Guten Tag liebe Community,
mir ist ein ganz dummes Fehler unterlaufen.
Und zwar habe ich über Shpock (ist eine App, funktioniert genau so wie ebay Kleinanzeigen) meine PlayStation 4 verkauft.
Angegeben hatte ich 500GB. Er hat den Kauf bestätigt und ein gültiger Kaufvertrag kam zustande (wenn man ein Angebot akzeptiert kommt halt die Meldung "Dies ist nun ein gültiger Kaufvertrag).
D.h. im Kaufvertrag waren 500GB drin.
Nun ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich habe ausversehen meine Festplatte mit 2000GB drin gelassen.
Der Preis der Festplatte beträgt knapp 200€. Die PS4 hab ich für 160€ verkauft. Also hat sich gar nicht gelohnt sonder im gegenteil.
Hab ich das Recht meine Festplatte zurück zu verlangen und die originale abzugeben. Immerhin hatte ich das Angebot und somit im Kaufvertrag 500GB angegeben.
Dem Käufer interessiert es recht wenig und will sie behalten.
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.
Shpock Artikel verkauft, jedoch "zu viel" von der eigentlichen Ware abgeben.
5. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 5. Dezember 2016 | 15:58
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Shpock Artikel verkauft, jedoch "zu viel" von der eigentlichen Ware abgeben.
#1
Antwort vom 5. Dezember 2016 | 16:39
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Das nennt man dann Unterschlagung. Er hat ein Anrecht darauf das zu bekommen was er gekauft hat, nicht mehr. Da es aber dein Fehler war wirst du also natürlich für die Kosten aufkommen müssen, Also 2x Versand sowie weitere eventuelle Kosten die dem K durch den Tausch der Platte entstehen.Zitat :Dem Käufer interessiert es recht wenig und will sie behalten.
#2
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 07:44
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 897x hilfreich)
.
Eine Unterschlagung sehe ich hier nicht, aber eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Zitat :Hab ich das Recht meine Festplatte zurück zu verlangen
Ja. BGB § 812 Herausgabeanspruch
gruß charly
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 10:30
Von
Status: Junior-Partner (5447 Beiträge, 1824x hilfreich)
Allerdings wird der K auch einen Schadensersatzanspruch für den Zeitraum ansetzen können, in dem er das Gerät wegen des Austausches nicht nutzen kann. Über dessen Höhe kann man sich schon mal trefflich streiten.
Dann der ganze Terz, wenn das Gerät nach dem Rückbau einen Mangel hat - denn wegen des Versäumnis des VK dürfte dieser das komplette Risiko für die Rückbauaktion tragen, inklusive Transportrisiko, Gewährleistung für seinen Umbau etc.
Ob sich das Risiko vor dem Hintergrund, daß eine 2-TB-Platte heute bei weitem keine 200 EUR mehr kostet (sondern eher 60-70), wirklich lohnt?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.587
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
18 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
20 Antworten
-
6 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten