Sehr geehrte Damen und Herren,
auf einer Internetplattform habe ich einen Kamin von privat als Selbstabholer zum Sofortkauf verkauft. Das Teil steht in der Garage, dieses hat eine steile Auffahrt. Der Käufer möchte es nicht selber abholen und beauftragt eine Spedition. Die Spedition möchte aber nur von der Straße abholen. Wer ist jetzt dafür zuständig den Kamin so dahin zu stellen, dass diese Abgeholt werden kann. Habe den Kamin als Selbstabholer angeboten, da ich es wegen des Gewichts (350kg) nicht bewegen kann. Wäre der Käufer in dem Fall selber dafür zuständig, dass er den Kamin selbständig abholt? Ich stelle den Zugang zu der Ware.
Viele Grüße
Selbstabholer privatverkauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ja, so sehe ich das auch. Der Kamin steht da und kann abgeholt werden. Der Käufer hat sich darum zu kümmern, so war es vereinbart.ZitatWäre der Käufer in dem Fall selber dafür zuständig, dass er den Kamin selbständig abholt? :
-- Editiert von -Laie- am 21.02.2020 09:29
Diese Tatsachen waren dem Käufer bekannt?ZitatDas Teil steht in der Garage, dieses hat eine steile Auffahrt. :
Ich würde es durchaus als vertragliche Nebenpflicht ansehen, solche außergewöhnlichen örtlichen Begebenheiten, bei solchen außergewöhnlichen Gütern, mitzuteilen.
Falls ja, dann wäre hier nach wie vor der Käufer in der Pflicht für eine Abholung von dem vereinbarten Platz zu organisieren
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Diese Tatsachen waren dem Käufer bekannt?ZitatDas Teil steht in der Garage, dieses hat eine steile Auffahrt. :
Ich würde es durchaus als vertragliche Nebenpflicht ansehen, solche außergewöhnlichen örtlichen Begebenheiten, bei solchen außergewöhnlichen Gütern, mitzuteilen.
Falls ja, dann wäre hier nach wie vor der Käufer in der Pflicht für eine Abholung von dem vereinbarten Platz zu organisieren
Der Kamin war vorher im Wohnzimmer. Das war bekannt. Für bessere Abholung habe wir es in die Garage gepackt, da diese befahrbar ist und steht jetzt auf der Palette. Mit einer E-Ameise wäre natürlich unproblematisch, hat die Spedition aber nicht. Alternative wäre ja ein Abholung aus dem Wohnzimmer, wäre aber auch nicht möglich, dann man mit dem Hubwagen nicht reinfahren kann. Deswegen habe ich es auch als Selbstabholer verkauft.
-- Editiert von go539417-80 am 21.02.2020 11:45
Wenn es mit der E-Ameise aus der Garage funktionieren würde, geht es erst recht mit einem normalen Handhubwagen, die haben eine deutlich höhere "Bodenfreiheit".
Es geht um die Steigung. Der Mitarbeiter kann es alleine nicht hoch ziehen. Mit einer Ameise würde man es ohne Probleme hochziehen.
hallo,
Wie gross ist die Steigung denn etwa?
Bei einem 350kg Artikel muss man bei Selbstabholung jedoch auch davon ausgehen, dass man das als Einzelperson nicht unbedingt schafft. Daher sehe ich das Problem auch eher bei der Spedition, bzw deren Auftraggeber....
Zitathallo, :
Wie gross ist die Steigung denn etwa?
Bei einem 350kg Artikel muss man bei Selbstabholung jedoch auch davon ausgehen, dass man das als Einzelperson nicht unbedingt schafft. Daher sehe ich das Problem auch eher bei der Spedition, bzw deren Auftraggeber....
Ich schätze 10-15°. Müsste es nachmessen.
Also zwischen 17% bis 27% Steigung. Das ist sicherlich ungewöhnlich viel und daher gehört es zu den vertraglichen Nebenpflichten auf solch ungewöhnliche Umstände hinzuweisen. Mit einer derart irre hohen Steigung braucht ein Abholer sicherlich nicht zu rechnen, wenn man einfach nur mitgeteilt bekommt, dass der Kamin in der Garage zur Abholung bereit steht. Ich ändere daher meine Meinung aufgrund der neuen Infos dahingehend, dass der Verkäufer eine Abholung zu "normalen" Bedingungen ermöglichen muss.
Zitat:Zitathallo, :
Wie gross ist die Steigung denn etwa?
Bei einem 350kg Artikel muss man bei Selbstabholung jedoch auch davon ausgehen, dass man das als Einzelperson nicht unbedingt schafft. Daher sehe ich das Problem auch eher bei der Spedition, bzw deren Auftraggeber....
Ich schätze 10-15°. Müsste es nachmessen.
Sind nur 11
ZitatAlso zwischen 17% bis 27% Steigung. Das ist sicherlich ungewöhnlich viel und daher gehört es zu den vertraglichen Nebenpflichten auf solch ungewöhnliche Umstände hinzuweisen. Mit einer derart irre hohen Steigung braucht ein Abholer sicherlich nicht zu rechnen, wenn man einfach nur mitgeteilt bekommt, dass der Kamin in der Garage zur Abholung bereit steht. Ich ändere daher meine Meinung aufgrund der neuen Infos dahingehend, dass der Verkäufer eine Abholung zu "normalen" Bedingungen ermöglichen muss. :
Wäre das Teil im Wohnzimmer wie beschrieben, würde es ja noch schlimmer sein. Es sind 11 keine 17°
-- Editiert von go539417-80 am 21.02.2020 12:58
Man kann sicherlich sinnieren ob die Steigung jetzt übermäßig hoch ist, oder nicht. Das hängt sicherlich von den örtlichen Gesamtumständen ab.
Man sollte es halt zumindest mal bei der Lösungsfindung im Hinterkopf behalten, dass man da eventuell selber verantwortlich ist, das Objekt zugänglicher zu machen. Sonst bleibt man nachher auf hohen Kosten sitzen.
PS. gängige E-Hubwagen haben eine Steigfähigkeit von ca. 5% mit Last. 10%-15% ohne Last. Damit käme man also auch nicht weiter!
Es gibt aber spezielle Hubvorrichtungen, eine Art Lastensteiger (auch für bspw. Treppen). Damit sollte es dann gehen. Die findet man ggf. natürlich nur bei spezialisierten Schwerlastspeditionen.
Bei Bedarf kann ich da mal ein Beispielgerät raussuchen, damit sie wissen was ich meine.
ZitatWäre das Teil im Wohnzimmer wie beschrieben, würde es ja noch schlimmer sein. :
Nicht unbedingt. Im Wohnzimmer kann man erwarten: Ebenerdig bzw. Hochpaterre und Enge Türen/Winkel etc. Das sind halt andere Vorraussetzungen. Haben Sie jetzt aber "Garage" vereinbar, kann man mehr oder minder ebenerdige, flache bzw. leicht abfallende Anfahrt voraussetzen.
Alles weitere (Wohnzimmer im 8. OG ohne Aufzug, oder eben exorbitant steile Auffahrt) müsste man schon mitteilen.
Zitat:ZitatWäre das Teil im Wohnzimmer wie beschrieben, würde es ja noch schlimmer sein. :
Nicht unbedingt. Im Wohnzimmer kann man erwarten: Ebenerdig bzw. Hochpaterre und Enge Türen/Winkel etc. Das sind halt andere Vorraussetzungen. Haben Sie jetzt aber "Garage" vereinbar, kann man mehr oder minder ebenerdige, flache bzw. leicht abfallende Anfahrt voraussetzen.
Alles weitere (Wohnzimmer im 8. OG ohne Aufzug, oder eben exorbitant steile Auffahrt) müsste man schon mitteilen.
Vereibart war Wohnzimmer. Die Spedition will Bordsteinkante.
Wenn Wohnzimmer vereinbart war, dann gilt auch Wohnzimmer. Es kann dir dann egal sein, was die Spedition will.
Andererseits, wäre es so schlimm noch mitzuhelfen, dass Ding mit dem Fahrer zusammen aus der Garage zu ziehen?
ZitatWenn Wohnzimmer vereinbart war, dann gilt auch Wohnzimmer. Es kann dir dann egal sein, was die Spedition will. :
Andererseits, wäre es so schlimm noch mitzuhelfen, dass Ding mit dem Fahrer zusammen aus der Garage zu ziehen?
Ich bin leider nicht da. Sonst ist ja kein Problem. Meine Frau ist da keine Hilfe.
Muss ich schauen wie wir es lösen.
Hab eigentlich angeboten er möchte am Samstag vorbei kommen und ich organisiere zusätzliche Hilfe. Ist dem Käufer aber zu weit.
Das ist das Problem des Käufers, darüber hätte er sich im Vorfeld Gedanken machen sollen.ZitatIst dem Käufer aber zu weit. :
ZitatVereibart war Wohnzimmer. :
Dann müsste man das Teil notfalls nochmals dort hinstellen.
ZitatDie Spedition will Bordsteinkante. :
Pech für die Spedition bzw. den Käufer wenn er die falsche Spedition beauftragt ...
Zitat:ZitatVereibart war Wohnzimmer. :
Dann müsste man das Teil notfalls nochmals dort hinstellen.
ZitatDie Spedition will Bordsteinkante. :
Pech für die Spedition bzw. den Käufer wenn er die falsche Spedition beauftragt ...
Wohnzimmer ist viel schlimmer, die müssen das Ding ja durch das ganze Haus schleppen. Das macht ja keine Spedition mit. Wenn die schon mit einer Steigung von 11° Problem haben.
ZitatDas macht ja keine Spedition mit. :
Irrelevant.
Wenn man den Abholort eigenmächtig verändert, haftet man durchaus dafür.
Zitat:ZitatDas macht ja keine Spedition mit. :
Irrelevant.
Wenn man den Abholort eigenmächtig verändert, haftet man durchaus dafür.
Ok. Bringe ich dann nach oben, mal schauen wie die es machen.
Danke. Thema können wir denke ich schliessen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten