich eine Frist setzen, mahnen und dann evtl. sogar klagen mußt, um Dein Geld oder einen funktionierenden Speicherriegel zu bekommen.

Rechtlich sieht die Sache jedenfalls meiner Meinung nach eindeutig aus, so wie Du den Fall schilderst.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ bear
Muss jetzt mal nachfragen:
Wenn der Wert der Ware unter 40 Euro liegt, muss ich die Tranportkosten für die Rücksendung tragen?
Ich meine mich erinnern zu können, dass ich zwar die Kosten "vorlege", aber bei berechtigter Rücksendung erstattet bekommen muss (Ausnahme wäre natürlich der Widerruf vom Kaufvertrag - liegt hier ja nicht vor).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ MichiM:

Genau, das war für den Fall einer Rückgabe nach Rücktritt vom Kauf.

Bei berechtigter Reklamation muß das der Verkäufer erstatten.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kochsiek''s Lars
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ all

Vielen Dank!

Lars

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.638 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen