Smartphone von private Ebay Verkäufer gekauft, als defekt angekommen…

2. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Smartphone von private Ebay Verkäufer gekauft, als defekt angekommen…

Hallo, Ich habe letzte Woche ein Smartphone, das als funktionierend verkauft wurde gekauft.
Als es ankam, wollte ich einen bekannten anrufen, dabei stellte sich heraus, dass das Mikrofon kaputt ist.

VK behauptet steif und fest, dass es beim Versand noch funktionierte. Mikrofon ist aber definitiv defekt.
Kann ich nun eine Art von Kompensation verlangen, obwohl der VK als privat das Phone verkaufte?

Er hat in seiner Auktion noch
"Privatverkauf, keine Rückgabe, keine Garantie"
dazugeschrieben.

Problem bei eBay und Co?

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Den Defekt hätte er natürlich erwähnen müssen, das hat er anscheinend nicht getan, somit muss er den Artikel zurücknehmen. Wieso sollte es dazu keine Rechtsgrundlage geben?

Das "keine Rücknahme" bezieht sich doch nicht auf verschwiegene Mängel, sonst kann ja jeder einfach folgenlos seinen Schrott verschicken.

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#3
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich erst 6 Tage nach Erhalt beschwert bzw. den Mangel erwähnt. Habe Das Phone nicht gleich beim Erhalt auf alles Mögliche geprüft. Nun sagt er, dass es beim Verschicken funktioniert hat und erst in den 6 Tagen, an dem ich das erhalten habe kaputt gegangen ist…
Kann er damit durchkommen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Den Defekt hätte er natürlich erwähnen müssen,

Da es keinen Defekt gab, musste er auch nichts erwähnen.


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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Kann er damit durchkommen?


Was heißt denn "durchkomnen"?

Das Handy war bei Versand nicht defekt, du hast noch überhaupt nichts erzählt was das Gegenteil auch nur erahnen lässt.

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#6
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Das Handy war bei Versand nicht defekt, du hast noch überhaupt nichts erzählt was das Gegenteil auch nur erahnen lässt.

Na ja, als ich das ausgepackt habe, hab ich meine die SIM Karte rein und jemanden angerufen. Der hat mich nicht gehört.
Dann hab ich den Mikrofontest von Android gemacht, das Mikrofon hat nicht reagiert und ich bin immer wieder aufgefordert worden zu sprechen. Mikrofon war also defekt. Habe darüber einen Videoclip gemacht, den ich an Ebay sende, um das zu beweisen.

PS und nur als Gedankenspiel:
Klar, das Phone kann schon mal innerhalb von ein paar Tagen in der Schachtel kaputt gehen. Die Wahrscheinlichkeit ist geschätzte 0,000001%. Kann ich also theoretisch defekte Geräte kaufen, die als funktionierend versenden und dann einfach, ohne Beweise darzulegen, sagen, dass das Gerät beim Versenden funktionierte – und ich komme damit durch???




-- Editiert von User am 2. November 2022 22:22

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Also wars defekt.

Mag sein, ist aber irrelevant.



Zitat (von herbert1965):
Habe darüber einen Videoclip gemacht, den ich an Ebay sende, um das zu beweisen.

Ein Videoclip der 6 Tage nach Erhalt aufgenommen wurde, wird nicht beweisen können, das das Mikrophon schon zum Zeitpunkt des Versandes defekt war.

Abgesehen davon, was soll das bringen? eBay braucht man nichts zu beweisen, erst vor Gericht würde man Beweise benötigen.


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#8
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Abgesehen davon, was soll das bringen? eBay braucht man nichts zu beweisen

Doch. Ich habe mit PayPal gezahlt und würde, wenn Ebay meine Position einnimmt, mein Geld wiederbekommen.

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#9
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Also da der Defekt direkt bei ersten Test auftrat, würde ich doch davon ausgehen, dass dieser Defekt auch schon beim Verkäufer bestanden hat.

Wie sehen denn die restlichen Bewertungen des Verkäufers aus? Gibt es da öfters mal Probleme? Oder handelt er eventuell bereits gewerblich (z.B. des Öfteren Verkauf von Neuware)? Dann wäre er auch bei gebrauchten Geräten zu einer Gewährleistung verpflichtet.

Die Frage ist natürlich, ob er den Artikel freiwillig zurücknimmt (sieht derzeit ja eher nicht so aus). Die Kosten für einen Anwalt müsste man eben erstmal vorstrecken, mit dem Risiko, dass man am Ende darauf sitzen bleibt.

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Also da der Defekt direkt bei ersten Test auftrat, würde ich doch davon ausgehen, dass dieser Defekt auch schon beim Verkäufer bestanden hat.
Zitat (von herbert1965):
Ich habe mich erst 6 Tage nach Erhalt beschwert bzw. den Mangel erwähnt.

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#11
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Das Handy hatte am Anfang noch einen funktionierenden Eindruck gemacht.

Beim ersten Anruf hatte der Fragesteller dann allerdings festgellt, dass das Mikrofon nicht funktioniert, so verstehe ich die Beschreibung des Fragestellers hier.

-- Editiert von User am 3. November 2022 09:44

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
so verstehe ich die Beschreibung des Fragestellers hier.

Würdr ich auch so sehen.

Da die Beweislast voll beim Käufer liegt, nützt es halt nichts, das er nach Erhalt ein Video vom Fehler gemacht hat.



Zitat (von herbert1965):
und würde, wenn Ebay meine Position einnimmt, mein Geld wiederbekommen

Zu dem Thema gibt es 2 BGH Urteile, das kann für den Käufer richtig teier werden...



Zitat (von CarstenF):
Die Kosten für einen Anwalt

Nicht nur für den, sondern auch für den Sachverständigen.





-- Editiert von User am 3. November 2022 10:14

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wieso sollte es dazu keine Rechtsgrundlage geben?
Weil der Käufer nicht nachweisen kann, dass das Gerät bereits beim Verkäufer defekt war.

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Beim ersten Anruf hatte der Fragesteller dann allerdings festgellt, dass das Mikrofon nicht funktioniert, so verstehe ich die Beschreibung des Fragestellers hier.
Ja. Aber statt dies sofort kund zu tun, hat er sechs Tage gewartet.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Weil der Käufer nicht nachweisen kann, dass das Gerät bereits beim Verkäufer defekt war.

Selbst das würde hier nicht unbedingt helfen, bei wirksamen Ausschliss der Gesetzlichen Mängelhaftung müsste man das Wissen des Verkäufer um den Mangel beweisen.


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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Die wurde aber gar nicht wirksam ausgeschlossen.

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#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

egal ob die Mängelhaftung ausgeschlossen wurde oder nicht, der TE muss hier beweisen, dass der mangel schon vor übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war.
der TE ist hier in der absoluten Beweispflicht. Momentan kann er nur beweisen, dass der Mangel vorhanden ist, aber nicht wann dieser entstanden ist!

Zitat:
Doch. Ich habe mit PayPal gezahlt und würde, wenn Ebay meine Position einnimmt, mein Geld wiederbekommen.
Ganz risikoreiche Sache! Selbst wenn DU beweisen könntest, dass der mangel schon VOR übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war, wäre es nicht der rechtlich korrekte Weg das geld zurückzuholen.
PP einzuschalten kann mehrere hundetrte Euro kosten, solbst wenn man formal wegen dem Mangel an sich recht haben wurde...

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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Kann ich also theoretisch defekte Geräte kaufen, die als funktionierend versenden und dann einfach, ohne Beweise darzulegen, sagen, dass das Gerät beim Versenden funktionierte – und ich komme damit durch???

Ja - denn bei einem Privatverkauf müsste der Käufer beweisen, dass das Gerät bereits beim Versand defekt war. Das ist praktisch kaum möglich.
Deshalb ist der aussichtsreichste Weg für den Kunden meist der, dass man irgendwie Hinweise sammelt, dass der Verkäufer doch gewerblich verkauft. Wäre der Verkäufer nämlich gewerblich, müsste der Verkäufer die defekte Ware zurücknehmen oder zumindest reparieren.
Haben Sie in dieser Richtung schon etwas unternommen? (Wie viele Verkäufe tätigt der Verkäufer so? Verkauft er vorwiegend Neuware? Verkauft er immer gleichartige / ähnliche Artikel? Verkauft er Artikel in Mengen, die man üblicherweise nicht im Haushalt hat?)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die wurde aber gar nicht wirksam ausgeschlossen

Woher die hellseherischen Fähigkeiten?


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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Ich kann lesen. siehe #1

Signatur:

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#21
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich kann lesen. siehe #1
Und wo liest Du da einen rechtlich sauberen Ausschluss der Haftung für Sachmängel? Das ja wohl nicht ...
Zitat (von herbert1965):
Er hat in seiner Auktion noch
"Privatverkauf, keine Rückgabe, keine Garantie"
dazugeschrieben.

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das ja wohl nicht ..

Richtig, aber die Gerichte scheinen da regelmäßig bei Privatleuten das "Garantie" als Ausschluss der Gesetzlichen Mängelhaftung zu deuten.

Da bekomme ich zwar regelmäßig Anfälle, aber muss man wohl mit leben ...


Signatur:

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ergänzung: Es sei denn dieser Wortlaut wurde schon mehrfach verwendet, dann wären es AGB und da sieht die Sache dann wieder ganz anders aus.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Deshalb ist der aussichtsreichste Weg für den Kunden meist der, dass man irgendwie Hinweise sammelt, dass der Verkäufer doch gewerblich verkauft. Wäre der Verkäufer nämlich gewerblich, müsste der Verkäufer die defekte Ware zurücknehmen oder zumindest reparieren.
Haben Sie in dieser Richtung schon etwas unternommen? (Wie viele Verkäufe tätigt der Verkäufer so? Verkauft er vorwiegend Neuware? Verkauft er immer gleichartige / ähnliche Artikel? Verkauft er Artikel in Mengen, die man üblicherweise nicht im Haushalt hat?)

Er ist seit 2014 gemeldet und hat 245 Bewertungen.

Er hat im letzten Monat für 4 Smartphones (positive) Bewertungen erhalten, also hat er mehr als 4 Smartphones verkauft, da ja nicht jeder Verkauf bewertet wird.
Aktuell hat er 2 weitere Phones, ein Huawei 30 und ein Redmi in seinen Auktionen.
Das von mir gekaufte fehlt in der Aufstellung und am 31. Okt. hat er dann noch ein weiteres P30 verkauft. Macht in einem Monat also 7 Smartphones… Phones sind alle gebraucht. Kann man den dann als privaten oder gewerblichen VK einordnen?


-- Editiert von User am 4. November 2022 10:10

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#25
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Insgesamt (mind. 7) Smartphones in einem Monat - recht viel für eine Privatperson. Und was für Artikel waren die anderen Verkäufe? Auch Handys? Bei gewerblich oder nicht gewerblich gibt es keine feste Grenze, ich persönlich würde ich hier aber schon Richtung gewerblich tendieren, vor allem, falls da noch weitere Handys verkauft wurden.

Daher könnte man ihn mal höflich darauf hinweisen dass als gewerblicher Händler andere Bedingungen bezüglich der Rücknahme bzw. Gewährleistung gelten.

-- Editiert von User am 4. November 2022 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Und was für Artikel waren die anderen Verkäufe? Auch Handys?

Ja, in den letzten 6 Monaten hat er 20 Handys verkauft…

Aktuell sind 2 Handys im Angebot, dazu elektronische Kleinteile, wie 2x kleine Lautsprecher für TV, Platine von einem TV, Verbindungskabel. Alles gebraucht, teilweise als defekt verkauft. Nur bei meinem Handy hat er nicht dazugeschrieben, dass es defekt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Ja, in den letzten 6 Monaten hat er 20 Handys verkauft…


Das hört sich für mich schon stark nach gewerblich an...außer es waren zum Großteil irgendwelche 5-10 Jahre alten Schrott-Handys mit einem Gegenwert im niedrigen zweistelligen Bereich, sowas kann man als Privatperson ja schon rumliegen haben.

Bzw. ich frag mal zur Sicherheit: Der Verkäufer befindet sich schon in Deutschland, oder? Ansonsten wird man das wohl vergessen können.

Ist auch wie geschrieben nur die Frage, ob man hier ohne Anwalt weiterkommt, ich denke schon, dass man hier mit dem "gewerblich" argumentieren könnte. Ein Schreiben von einem Anwalt beeindruckt die meisten Leute auch mehr, als nur Bitten um Rücknahme über das eBay-Nachrichtenportal.

Sie sollten versuchen etwas Druck aufzubauen um eine Rücknahme zu erwirken. Die Situation ist eben etwas ungünstig für Sie. Ein gebrauchtes Handy wird man wohl in der Regel kaufen, wenn man etwas sparen möchte. Jetzt müssten Sie erstmal die Kosten für den Anwalt vorstrecken mit ungewissen Erfolgsaussichten - keine einfache Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Das hört sich für mich schon stark nach gewerblich an...außer es waren zum Großteil irgendwelche 5-10 Jahre alten Schrott-Handys mit einem Gegenwert im niedrigen zweistelligen Bereich, sowas kann man als Privatperson ja schon rumliegen haben.

Bzw. ich frag mal zur Sicherheit: Der Verkäufer befindet sich schon in Deutschland, oder? Ansonsten wird man das wohl vergessen können.

Die Handys waren ca 5 Jahre alt und der preis war immer so um die 120 Euro.
Ja er wohnt in Deutschland.

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#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Klar, das Phone kann schon mal innerhalb von ein paar Tagen in der Schachtel kaputt gehen.
Eher nicht. Vielleicht wars anders?
Zitat (von herbert1965):
1. Als es ankam, wollte ich einen bekannten anrufen
2. Habe Das Phone nicht gleich beim Erhalt auf alles Mögliche geprüft.
3. Na ja, als ich das ausgepackt habe, hab ich meine die SIM Karte rein und jemanden angerufen. Der hat mich nicht gehört.Dann hab ich den Mikrofontest von Android gemacht, das Mikrofon hat nicht reagiert und ich bin immer wieder aufgefordert worden zu sprechen. Mikrofon war also defekt.
Ist wohl nicht in der Schachtel kaputt gegangen...Und was stand wirklich in der Anzeige? Hat deins auch so um die 120,- gekostet--- wie die als defekt beschriebenen?

Es war genug Zeit/Gelegenheit fürs *Kaputtgehen* beim Käufer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Klar, das Phone kann schon mal innerhalb von ein paar Tagen in der Schachtel kaputt gehen.
Eher nicht. Vielleicht wars anders?
Zitat (von herbert1965):
1. Als es ankam, wollte ich einen bekannten anrufen
2. Habe Das Phone nicht gleich beim Erhalt auf alles Mögliche geprüft.
3. Na ja, als ich das ausgepackt habe, hab ich meine die SIM Karte rein und jemanden angerufen. Der hat mich nicht gehört.Dann hab ich den Mikrofontest von Android gemacht, das Mikrofon hat nicht reagiert und ich bin immer wieder aufgefordert worden zu sprechen. Mikrofon war also defekt.
Ist wohl nicht in der Schachtel kaputt gegangen...Und was stand wirklich in der Anzeige? Hat deins auch so um die 120,- gekostet--- wie die als defekt beschriebenen?

Es war genug Zeit/Gelegenheit fürs *Kaputtgehen* beim Käufer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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