Hallo, Ich habe letzte Woche ein Smartphone, das als funktionierend verkauft wurde gekauft.
Als es ankam, wollte ich einen bekannten anrufen, dabei stellte sich heraus, dass das Mikrofon kaputt ist.
VK behauptet steif und fest, dass es beim Versand noch funktionierte. Mikrofon ist aber definitiv defekt.
Kann ich nun eine Art von Kompensation verlangen, obwohl der VK als privat das Phone verkaufte?
Er hat in seiner Auktion noch
"Privatverkauf, keine Rückgabe, keine Garantie"
dazugeschrieben.
Smartphone von private Ebay Verkäufer gekauft, als defekt angekommen…
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Den Defekt hätte er natürlich erwähnen müssen, das hat er anscheinend nicht getan, somit muss er den Artikel zurücknehmen. Wieso sollte es dazu keine Rechtsgrundlage geben?
Das "keine Rücknahme" bezieht sich doch nicht auf verschwiegene Mängel, sonst kann ja jeder einfach folgenlos seinen Schrott verschicken.
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Ich habe mich erst 6 Tage nach Erhalt beschwert bzw. den Mangel erwähnt. Habe Das Phone nicht gleich beim Erhalt auf alles Mögliche geprüft. Nun sagt er, dass es beim Verschicken funktioniert hat und erst in den 6 Tagen, an dem ich das erhalten habe kaputt gegangen ist…
Kann er damit durchkommen?
ZitatDen Defekt hätte er natürlich erwähnen müssen, :
Da es keinen Defekt gab, musste er auch nichts erwähnen.
ZitatKann er damit durchkommen? :
Was heißt denn "durchkomnen"?
Das Handy war bei Versand nicht defekt, du hast noch überhaupt nichts erzählt was das Gegenteil auch nur erahnen lässt.
ZitatDas Handy war bei Versand nicht defekt, du hast noch überhaupt nichts erzählt was das Gegenteil auch nur erahnen lässt. :
Na ja, als ich das ausgepackt habe, hab ich meine die SIM Karte rein und jemanden angerufen. Der hat mich nicht gehört.
Dann hab ich den Mikrofontest von Android gemacht, das Mikrofon hat nicht reagiert und ich bin immer wieder aufgefordert worden zu sprechen. Mikrofon war also defekt. Habe darüber einen Videoclip gemacht, den ich an Ebay sende, um das zu beweisen.
PS und nur als Gedankenspiel:
Klar, das Phone kann schon mal innerhalb von ein paar Tagen in der Schachtel kaputt gehen. Die Wahrscheinlichkeit ist geschätzte 0,000001%. Kann ich also theoretisch defekte Geräte kaufen, die als funktionierend versenden und dann einfach, ohne Beweise darzulegen, sagen, dass das Gerät beim Versenden funktionierte – und ich komme damit durch???
-- Editiert von User am 2. November 2022 22:22
ZitatAlso wars defekt. :
Mag sein, ist aber irrelevant.
ZitatHabe darüber einen Videoclip gemacht, den ich an Ebay sende, um das zu beweisen. :
Ein Videoclip der 6 Tage nach Erhalt aufgenommen wurde, wird nicht beweisen können, das das Mikrophon schon zum Zeitpunkt des Versandes defekt war.
Abgesehen davon, was soll das bringen? eBay braucht man nichts zu beweisen, erst vor Gericht würde man Beweise benötigen.
ZitatAbgesehen davon, was soll das bringen? eBay braucht man nichts zu beweisen :
Doch. Ich habe mit PayPal gezahlt und würde, wenn Ebay meine Position einnimmt, mein Geld wiederbekommen.
Also da der Defekt direkt bei ersten Test auftrat, würde ich doch davon ausgehen, dass dieser Defekt auch schon beim Verkäufer bestanden hat.
Wie sehen denn die restlichen Bewertungen des Verkäufers aus? Gibt es da öfters mal Probleme? Oder handelt er eventuell bereits gewerblich (z.B. des Öfteren Verkauf von Neuware)? Dann wäre er auch bei gebrauchten Geräten zu einer Gewährleistung verpflichtet.
Die Frage ist natürlich, ob er den Artikel freiwillig zurücknimmt (sieht derzeit ja eher nicht so aus). Die Kosten für einen Anwalt müsste man eben erstmal vorstrecken, mit dem Risiko, dass man am Ende darauf sitzen bleibt.
ZitatAlso da der Defekt direkt bei ersten Test auftrat, würde ich doch davon ausgehen, dass dieser Defekt auch schon beim Verkäufer bestanden hat. :
ZitatIch habe mich erst 6 Tage nach Erhalt beschwert bzw. den Mangel erwähnt. :
Das Handy hatte am Anfang noch einen funktionierenden Eindruck gemacht.
Beim ersten Anruf hatte der Fragesteller dann allerdings festgellt, dass das Mikrofon nicht funktioniert, so verstehe ich die Beschreibung des Fragestellers hier.
-- Editiert von User am 3. November 2022 09:44
Zitatso verstehe ich die Beschreibung des Fragestellers hier. :
Würdr ich auch so sehen.
Da die Beweislast voll beim Käufer liegt, nützt es halt nichts, das er nach Erhalt ein Video vom Fehler gemacht hat.
Zitatund würde, wenn Ebay meine Position einnimmt, mein Geld wiederbekommen :
Zu dem Thema gibt es 2 BGH Urteile, das kann für den Käufer richtig teier werden...
ZitatDie Kosten für einen Anwalt :
Nicht nur für den, sondern auch für den Sachverständigen.
-- Editiert von User am 3. November 2022 10:14
Weil der Käufer nicht nachweisen kann, dass das Gerät bereits beim Verkäufer defekt war.ZitatWieso sollte es dazu keine Rechtsgrundlage geben? :
Ja. Aber statt dies sofort kund zu tun, hat er sechs Tage gewartet.ZitatBeim ersten Anruf hatte der Fragesteller dann allerdings festgellt, dass das Mikrofon nicht funktioniert, so verstehe ich die Beschreibung des Fragestellers hier. :
ZitatWeil der Käufer nicht nachweisen kann, dass das Gerät bereits beim Verkäufer defekt war. :
Selbst das würde hier nicht unbedingt helfen, bei wirksamen Ausschliss der Gesetzlichen Mängelhaftung müsste man das Wissen des Verkäufer um den Mangel beweisen.
Die wurde aber gar nicht wirksam ausgeschlossen.
Hallo,
egal ob die Mängelhaftung ausgeschlossen wurde oder nicht, der TE muss hier beweisen, dass der mangel schon vor übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war.
der TE ist hier in der absoluten Beweispflicht. Momentan kann er nur beweisen, dass der Mangel vorhanden ist, aber nicht wann dieser entstanden ist!
Ganz risikoreiche Sache! Selbst wenn DU beweisen könntest, dass der mangel schon VOR übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war, wäre es nicht der rechtlich korrekte Weg das geld zurückzuholen.Zitat:Doch. Ich habe mit PayPal gezahlt und würde, wenn Ebay meine Position einnimmt, mein Geld wiederbekommen.
PP einzuschalten kann mehrere hundetrte Euro kosten, solbst wenn man formal wegen dem Mangel an sich recht haben wurde...
Zitat:Kann ich also theoretisch defekte Geräte kaufen, die als funktionierend versenden und dann einfach, ohne Beweise darzulegen, sagen, dass das Gerät beim Versenden funktionierte – und ich komme damit durch???
Ja - denn bei einem Privatverkauf müsste der Käufer beweisen, dass das Gerät bereits beim Versand defekt war. Das ist praktisch kaum möglich.
