Sendung wegen unvollständiger Adressierung verloren: Wer haftet?

15. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)
Sendung wegen unvollständiger Adressierung verloren: Wer haftet?

Ich habe über e*ay von einem privaten Verkäufer ein Handy ersteigert und per Überweisung bezahlt. Lieferadresse war eine Packstation. Versand als Warensendung oder Großbrief, also unversichert und ohne Sendungsverfolgung.

Das Handy ist nie bei der Packstation angekommen. Normalerweise haftet ein privater Verkäufer nicht für Verlust auf dem Versandweg, sofern er den Versand beweisen kann. Das ist schon einmal fraglich. Es kommt noch hinzu, dass der Verkäufer bei der Adressierung meinen Namen weggelassen hatte, weil er ihn vom Auktionshaus aufgrund eines technischen Fehlers angeblich nicht mitgeteilt bekommen hätte. Laut den AGB's der Post dürfen Sendungen ohne Empfänger nicht befördert werden. Meine Postnummer, die Nummer der Packstation, PLZ und Ort stimmten. Seinen Absender hat er gleich mit weggelassen, so dass die Post die Sendung auch nicht an ihn zurückschicken konnte. Ein (angeblicher) Nachforschungsantrag brachte natürlich auch nichts. Ebensowenig die freundliche Aufforderung an den Verkäufer, mir den bezahlten Betrag zurückzuüberweisen.

Der nächste Schritt wäre dann wohl das gerichtliche Mahnverfahren, und falls der Verkäufer Widerspruch einlegt, eine Klage. e*ay hat mir die vollständigen Adressdaten des Verkäufers bereits mitgeteilt. Wie schätzt Ihr meine Aussichten ein? Meiner Ansicht nach hat der Verkäufer mit dem Abschicken der Sendung die AGB's der Post akzeptiert. Das heißt, er hätte entweder mich oder e*ay nach meinem Namen fragen müssen oder schlicht auf seinem Kontoauszug nachschauen können. Dass er es nicht getan hat, ist m.E. ein schuldhaftes Unterlassen, das mich zur Rückforderung des bezahlten Betrags berechtigt. Seht Ihr das anders? Danke für Eure Einschätzungen, bevor ich gutes Geld schlechtem nachwerfe...

NB: e*ay hat meine negative Bewertung gelöscht, weil der Fehler auf die nicht erfolgte Übermittlung meines Namens zurückging :-o

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"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Deinen Namen hat der VK mehrfach mitgeteilt bekommen und kann ihn sich auch jederzeit anzeigen lassen. Diesen angeblichen Fehler soll er also erstmal beweisen.
Und Name hin oder her, anhand der Postnummer bist du für die Post eindeutig identifizierbar, daran scheitert eine Zustellung nicht.
Aber eine Warensendungen und insb. unter diesen Umständen ohne Absender zu versenden, halte ich auch für grob fahrlässig.
Und den angeblichen Nachforschungsantrag soll er bitte auch belegen, das sind min zwei Schreiben von der Post.

Was stand denn über haupt als Versandart in der Auktion ?

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#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1681 Beiträge, 698x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Ich habe über e*ay von einem privaten Verkäufer ein Handy ersteigert


Dann haftet grundsätzlich der VERKÄUFER bis zur Übergabe an den Käufer.

Ausnahme: "Der Verkäufer [versendet] auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort." - ( Beim Handyversand liegt der Erfüllungsort nach der gesetzlichen Regelung beim Verkäufer ( es sei denn, es wäre etwas anderes vereinbart worden ). Dann geht die Gefahr bereits mit der Übergabe ans Transportunternehmen auf den Käufer über.

ABER: "Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."

Hier ist der Verkäufer grundlos von der besonderen Anweisung abgewichen, die Sendung (korrekt adressiert) an die Packstation zu schicken. Dem Käufer ist dadurch ein Schaden entstanden ( in Höhe des tatsächlichen Werts des verlorengegangenen Handys ( der durchaus höher liegen könnte als der Kaufpreis)).

RK

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48815 Beiträge, 17195x hilfreich)

Zitat:
Dann haftet grundsätzlich der VERKÄUFER bis zur Übergabe an den Käufer.


Warum stellst Du die Sachlage so kompliziert dar, dass man erst genau nachlesen muss um zu verstehen, dass auch nach Deiner Auffassung der Käufer im Regelfall des Versandrisiko trägt?

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#4
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für alle eure Beiträge. Gerichtliches Mahnverfahren ist eingeleitet. Ich halte euch auf dem Laufenden.

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#5
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Verkäufer hat Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid eingelegt. Er hat einen Ausdruck von e*ay mitgeschickt, auf dem meine Lieferanschrift fehlerhafterweise ohne meinen Namen wiedergegeben war. Zudem eine E-Mail, in der ihm e*ay folgendes mitgeteilt hatte:

Zitat:
wir haben es überprüft und festgestellt, das [sic] die Nummer 12345678 [meine Postnummer] für die Person personalisiert ist. Aus diesem Grund benötigt man für Packstationen keinen Namen.

Meines Wissens ist diese Auskunft falsch, weil die AGB's der Post den Namen des Empfängers zwingend vorschreiben. Offenbar will e*ay vom eigenen Verschulden ablenken. Nach meinem Dafürhalten könnte der Verkäufer theoretisch e*ay in Regress nehmen, aber schätzungsweise würde das Gericht es trotzdem als schuldhaftes Unterlassen werten, dass er sich nicht nach meinem Namen erkundigt hat.

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#6
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Und mit Paint mache ich dir binnen 30sec einen Screenshot wo Donald Duck als Name in deiner Lieferanschrift steht.
So ein Fehler ist einfach nicht plausibel, zumal er offenbar auch noch reproduzierbar ist.
Deine Liederhandschrift hast du aber überprüft, nicht das die in eBay tatsächlich unvollständig ist und alle anderen Verkäufer nur schlau genug waren deinen Namen von anderer stelle her einzusez.

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#7
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Guter Einwand. Nein, ich habe meine Anschrift kontrolliert: Sie war vollständig hinterlegt. Ich habe zahlreiche andere Bestellungen über eBay an dieselbe Anschrift senden lassen. Sind alle angekommen mit einer Ausnahme: Da hat die Verkäuferin eigenmächtig meine Postnummer weggelassen. Immerhin hat sie mir den Kaufpreis und die Portokosten zurückerstattet.

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#8
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

"Er hat einen Ausdruck von e*ay mitgeschickt, auf dem meine Lieferanschrift fehlerhafterweise ohne meinen Namen wiedergegeben war"

Beweist immer noch nicht den tatsächlichen Versand, welcher noch ohne Sendungsverfolgung daher gekommen ist.

Ich würde, ohne das nun zu empfehlen, folgendes tun:

1.

Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges stellen.

2.

Zivilrechtlich eine Klage formulieren und ans Gericht senden mit all den Unterlagen aus dem Mahnbescheid

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16205x hilfreich)

Mal ne ganz andere Frage: Wie will er denn den Versand jemals nachweisen? Wenn er den Namen weggelassen hat, was steht dann auf der Quittung von ihm?
Wie schauen die anderen eBay-Bewertungen dieses Users aus?

Zitat:
Was stand denn über haupt als Versandart in der Auktion ?

Und ich wiederhole die Frage auch gerne nochmal. Stand da wirklich unversichertes Päckchen?

Man kann ja noch verstehen, wenn ein Privatversender das mit dem Namen nicht wusste und wenn es wirklich einen Fehler gab bei eBay. Was ich aber nach wie vor erst mal bezweifeln würde, wenn es zigfach problemlos geklappt hatte.

Aber dass er seine Absenderadresse einfach weglässt...

Für mich klingt das einmal mehr nach einem Nepper, der wieder mal versucht, sich mit unversicherten Päckchen und niemals verschickten Handys irgendwie Geld zu erschwindeln. Mag sein, dass ich dem Verkäufer Unrecht tue, aber das alles sind so viele merkwürdige Zufälle, dass es einfach auffällig ist. Wenn der User einige negative Bewertungen hat, würde das ins Bild passen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Verkäufer hatte unversicherten und versicherten Versand angeboten. Allerdings hat das Teil auch nur 13,50 € gekostet. Da schien mir versicherter Versand ein Overkill. Die Sendung wäre ja auch angekommen, wenn der Verkäufer sich an die AGB's der Post gehalten hätte.

