Smartphone bestellt, Hermes Paket nie angekommen

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Smartphone bestellt, Hermes Paket nie angekommen

Hallo, ich habe versucht, den Verlauf möglichst kurz, chronologisch und stichpunktartig aufzulisten:

17.10.2017 Bestellung Smartphone (Wert 459,23 EUR) bei chinesischem Onlinehändler (Gearbest)
28.10.2017 Erfolgreiche Zustellung laut Hermes Sendungsverfolgung, ich war an dem Tag aber nicht zuhause, keine Benachrichtigungskarte im Kasten
Anruf bei Hermes Support: Sendung wurde laut System an mich zugestellt. Beginn Nachforschung seitens Hermes.
14.11.2017 Ergebnis des Nachforschungsvorgangs: Hermes konnte den Verbleib der Sendung nicht klären. Hermes hat dem Versender den Verlust der Sendung mitgeteilt; dieser wird mit Hermes die Haftung regeln.
Kontaktaufnahme mit dem Onlinehändler zwecks Erstattung/Ersatzlieferung: Ich soll einen claim bei Hermes eröffnen und Gearbest die claim id zukommen lassen.
Anruf bei Hermes Support: Hermes weiß nichts von einem "claim" oder einer "claim id" und verweist mich immer nur auf die Sendungsnummer. Ich soll mich noch gedulden, vielleicht passiert ja noch etwas.
29.11.2017 Schriftliches Einschreiben an Hermes mit der Aufforderung, mir eine claim id oder eine Kopie der an Gearbest gemachten Verlustmeldung sowie die im System bei der Auslieferung gespeicherte Unterschrift zukommen zu lassen. Niemals eine Antwort bekommen.
20.12.2017 Erneuter Kontakt zum Gearbest Support: Verlangt wieder claim id. Diese kann ich nicht liefern, Gearbest bietet mir jedoch aus Kulanz eine Teilrückerstattung von 180 EUR an.
20.12.2017 Anruf bei Hermes Support: Gearbest und Hermes haben sich bereits ausgetauscht. Dokumente wie E-Mails / Briefe diese Kommunikation zwischen Hermes und Gearbest betreffend könne man mir nicht zur Verfügung stellen. Bei der Zustellung gemachte Unterschrift geht direkt an den Versender, wollte/konnte mir die Unterschrift nicht zur Verfügung stellen. Ich solle nochmal eine E-Mail an info-paket@hermesworld.com senden und dort nach Zusendung der Unterschrift und Nachweis des Austauschs zwischen Gearbest und Hermes verlangen.
22.12.2017 Anforderung der bei der Zustellung gemachten Unterschrift bei Gearbest: Diese haben keine Unterschrift bekommen.

Außerdem habe ich über den Zeitraum mehrmals E-Mail an Hermes gesandt und dort nach einer Kopie der von Hermes an den Versender übermittelten Verlustmeldung sowie um Zusendung der bei der angeblichen Zustellung gemachten Unterschrift verlangt, jedoch niemals eine Antwort bekommen.

Was kann ich noch tun? PayPal Käuferschutz einschalten? Hatte schonmal jemand bei so einem Fall Erfolg damit? Laut Beschreibung greift der Käuferschutz nur bei beschädigter Ware oder wenn der Händler die Ware erst gar nicht abschickt.
Abtretung der Versicherungsansprüche von Gearbest auf mich, sodass ich direkt von Hermes eine Erstattung bekommen kann? Angeblich wurde der Versicherungsfall zwischen Gearbest und Hermes ja bereits abgewickelt, komisch finde ich aber, dass man mir seitens Hermes darüber keinen Nachweis erbringen kann.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank fürs lesen.

-- Editiert von tdw am 03.01.2018 13:16

-- Editiert von tdw am 03.01.2018 13:17

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von tdw):
Abtretung der Versicherungsansprüche von Gearbest auf mich, sodass ich direkt von Hermes eine Erstattung bekommen kann?
Das ist der einzig vernünftige Weg.


Zitat (von tdw):
Angeblich wurde der Versicherungsfall zwischen Gearbest und Hermes ja bereits abgewickelt,
Gearbest hat also bereits eine Erstattung bekommen? Dann bringt auch e Abtretung an dich nichts mehr, dann ist der Fall für Hermes erledigt.


Zitat (von tdw):
....komisch finde ich aber, dass man mir seitens Hermes darüber keinen Nachweis erbringen kann.
Geht dich auch nichts an, denn du bist ja nicht der Vertragspartner. Du hast kein Anrecht auf einen Nachweis.


Zitat (von tdw):
Was kann ich noch tun?
Gearbest in China verklagen und das nächste Mal nicht mehr in China bestellen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Gearbest in China verklagen kann ich mir wohl sparen.

Und meint ihr nicht, man kann noch irgendwie an die Unterschrift kommen?
Ich meine, sobald Hermes im System verbucht, dass das Paket zugestellt ist, muss doch eine Unterschrift geleistet worden sein, von wem auch immer.
Vielleicht hat der Zusteller ja meine Unterschrift gefälscht? Dann könnte ich doch Anzeige erstatten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von tdw):
Vielleicht hat der Zusteller ja meine Unterschrift gefälscht? Dann könnte ich doch Anzeige erstatten.