Deshalb ist der aussichtsreichste Weg für den Kunden meist der, dass man irgendwie Hinweise sammelt, dass der Verkäufer doch gewerblich verkauft. Wäre der Verkäufer nämlich gewerblich, müsste der Verkäufer die defekte Ware zurücknehmen oder zumindest reparieren.
Haben Sie in dieser Richtung schon etwas unternommen? (Wie viele Verkäufe tätigt der Verkäufer so? Verkauft er vorwiegend Neuware? Verkauft er immer gleichartige / ähnliche Artikel? Verkauft er Artikel in Mengen, die man üblicherweise nicht im Haushalt hat?)
ZitatDie wurde aber gar nicht wirksam ausgeschlossen :
Woher die hellseherischen Fähigkeiten?
Ich kann lesen. siehe #1
Und wo liest Du da einen rechtlich sauberen Ausschluss der Haftung für Sachmängel? Das ja wohl nicht ...ZitatIch kann lesen. siehe #1 :
ZitatEr hat in seiner Auktion noch :
"Privatverkauf, keine Rückgabe, keine Garantie"
dazugeschrieben.
ZitatDas ja wohl nicht .. :
Richtig, aber die Gerichte scheinen da regelmäßig bei Privatleuten das "Garantie" als Ausschluss der Gesetzlichen Mängelhaftung zu deuten.
Da bekomme ich zwar regelmäßig Anfälle, aber muss man wohl mit leben ...
Ergänzung: Es sei denn dieser Wortlaut wurde schon mehrfach verwendet, dann wären es AGB und da sieht die Sache dann wieder ganz anders aus.
ZitatDeshalb ist der aussichtsreichste Weg für den Kunden meist der, dass man irgendwie Hinweise sammelt, dass der Verkäufer doch gewerblich verkauft. Wäre der Verkäufer nämlich gewerblich, müsste der Verkäufer die defekte Ware zurücknehmen oder zumindest reparieren. :
Haben Sie in dieser Richtung schon etwas unternommen? (Wie viele Verkäufe tätigt der Verkäufer so? Verkauft er vorwiegend Neuware? Verkauft er immer gleichartige / ähnliche Artikel? Verkauft er Artikel in Mengen, die man üblicherweise nicht im Haushalt hat?)
Er ist seit 2014 gemeldet und hat 245 Bewertungen.
Er hat im letzten Monat für 4 Smartphones (positive) Bewertungen erhalten, also hat er mehr als 4 Smartphones verkauft, da ja nicht jeder Verkauf bewertet wird.
Aktuell hat er 2 weitere Phones, ein Huawei 30 und ein Redmi in seinen Auktionen.
Das von mir gekaufte fehlt in der Aufstellung und am 31. Okt. hat er dann noch ein weiteres P30 verkauft. Macht in einem Monat also 7 Smartphones… Phones sind alle gebraucht. Kann man den dann als privaten oder gewerblichen VK einordnen?
-- Editiert von User am 4. November 2022 10:10
Insgesamt (mind. 7) Smartphones in einem Monat - recht viel für eine Privatperson. Und was für Artikel waren die anderen Verkäufe? Auch Handys? Bei gewerblich oder nicht gewerblich gibt es keine feste Grenze, ich persönlich würde ich hier aber schon Richtung gewerblich tendieren, vor allem, falls da noch weitere Handys verkauft wurden.
Daher könnte man ihn mal höflich darauf hinweisen dass als gewerblicher Händler andere Bedingungen bezüglich der Rücknahme bzw. Gewährleistung gelten.
-- Editiert von User am 4. November 2022 10:56
ZitatUnd was für Artikel waren die anderen Verkäufe? Auch Handys? :
Ja, in den letzten 6 Monaten hat er 20 Handys verkauft…
Aktuell sind 2 Handys im Angebot, dazu elektronische Kleinteile, wie 2x kleine Lautsprecher für TV, Platine von einem TV, Verbindungskabel. Alles gebraucht, teilweise als defekt verkauft. Nur bei meinem Handy hat er nicht dazugeschrieben, dass es defekt ist.
ZitatJa, in den letzten 6 Monaten hat er 20 Handys verkauft… :
Das hört sich für mich schon stark nach gewerblich an...außer es waren zum Großteil irgendwelche 5-10 Jahre alten Schrott-Handys mit einem Gegenwert im niedrigen zweistelligen Bereich, sowas kann man als Privatperson ja schon rumliegen haben.
Bzw. ich frag mal zur Sicherheit: Der Verkäufer befindet sich schon in Deutschland, oder? Ansonsten wird man das wohl vergessen können.
Ist auch wie geschrieben nur die Frage, ob man hier ohne Anwalt weiterkommt, ich denke schon, dass man hier mit dem "gewerblich" argumentieren könnte. Ein Schreiben von einem Anwalt beeindruckt die meisten Leute auch mehr, als nur Bitten um Rücknahme über das eBay-Nachrichtenportal.
Sie sollten versuchen etwas Druck aufzubauen um eine Rücknahme zu erwirken. Die Situation ist eben etwas ungünstig für Sie. Ein gebrauchtes Handy wird man wohl in der Regel kaufen, wenn man etwas sparen möchte. Jetzt müssten Sie erstmal die Kosten für den Anwalt vorstrecken mit ungewissen Erfolgsaussichten - keine einfache Entscheidung.
ZitatDas hört sich für mich schon stark nach gewerblich an...außer es waren zum Großteil irgendwelche 5-10 Jahre alten Schrott-Handys mit einem Gegenwert im niedrigen zweistelligen Bereich, sowas kann man als Privatperson ja schon rumliegen haben. :
Bzw. ich frag mal zur Sicherheit: Der Verkäufer befindet sich schon in Deutschland, oder? Ansonsten wird man das wohl vergessen können.
Die Handys waren ca 5 Jahre alt und der preis war immer so um die 120 Euro.
Ja er wohnt in Deutschland.
Eher nicht. Vielleicht wars anders?ZitatKlar, das Phone kann schon mal innerhalb von ein paar Tagen in der Schachtel kaputt gehen. :
Ist wohl nicht in der Schachtel kaputt gegangen...Und was stand wirklich in der Anzeige? Hat deins auch so um die 120,- gekostet--- wie die als defekt beschriebenen?Zitat1. Als es ankam, wollte ich einen bekannten anrufen :
2. Habe Das Phone nicht gleich beim Erhalt auf alles Mögliche geprüft.
3. Na ja, als ich das ausgepackt habe, hab ich meine die SIM Karte rein und jemanden angerufen. Der hat mich nicht gehört.Dann hab ich den Mikrofontest von Android gemacht, das Mikrofon hat nicht reagiert und ich bin immer wieder aufgefordert worden zu sprechen. Mikrofon war also defekt.
Es war genug Zeit/Gelegenheit fürs *Kaputtgehen* beim Käufer.
Eher nicht. Vielleicht wars anders?ZitatKlar, das Phone kann schon mal innerhalb von ein paar Tagen in der Schachtel kaputt gehen. :
Ist wohl nicht in der Schachtel kaputt gegangen...Und was stand wirklich in der Anzeige? Hat deins auch so um die 120,- gekostet--- wie die als defekt beschriebenen?Zitat1. Als es ankam, wollte ich einen bekannten anrufen :
2. Habe Das Phone nicht gleich beim Erhalt auf alles Mögliche geprüft.
3. Na ja, als ich das ausgepackt habe, hab ich meine die SIM Karte rein und jemanden angerufen. Der hat mich nicht gehört.Dann hab ich den Mikrofontest von Android gemacht, das Mikrofon hat nicht reagiert und ich bin immer wieder aufgefordert worden zu sprechen. Mikrofon war also defekt.
Es war genug Zeit/Gelegenheit fürs *Kaputtgehen* beim Käufer.
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