Klageschrift ans zuständige Amtsgericht ist unterwegs.

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"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

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#11
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Das Verfahren läuft. Der Verkäufer hat sich (wegen 16,40 €!) sogar einen Anwalt genommen. Der behauptete, der Verkäufer hätte alle seine Pflichten für einen ordnungsgemäßen Versand erfüllt, und die Gefahr für den "zufälligen Untergang" der Sendung sei auf mich übergegangen. Das sehe ich anders, und der ebenfalls weggelassene Absender unterstreicht das. Für seine Absenderanschrift hätte er nicht mal Nachforschungen anstellen müssen. Zudem ging die Sendung durch die Nachlässigkeit des Verkäufers verloren, und die war alles andere als zufällig. [Warum gibt es immer wieder Anwälte, die den größten Unsinn behaupten, statt ihren Mandanten klipp und klar zu sagen: "Beantragen Sie ein Anerkenntnisurteil!"?]

Ich hatte u.a. argumentiert, dass der Verkäufer den Versand nicht beweisen könne. Ich mache z.B. beim Einwurf unversicherter Sendungen in den Briefkasten Handybilder oder -videos. Nachdem ich als weiteres Beispiel Zeugen genannt und gleich davor gewarnt hatte, dass eine falsche uneidliche Aussage gemäß § 153 StGB strafbar ist, taucht nach fünf Monaten plötzlich die schriftliche Aussage des Ehepartners auf, der gesehen haben will, wie der Verkäufer, der angeblich sehr viele Artikel verschickt, ausgerechnet meine Sendung in den Kasten geworfen habe, und das in sämtlichen Einzelheiten...

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"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

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#12
 Von 
murli123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

>Warum gibt es immer wieder Anwälte, die den größten Unsinn behaupten, statt ihren Mandanten klipp und klar zu sagen: "Beantragen Sie ein Anerkenntnisurteil!"?

Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten. In der Regel findet ein Mandant den Anwalt toll, der für ihn kämpft und die Gegenseite möglichst einschüchtert.
Zweitens muss man immer auch mit der Justiz rechnen. Im Strafrecht sind zB. bis zu 25% aller Entscheidungen falsch, etwa 650 Menschen werden täglich zu Unrecht verurteilt und etwa 4000 Menschen sitzen zu jeder Zeit unschuldig in deutschen Gefängnissen. Im Strafrecht wird gemäss dem Gesetz die tatsächliche Wahrheit erforscht, die ja allerdings auch nur eine objektive Wahrheit ist. Es wird aber auch viel emotionales Recht angewandt.

Im Zivilverfahren wird von vorn herein die objektive Wahrheit aus der subjektiven Wahrheit der Prozessbeteiligten ermittelt, während Zeugen (ausser evtl. Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, die aus kollegialen Gründen auch lügen dürfen) die tatsächliche Wahrheit sagen müssen.
In Zivilverfahren sind ebenfalls bis zu 25% aller Entscheidungen falsch. Hinzu rechnen sich halt noch die richtigen Entscheidungen, die zB. auf falschen Zeugenaussagen basieren aber eben auch umgekehrt.

Wenn der Anwalt einen Richter kennt oder gut mit diesen im Anwaltverein säuft, dann können entsprechende Kumpanei-Ergebnisse schon vorprogrammiert sein.

„Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben GOTT." Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden."
Richter Herbert Rosendorfer, FAZ, 17. Juni 2010

Der Anwalt bekommt sein Geld grundsätzlich immer und je mehr es in die Justiz geht um so mehr Geld bekommt er.

Man kann auch mit Hauptschulabschluss direkt bei der Staatsanwaltschaft anfangen und sich nie mit Recht beschäftigt haben und es fällt keinem auf. Genauso wie man in der Psychiatrie auch mit Hauptschulabschluss direkt als Oberarzt und Facharztprüfer loslegen kann und man später noch einen Posten als Chefarzt mit einer Uni-Proffessur erhält und man ist fachlich nicht zu überführen.

Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück.
Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625.

Wenn man die Wahrheit kennt aber dann die Ehefrau als Zeugin kommt und alles gesehen hat, dann wird es schwer einem anderen bzw. dem Richter die Wahrheit beizubringen.
Noch blöder ist das bei entsprechend emotionalen Alltagsweissheiten und Stammtischwahrheiten bei Gericht, selbst wenn die geltenden Rechte eindeutig in einer Rechtsvorschrift stehen. Wenn man darauf hinweist kann es sogar sein, dass man als Spinner abgetan wird, dessen Eingaben nicht mehr gehört werden müssen, wegen dem rechtlichen Schwachsinn, den man von sich gibt. Evtl. wird dann auch noch ein psychologischer Gutachter beauftragt, der eine geistige Störung feststellt, weil man glaubt das die Vorschriften anders seien wie Richter es sagen. Und die entsprechende Vorschrift steht eindeutig auf dem Papier, so dass sogar der Psychologe die verstehen könnte.

Nun kann man sich sicherlich vorstellen warum in der Justiz so ungefähr alles möglich ist und Anwälte auch den letzten Schwachsinn vor Gericht bringen können und dann sogar gelegentlich damit gewinnen.

-- Editiert von murli123 am 30.01.2018 02:55

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von murli123):
„Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben GOTT."

Ebenso köstlich wie zutreffend und traurig :crazy:

Zitat (von murli123):
Der Anwalt bekommt sein Geld grundsätzlich immer und je mehr es in die Justiz geht um so mehr Geld bekommt er.

Genau daran krankt meiner Meinung nach das deutsche Rechtssystem. Dem Anwalt fehlt jeglicher Anreiz, seinen Mandanten bezüglich seiner Erfolgsaussichten objektiv zu beraten. Sein Interesse ist regelmäßig nur auf die Erzielung seines Honorars gerichtet, das er unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bekommt. Die Folge davon ist, dass die meisten Anwälte ihre Mandanten, die ohnehin keinen Durchblick haben, in völlig aussichtslose Verfahren hineinreiten. Durch eine zumindest teilweise erfolgsabhängige Ausgestaltung des RVG könnte man vermutlich einen Großteil aller Streitigkeiten vermeiden und die überforderte Justiz entlasten.

Es wundert mich, dass der Verkäufer bei diesem Mini-Streitwert einen Anwalt gefunden hat, der dafür zwei volle Seiten zusammengeschrieben hat. Und nicht irgendeinen, sondern offenbar einen von einer größeren Sozietät. Falls die Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergeht, beträgt die 1,3fache Gebühr inkl. TK-Pauschale gerade mal 78,50 € zzgl. MwSt. Ich hatte bei deutlich höheren Streitwerten schon größere Probleme, einen Anwalt zu finden.

Signatur:

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40720x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Es wundert mich, dass der Verkäufer bei diesem Mini-Streitwert einen Anwalt gefunden hat, der dafür zwei volle Seiten zusammengeschrieben hat.

Man glaubt doch nicht das das der Anwalt das getan hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Soeben erhalte ich das Urteil samt Begründung: Klage unbegründet und abgewiesen :bang:
Grund: Ich hätte den Verkäufer mit "Versand bitte an die Packstation. Danke." beauftragt, die Sendung ohne Nennung meines Namens zu versenden. Demnach hätte ich ihn ja auch beauftragt, die Sendung ohne Nennung der Packstation, der PLZ und des Ortes zu verschicken :crazy:

Und weil ein Unglück selten allein kommt: Die RA-Sozietät will jetzt von mir 194 € :schock:

Die gute Nachricht (auch wenn sie einigen hier im Forum nicht gefallen wird) ist: Ich lebe und arbeite mittlerweile im Ausland. Nicht anzunehmen, dass die Gegenseite versuchen wird, die Kosten einzutreiben. Zumal sie meine aktuelle Anschrift nicht kennt und auch nicht in Erfahrung bringen kann. Das heißt, sie wird auf den 194 € sitzenbleiben :) Ich habe insgesamt "nur" 122 € (plus Porto und Ausdrucke) in den Sand gesetzt. So herrscht wenigstens relative Gerechtigkeit :cool:

Signatur:

"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

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