Korrekt. Eventuell wird auch ermittelt und dann könnte man Akteneinsicht nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hermes Telefon Support sagt, die Unterschrift würde direkt an den Versender gehen und die hätten diese deswegen überhaupt nicht.
Gearbest sagt, es hätte keine Unterschrift von Hermes bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Und du bist kein Vertragspartner von Hermes. Dumm gelaufen.
Dein Ansprechpartner sitzt in China, Hermes ist eben nicht dein Ansprechpartner und somit sind dir die Hände gebunden.
Da Hermes aber mit Gearbest die Haftung anscheinend schon geregelt hat, welche Probleme macht Gearbest denn dir den Schaden zu erstatten??? Das wird mir aus deiner Schilderung nicht klar.

Signatur:

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Auch wenn dir das vllt nicht viel weiter hilft; aber theoretisch könntest du in Deutschland klagen und dich auch nach deutschem Recht behandeln lassen. Die Vollstreckbarkeit wäre eher die Schwierigkeit, wenn auch nicht undenkbar. Du könntest auch in China klagen und auch dort würde man deutsches Recht anwenden; dieses Urteil wäre immerhin auch in China vollstreckbar.

Wie gesagt; den Stress wirst du dir wohl trotzdem nicht antun wollen.

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#7
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Gearbest die Haftung anscheinend schon geregelt hat, welche Probleme macht Gearbest denn dir den Schaden zu erstatten???

Die sagen, dass sie ohne diese "claim id" nicht tätig werden können. Und die bekomm ich halt von Hermes nicht (weil Hermes die anscheinend selber nicht hat, da alles über die Sendungsnummer läuft)...
Ich habe den Chinesen bei Gearbest bereits auf 3 verschiedenen Arten / Formulierungen mein Problem dargestellt (Ticket System) und immer kam zurück, dass sie halt diese "claim id" benötigen. Vielleicht können die Support Mitarbeiter auch nur rudimentär Englisch und wissen nicht so recht, was ich von denen will...

Habe jetzt mal einen Fall bei PayPal aufgemacht, vielleicht habe ich da ja mehr Glück.

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Eine Claim ID ist die Vorgangsnummer der Verlust- bzw Schadensmeldung. Sie müssten doch eine Bearbeitungsnummer erhalten haben?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Vorgangsnummer des Nachforschungsvorgangs bekommen und auch mehrfach an Gearbest übermittelt, diese wurde aber nicht akzeptiert. Oder müsste es noch eine andere geben?
Beim Hermes Support habe ich immer nach einer "claim id" gefragt und da konnte keiner was mit anfangen.
Mein ihr mit dem Begriff "Vorgangsnummer der Verlustmeldung" hätte ich bei der Hotline mehr Erfolg?

-- Editiert von tdw am 03.01.2018 21:48

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Das mit der ID ist schlicht eine Abblockhaltung um das Geld nicht zahlen zu müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also am besten hartnäckig bleiben? Ich versuch noch über PayPal Käuferschutz Druck zu machen.
Aber wenn das alles nichts hilft, bleibt mir ja nur noch deren Teilerstattung anzunehmen und nicht mehr bei denen einzukaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also am besten hartnäckig bleiben? Ich versuch noch über PayPal Käuferschutz Druck zu machen.
Aber wenn das alles nichts hilft, bleibt mir ja nur noch deren Teilerstattung anzunehmen und nicht mehr bei denen einzukaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Für sowas gibt es doch den Käuferschutz, würde da nicht zögern. Ebensowenig mit einer Anzeige.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war bereits bei der Polizei wegen einer Anzeige. Die Polizei sagt aber, ohne eine Kopie der bei der Zustellung gemachten Unterschrift wird da nicht viel bei rumkommen, da sie 0 Ermittlungsgrundlage haben. Und an die Unterschrift komme ich ja weder über Hermes noch über Gearbest...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von tdw):
Die Polizei sagt aber, ohne eine Kopie der bei der Zustellung gemachten Unterschrift wird da nicht viel bei rumkommen, da sie 0 Ermittlungsgrundlage haben.


Die besorgen die sich. Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts der Urkundenfälschung und Diebstahls, Sendungsnummer angeben, fertig.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Die besorgen die sich. Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts der Urkundenfälschung und Diebstahls, Sendungsnummer angeben, fertig.

OK, dann werde ich doch noch Anzeige erstatten. Der Polizist hatte es so dargestellt, als hätte man ohne die Unterschrift im Vorhinein zu haben 0 Erfolgschancen. Vielleicht hatte er auch nur keine Lust eine Anzeige aufzunehmen :grins:

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#17
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Du kannst dich mit deinem Anliegen auch unmittelbar an die Staatsanwaltschaft wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
tdw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
ch mit deinem Anliegen auch unmittelbar an die Staatsanwaltschaft wend

Wie geht das denn genau? Habe sowas noch nie gemacht... Einfach in die Sprechzeit der Staatsanwaltschaft meiner Stadt gehen?
Wird dann vermutlich schneller gehen, als es über die Polizei laufen zu lassen, oder?


-- Editiert von tdw am 04.01.2018 12:24

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Brief schreiben geht auch. Ob es schneller geht? Die Polizei unterstützt ja im Grunde die Staatsanwaltschaft; diese wiederum wird daher ihrerseits sich wieder an die Polizei wenden. Aber falls du kein Vertrauen darin hast, dass dein Fall auch wirklich bearbeitet wird, kannst du so vorgehen.

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