Shpock Kauf nicht bezahlt

23. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go509562-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Shpock Kauf nicht bezahlt

Guten Tag,
ich habe letzte Woche einem Artikel auf Shpock für 45 Euro erstanden. Beim Angebot habe ich nach PayPal gefragt, darauf wurde nicht eingegangen. Als er das Angebot annahm und ich bestätigte, wurde ja ein "Kaufvertrag" abgeschlossen.
Daraufhin fragte er nach meiner Adresse, ich hab ihm diese und fragte nach der Email. Dann schrieb er, er habe kein PayPal und schickte mir Bankdaten einer ausländischen Onlinebank, obwohl sein Wohnsitz in Deutschland war.
Mir war die ganze Sache zu heikel und ich ließ von der Überweisung ab. Eine Woche später drohte er mir mit einer Zivilklage und "allen möglichen Mitteln" um an sein Geld zu kommen.
In wie weit ist dieser "Kaufvertrag" rechtens, es ist schließlich kein Handel zustande gekommen.
Und lohnt sich eine Zivilklage überhaupt für 45 Euro?
Und was wäre, wenn er den Artikel anschließend wieder verkauft hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119152 Beiträge, 39688x hilfreich)

Zitat (von go509562-82):
Beim Angebot habe ich nach PayPal gefragt,

Wortlaut?



Zitat (von go509562-82):
Als er das Angebot annahm und ich bestätigte, wurde ja ein "Kaufvertrag" abgeschlossen.

Je nach Wortlaut ja.



Zitat (von go509562-82):
Und lohnt sich eine Zivilklage überhaupt für 45 Euro?

Kann dem Verkäufer ziemlich egal sein, die Zeche würde ja der Käufer komplett zahlen wenn der Käufer verliert.



Zitat (von go509562-82):
Und was wäre, wenn er den Artikel anschließend wieder verkauft hat?

Dann hätte er eventuell ein Problem. Wenn der z.B Käufer doch noch zahlt und den Artikeln dann haben möchte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Wenn ich das spontan richtig überflogen habe, gibt es auch bei Shpock keine Vorleistungspflicht des Käufers. Wenn das hier auch so ist, wird der Käufer ein mögliches Verfahren schon mal nicht verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8507 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Beim Angebot habe ich nach PayPal gefragt, darauf wurde nicht eingegangen.
Korrekt und gut gemacht vom VK! Ein ujeder würde ihm hier auch dazu abraten die Finger an PP anzulegen.
Auch für Dich ist es bestimmt besser, denn wenn du da PP nicht nutzen konntest bringst du dich damit auch nicht in Gefahr wegen der PP Nutzung evtl viel Geld zu verlieren...

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