Hallo,
ich habe vor inzw. 6 Wo. bei e... ein Buch ersteigert. Der VK ist privat. Vereinbart war unversicherter Versand. Das Buch wurde angeblich als Brief im verschlossenen Umschlag verschickt.
Erfahrungsgemäß gehen Briefe bei der Post äusserst selten verloren- mir selbst ist dies weder in nunmehr 7 Jahren bei e... oder im gesamten sonstigen Privatleben nie passiert.
Nun, dieses Buch ist leider nie angekommen.
Leider handelt es sich um ein durchaus wertvolles Buch, das in der Auktion zu ungefähr 1/3 - 1/4 des tatsächlichen Preises wegging.
Der VK behauptet nun, er habe den Brief verschickt- nach genauerer Nachfrage aber nicht er, sondern ein Freund, der das "eidesstattlich" bezeugen könne.
Ich habe das Buch beweisbar (2 Postbotinnen können dies bezeugen-ich wohne sehr ländlich, da können sich die Damen durchaus erinnern) nicht erhalten.
Der VK verweigert seit Wochen die Stellung eines Nachforschungsauftrages bei der Post- angeblich ginge das nicht (geht aber doch- ich habe es inzwischen selbst veranlasst), ergeht sich stattdessen in permanenter Unterstellung, ich habe das Buch unterschlagen, bietet aber gleichzeitig die Rückzahlung des Kaufbetrages an.
Dies habe ich bisher verweigert, denn das Buch ist ja deutlich mehr wert, mir ist dadurch ein Schaden entstanden.
Der VK hat sich mal telefonisch gemeldet und teilte meinem Sohn mit, er würde mir das Geld mit einer Begründung zurückerstatten ich solle zurückrufen- leider habe ich ihn nicht unter der angebenen Nummer erreicht.
Stattdessen erhielt ich ich gestern einen Drohbrief, ich solle eine schriftliche Erklärung über den Erhalt oder Nichterhalt des Buches bis zum 30.07. abgeben. Anderfalls behielte er sich vor, eine polizeiliche Anzeige aufzugeben.
Den Nichterhalt habe ich ihm allerdings schon mehrfach über e... gemeldet.
Übrigends: dieses Buch ist äusserst selten bei ebay erhältlich, wurde aber seltsamerweise innerhalb von 14 tagen zweimal- wenn auch von unterschiedlichen Orten aus( alles Rhrgebiet)- versteigert.
Wie sieht denn nun die Rechtslage aus?
Ich weiß, dass beim Vk privat an privat die Gefahr an mich mit dem Einwurf übergeht- andererseits muss der VK wohl beweisen können, dass er es eingeworfen hat.
Genügt da eine eidesstattliche Versicherung? Kann ich Wertersatz verlangen? Und: ja,ich ärgere mich heute noch, dass ich keinen versicherten Versand verlangt habe.
Danke für Eure Meinungen!
-- Editiert von bettinaS am 26.07.2008 10:18:07
-- Editiert von bettinaS am 26.07.2008 10:23:38
Sendungsverlust Brief
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
hallo,
das tut mir sehr leid für sie, aber.... die post stellt nicht immer zuverlässig zu.
vielleicht warten sie erst einmal den nachforschungsauftrag ab.
ich vermisse ein schreiben, was angeblich zugestellt sein soll, per postzustellungsantrag.
lg, moppelchen
Die eidesstattliche Versicherung des Freundes das Buch verschickt zu haben, dürfte reichen. Der Verschicker muß ja nur beweisen, dass die Sendung von ihm aufgegeben wurde. Das hat er damit ja gemacht.
Wenn ihre Postbeamten bezeugen können das sie die Sendung nicht erhalten haben, liegt der Fehler offensichtlich bei der Post. Dort scheint das Buch abhanden gekommen zu sein.
Auch wenn sie bisher immer Glück hatten das noch keine Sendung verschwunden ist, so ist einmal immer das erste mal.
Irgendwelche Verschwörungstheorien zu pflegen (Buch wurde nicht versandt, zweimal aus dem Ruhrgebiet angeboten,...) ist da eher kontraproduktiv und bringt auch nichts.
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Bei mir sind schon zwei Bücher, die ich ersteigert habe, nicht angekommen.
Auch ein Päckchen ist nicht angekommen.
Bücher, die mir sehr viel wert sind, lasse ich mir inzwischen versichert zusenden.
Aber eine Zustellungsgarantie gibts da auch nicht.
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