Sendung verschwunden, Käufer droht mit Anwalt

21. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
AndréF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sendung verschwunden, Käufer droht mit Anwalt

Hallo erstmal, ich bin ganz neu hier!
Mein Problem besteht darin, dass nach einer ebay-Auktion ein Maxibrief von mir angeblich nicht beim Käufer angekommen ist (unversicherter Versand, war so auch in der Auktion angegeben).
Jetzt liegt die Auktion schon 1 1/2 Monate zurück und der Käufer droht, einen Anwalt einzuschalten.
Obwohl ich mir ehrlichgesagt keiner Schuld bewusst bin, habe ich ihm angeboten den Kaufbetrag zurückzuerstatten. Ganz einfach weil der Betrag unter 10€ liegt und ich für solche Spielereien keine Zeit habe.
Was muß ich denn jetzt beachten, wenn ein Brief vom Anwalt kommt?
Eins hab ich jetzt schon gelernt: nur noch versicherter Versand!!!
Ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn Sie privat verkauftr haben, genügt es das Sie glaubhaft versichern können diesen Maxibrief abgesendet haben, wenn unversicherter Versand von Ihnen und dem Käufer vereinbart wurde.

Wenn Sie gewerblich handeln müssen Sie ersetzen, hier reicht aber die Erstattung der Kosten.

Mit einem Anwalt drohen viele ganz schnell und wenn Sie erstatten muß der Käufer seinen Anwalt schön selbst zahlen.

-----------------
"kampf den borg"

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#2
 Von 
AndréF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@lilicat: Danke für die schnelle Antwort! :)
Als Versandart war in der Auktion ganz klar unversicherter Versand angegeben. Und ich bin kein gewerblicher Verkäufer.
Sollte ich dann einfach den Betrag zurücküberweisen? Kann die Bank das automatisch machen? Der Käufer hat sich nämlich auf meine Frage nach seinen Bankdaten nicht mehr gemeldet!

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#3
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Wenn er seine Bankdaten nicht angibt können Sie ihm auch nichts erstatten. Sein Pech. Das wäre eh nur Kulanz von Ihrer Seite. Dazu verpflichtet sind Sie nicht, weil unversicherter Versand vereinbart war. Ich würde einfach abwarten was passiert.

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#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Vorsicht , Pakete/Einschreiben sind nicht versichert , wenn Sie meinen , das als Erfahrung aus diesem Erlebnis ziehen zu können .

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@psst: wieso sind Pakete nicht versichert? hää?

@AndréF : Um ganz sicher zu gehen, können Sie dem Käufer schreiben das Sie seine Bankdaten benötigen oder Sie senden einen Verrechnungsscheck,allerdings ist es für den Käufer kaum beweisbar das Sie nicht versendet haben und vor Gericht ist er in der Beweispflicht bei Käufen von Privat.

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"kampf den borg"

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#7
 Von 
AndréF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut jetzt bin ich schonmal schlauer! Danke nochmals für die Antworten:)
Mal abwarten, ob er mir seine Bankverbindung noch gibt, oder ob ich in ein paar Tagen Post vom Anwalt kriege...

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#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Pakete/Einschreiben sind nicht versichert

aha. soso. Finger weg von den bunten Pillen *g*

@psst: wieso sind Pakete nicht versichert? hää?"


Wer sich die Mühe macht die sogenannte "Versicherung" eines Postpaket es ( oder auch eines anderen Versenders ) näher unter die lupe zu nehmen , wird feststellen , daß es sich dabei nur um die gesetzlich vorgeschriebene Haftung für eigenes Verschulden handelt , dabei in den allermeisten Fällen auf die Anwendung grober Fahrlässigkeit beschränktist mit einer per AGB vereinabarten Haftungsobergrenze von meist 500 Euro.

Versichert ist also der Versender und nicht die Sendung und das auch nur sehr begrenzt .

Die Fälle des u.a. zufälligen Untergangs sind dabei sehr viel breitgefächerter in der Realität als sie durch diese Haftungszusage tatsächlich abgedeckt werden.



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

@psst

Sorry, aber irgendwie bist Du nicht im Thema.
AndreF. hat einen unversicherten Maxibrief verschickt, was auch mit dem Käufer so vereinbart war, und dieser ist nicht angekommen. Wer haftet? Er oder der Käufer? Das war die Frage.
Es geht hier weder um ein Paket, noch um die Pflicht der Haftung der Post.

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#11
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Ich liebe Powersellers Humor

:)

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#12
 Von 
AndréF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss allerdings dazusagen, dass ich in der Auktion nur "Unversicherter Versand" angegeben habe. In was für einer Verpackung ich verschicke habe ich nicht festgelegt, weil ich auch noch nie solche Probleme hatte...
Mein Fehler, das passiert mir auch nicht nochmal! Aber kann man mir daraus jetzt einen Strick drehen?

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#13
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Das glaube ich kaum. Die Verpackung spielt dabei auch keine Rolle. UNVERSICHERT ist eben unversichert. Der Käufer hat diese Bedingung akzeptiert und hat in diesem Fall Pech gehabt. Das kommt vor.
Ich würde mir an Ihrer Stelle wirklich keine Gedanken machen. Sie haben nichts falsch gemacht.

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#14
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@Solche Käufer gibt es leider sehr viele, und begründet ist solch Verhalten nur durch kompletten Realitätsverlust.

Absolut korrekt.

Zum Thema: Privat--> Haftung bis Aufgabe des Versandsgutes bei Post,Paketshop etc.(Zeugen beim unversicherten Versand sind angeraten)

Aussage: Ersatz für Transportschaden bei versichertem Versand--> eher selten ( meist wird sich vor gedrückt)

Allgemein--->Warum schon wieder so krass aufeinander losgehen?

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

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#15
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Genau. seid lieb zueinander.
Die Sonne scheint, es ist bald WE und wir haben ein deutschen Papst :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AndréF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin der letzte, der sich sowas gewünscht hat. Aber ich wüsste nicht, was ich noch tun sollte, ausser dem Angebot das Geld zurückzuerstatten...
Wie gesagt, ich habe überhaupt keine Lust auf so einen Streit! Von der Zeit mal ganz abgesehen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@susi: auch ich bin ein ganz grosser Fan von Powerseller und bin ausnahmsweise mal sehr verwirrt von "psst", es kommt mir vor als ob er einen anderen Thread vor Augen hat als alle anderen,wat soll's psst,ist ja fast Wochenende und @Powerseller: pssst kann sich ja nach Einnahme der bunten Dinger den Powerseller in einem Dessous Grösse 34 vorstellen ;)

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Sorry, aber irgendwie bist Du nicht im Thema.
AndreF. hat einen unversicherten Maxibrief verschickt, was auch mit dem Käufer so vereinbart war, und dieser ist nicht angekommen. Wer haftet? Er oder der Käufer? Das war die Frage.
Es geht hier weder um ein Paket, noch um die Pflicht der Haftung der Post."


Meine Hinweis bezog sich auf seine Schlußfolgerung :

"Eins hab ich jetzt schon gelernt: nur noch versicherter Versand!!!"

Was für den durchschnittlichen eBay-Nutzer leider mit Paket/Einschreiben gleichgesetzt wird aber im Sinne einer Transportversicherung bei der die Sendung versichert ist nichts zu tun hat .

"Fakt ist: Ich krich Geld von der Post wenn
a) Das Paket nich ankömmt,..."

weil der Post aufgrund fehlender interner Kontrollmechanismen und damit grober Fahrlässigkeit (n.BGH) der Nachweis der nötigen Sorgfalt bzw. das Vorliegen höherer Gewalt nicht gelingt
"und
b) der Postman mit dem Nachnahmebetrag durchbrennt ( bisher 2x) bis 1600 Eier, ..."

einer der wenigen eindeutigen Fälle
"und
c) wenn die Sendung beschädigt ist."


Aber auch nur wenn sich Fußabtrittsspuren bzw. Reifenspuren auf der Sendung finden . In den allermeisten Fällen kann sich die Post dabei auf Verschulden des Absenders aufgrund ungenügender Verpackung zurückziehen, weil sie eben nur für eigenes Verschulden haftet.

Als Lösung für den eBay - Nutzer bietet sich in den allermeisten Fällen auch nicht § 447 an - wer es nicht glaubt - selber Lesen :

Caroline Cichon/Ralph Pighin – Transportschäden und Umtausch bei Online-Auktionen und anderen physisch abgewickelten Online-Geschäften

http://www.computerundrecht.de/home_03_06.html

bzw. Originaltext :
http://216.239.59.104/search?q=cache:UYsX2XQa0RgJ:www.kalinka.cichon.de/jura/transport.rtf+cichon+pighin+&hl=de

Das zweite Problem sind die durch den Verkäufer geschuldeten Sorgfaltspflichten beim Versand :

Nicht beleghafter , haftungsrechtlich nicht abgedeckter Versand gilt gemäß BGH als Grobe Fahrlässigkeit .

Grobe Fahrlässigkeit läßt sich aber mit AGB nicht abbedingen § 309 BGB .

Es wird also in den allermeisten Fällen der Verkäufer trotz "versichertem" Paketversand bei ausbleibender Sendung dem Käufer den Kaufpreis erstatten müssen bzw. u.U. sogar Ersatz leisten müssen.

0x Hilfreiche Antwort

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