Snowboard versteigert - jetzt will es der Käufer nicht mehr!

16. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Supomatic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Snowboard versteigert - jetzt will es der Käufer nicht mehr!

Ich habe bei Ebay ein Snowboard versteigert und jemand hat den Zuschlag für 133€ bekommen. Ich habe gleich den Käufer kontaktiert und der sagte mir, dass es ein Irrtum sei, er habe niemals so viel für das Board zahlen wollen. OK - irren ist menschlich, vertippen auch, wir einigten uns auf 50€. Jetzt zahlt aber der Käufer nicht! Ich habe ihn schon mehrmals angeschrieben, aber er gibt keine klare Auskunft.
Kann ich den Verkauf rechtlich einklagen? Wie groß ist die Aussicht auf Erfolg und welche Kosten würden erstmal auf mich zukommen, wenn ich mir einen Anwalt nehmen würde?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Natürlich können Sie den Preis aus dem Kaufvertrag gerichtlich geltend machen. Nur die wenigsten Irrtümer sind berücksichtigungsfähig. Wie meint er denn, sei es zu dem Gebot gekommen. Offenbar muß ja zumindest ein weiterer Interessent bereit gewesen sein, einen annähernd genauso hohen Preis zu entrichten.

Die Kosten für einen RA betragen zwischen 66,70 und 100,05 € (je nachdem, ob eine Beweisaufnahme erforderlich ist) nebst Gerichtskosten in Höhe von 75,- €.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Supomatic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Er meinte, er hätte sich vertippt (777€ statt 77). Der Bietagent hat dann bis 133€ mitgeboten, also muss der zweitplatzierte bis 132€ mitgeboten haben. Ist es möglich auch erstmal ein offizielles Mahnschreiben zu schicken? Wenn ja, wie teuer ist so etwas? Ich schrecke ein bisschen davor zurück, gerichtliche Schritte einzugehen, weil ich mal gehört habe, dass die Rechtslage bei Online-Auktionen nicht ganz klar sei. Und im Vergleich zu den entstehenden Kosten, geht es ja in meinem Fall eher um einen geringfügigen Betrag...
Wie sicher wäre das ganze??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Eigentlich ist die Rechtslage seit einer Grundsatzentscheidung des BGH sehr eindeutig. Danach stellen Auktionen einen verbindlichen Kaufvertrag dar.
Der Käufer wird bei eBay vor Eingabe des Höchstgebotes nocheinmal vom Bietagenten um Bestätigung der Angaben gebeten. Aufgrund dieser Kontrollpflicht dürfte kein rechtlich erheblicher Irrtum vorliegen. Im weiteren hätte der Käufer die Auktion beobachten müssen und gegebenenfalls den Verkäufer oder eBay kontaktieren müssen.

Die Kosten für ein einfaches anwaltliches Mahnschreiben betragen 25,01 € inkl. allem.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
e0mc2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Ich würde einfach dem Zweitmeistbietenden (der imemrhin 132 € geboten haben muss) was angebot machen das er den Zuschlag erhällt (für den von ihm gebotenen betrag).

MFG
e0mc2

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen