Schuhe ersteigert mit Mangel. Austausch vom V. zugestimmt, aber..

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
FLEX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuhe ersteigert mit Mangel. Austausch vom V. zugestimmt, aber..

Hallo,

ich habe da ein Problem mit einem Verkäufer bei eBay. Ich hatte ende Juli 2004 Schuhe bei ihm Schuhe ersteigert und das Geld sofort überwiesen. Die Schuhe kamen auch ein paar Tage später an, jedoch hatte der eine Schuh einen Mangel am Emblem, was mit einer Folie überklebt war.
Habe mich natürlich sofort per e-mail an den V. gemeldet, jedoch kam nach 3 mails (Zeitraum von ca. 2 Wochen) immer noch keine Antwort, woraufhin ich den V. aus der Wut heraus negativ bewertet habe.
4 Tage nach meiner Bewertung kam eine negative Bewertung seiner seits, in der was von Urlaub stand und ich ruhig noch ein bisschen hätte warten können. Diese Bewertung von ihm ist mir leider erst ein Monat später aufgefallen, da ich nicht so oft bei eBay handel.

Nun habe ich dem V. eine Mail geschickt und gefragt, ob er im nachhinein, da er ja wohl doch im Urlaub war, die Schuhe zurück nehmen würde und mir entweder neue Schuhe oder gar das Geld zurück erstatten würde, wofür ich dann meine negative Bewertung zurücknehmen würde. Er willigte ein und wollte mir das Geld zurück überweisen sobald ich ihm die Schuhe zugeschickt habe.
Gesagt - getan.. Schuhe versichert an den Herren zurück versand, welcher auch diese erhalten hat (Ist jetzt 3 Wochen her). Das Geld ist leider immer noch nicht auf meinem Konto. Er hat es angeblich vor über einer Woche überwiesen, aber ich bezweifel, dass er ehrlich ist.. befürchte leider, dass er mich reinlegen will.

Meine Frage jetzt: Wie soll ich mich verhalten? - Warten möchte ich nicht mehr lange..

--

Hatte leider noch ein Problem bei einer anderen Auktion, wäre nett wenn mir hierbei auch gleich geholfen werden könnte. Habe eine Hose für 25,50 Euro (zzgl. 6,70 Euro Versandkosten) ersteigert und auch das Geld überwiesen, jedoch seit knapp 3 Wochen noch keine Ware gesehen.
Der Verkäufer ist nicht mehr bei eBay registriert und auf meine Mails antwortet er auch nicht.
Falls es interessiert, die Auktionsnummer lautet: 3942920031

Würde mich über antworten und vor allem über Ratschläge sehr freuen!

Grüße Flex

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

ein wirklich sehr unseriöser Verkäufer. Powerseller keine AGB und kein Impressum. Mein erster Tip Abmahnung, bitte an die WBZ melden. Haben Sie vielleicht die Telefonnummer von diesem Anbieter ??? Dann einfach einmal anrufen und etwas auf die Füße treten. Noch eine Frage lag der Lieferung eine ordentliche Rechnung bei ??? Wenn nicht beim Finanzamt einfach einmal melden.

Dies erst einmal dazu um den Anbieter etwas zu ärgern, er ist ja auch gegenüber Ihnen nicht ganz OK.

Ich würde den Herren vorerst eine Frist ( Brief per einschreiben ) zu Rückerstattung setzen. Natürlich können Sie die Kosten dafür auch zurück verlangen.

schöne grüße

stefan

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#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

dito, sehe ich auch so

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FLEX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.
Der Lieferung lag soweit ich mich erinnere keine Rechnung bei. Unter dem Familiennamen des Verkäufers gab es mehrere Telefonnummern.. ich könnte es mal probieren den V. an den Hörer zu bekommen.

Sollte ich ihm nun am Telefon mit WBZ und einer Meldung beim Finanzamt "drohen" oder wie sollte ich vorgehen?

thx Flex

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#4
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

*Sollte ich ihm nun am Telefon mit WBZ und einer Meldung beim Finanzamt "drohen" oder wie sollte ich vorgehen?*

Dies wäre dann Nötigung!

Wie oben bereits geschrieben:
Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung (ca. 10 Tage).

Wenn darauf nicht reagiert wird: Mahnbescheid + ggf. Klage.

-----------------
"Betrogen wird nur der, der es verdient.

"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."

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#5
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

*Sollte ich ihm nun am Telefon mit WBZ und einer Meldung beim Finanzamt "drohen" oder wie sollte ich vorgehen?*

Nein das würde ich auch auf keinen Fall machen, wird dem Verkäufer doch die Überraschung versaut ;-)

Selbst sind wir auch gewerbliche Verkäufer, eine AGB dient ja auch dem eigenen Schutz und die paar € für die Kosten einer AGB durch den Anwalt sollte man doch übrig haben. Ein Impressum wirkt auch Verkaufsfördernd und weckt doch auch Vertrauen, kann man doch den Verkäufer vor Kauf telefonisch kontaktieren.

Wie Spaghetti nochmals betonte:

Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung (ca. 10 Tage).

Wenn darauf nicht reagiert wird: Mahnbescheid + ggf. Klage.

Die Meldung bei der WBZ und dem Finanzamt kann man bequem online erledigen und Ihre daten werden streng vertraulich behandelt.

Diese Meldungen würde ich an Ihrer stelle tätigen, im Interesse aler ehrliche Käufer und Verkäufer.

Ps. Ein gewerblicher Anbieter ist verpflichtet bei jeder Lieferung eine ordentliche Rechnung auszustellen.

schöne Grüße

Stefan

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