Shpock Artikel verkauft, jedoch "zu viel" von der eigentlichen Ware abgeben.

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
DreamFlight123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Shpock Artikel verkauft, jedoch "zu viel" von der eigentlichen Ware abgeben.

Guten Tag liebe Community,
mir ist ein ganz dummes Fehler unterlaufen.
Und zwar habe ich über Shpock (ist eine App, funktioniert genau so wie ebay Kleinanzeigen) meine PlayStation 4 verkauft.
Angegeben hatte ich 500GB. Er hat den Kauf bestätigt und ein gültiger Kaufvertrag kam zustande (wenn man ein Angebot akzeptiert kommt halt die Meldung "Dies ist nun ein gültiger Kaufvertrag).
D.h. im Kaufvertrag waren 500GB drin.
Nun ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich habe ausversehen meine Festplatte mit 2000GB drin gelassen.
Der Preis der Festplatte beträgt knapp 200€. Die PS4 hab ich für 160€ verkauft. Also hat sich gar nicht gelohnt sonder im gegenteil.
Hab ich das Recht meine Festplatte zurück zu verlangen und die originale abzugeben. Immerhin hatte ich das Angebot und somit im Kaufvertrag 500GB angegeben.

Dem Käufer interessiert es recht wenig und will sie behalten.


Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von DreamFlight123):
Dem Käufer interessiert es recht wenig und will sie behalten.
Das nennt man dann Unterschlagung. Er hat ein Anrecht darauf das zu bekommen was er gekauft hat, nicht mehr. Da es aber dein Fehler war wirst du also natürlich für die Kosten aufkommen müssen, Also 2x Versand sowie weitere eventuelle Kosten die dem K durch den Tausch der Platte entstehen.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

.

Eine Unterschlagung sehe ich hier nicht, aber eine ungerechtfertigte Bereicherung.



Zitat (von DreamFlight123):
Hab ich das Recht meine Festplatte zurück zu verlangen




Ja. BGB § 812 Herausgabeanspruch



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1824x hilfreich)

Allerdings wird der K auch einen Schadensersatzanspruch für den Zeitraum ansetzen können, in dem er das Gerät wegen des Austausches nicht nutzen kann. Über dessen Höhe kann man sich schon mal trefflich streiten.
Dann der ganze Terz, wenn das Gerät nach dem Rückbau einen Mangel hat - denn wegen des Versäumnis des VK dürfte dieser das komplette Risiko für die Rückbauaktion tragen, inklusive Transportrisiko, Gewährleistung für seinen Umbau etc.
Ob sich das Risiko vor dem Hintergrund, daß eine 2-TB-Platte heute bei weitem keine 200 EUR mehr kostet (sondern eher 60-70), wirklich lohnt?

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