Sofa verkauft an privat - jetzt Ärger

26. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
Sofa verkauft an privat - jetzt Ärger

Hallo, ich habe mein gebrauchtes Sofa bei Ebaykleinanzeigen inseriert. Der Käufer hat sich das Sofa vorab angesehen und auch Probe gesessen mit der ganzen Familie (mehr als eine halbe Stunde ). Einige Tage später hat er das Sofa mit 2 Freunden abgeholt und den ausgehandelten Preis bezahlt. Jetzt - eine Woche später - meldet sich der Käufer und gibt an nicht zufrieden mit dem Sofa zu sein. Er wollte es reinigen und habe gesehen dass die Federn rausgesprungen seien. Zudem sei am Sofa eine Latte montiert die da nicht hingehört. Nun bin ich irrtiert, da das Sofa nie repariert wurde meinerseits. Er möchte das Sofa zurück bringen und sein Geld wieder haben. Ist dass denn möglich? Er hat das Sofa gekauft wie gesehen. Ich weiss nicht ob das Sofa beim Transport vielleicht kaputt gegangen ist oder was er zwischenzeitlich damit gemacht hat. Wie ist hier die Rechtslage? Wer muss nachweisen dass das Sofa schon beim Kauf defekt war? Wenn solch grosse Schäden am Sofa wären hätte man dies doch zum einen schon beim Probesitzen merken müssen und zum andern beim Abtransport merken müssen. Oder liege ich hier falsch?
Ich hoffe hier kann jemand Licht ins dunkle bringen.
Vielen Dank im voraus.

Freundliche Grüße
Stephanie

-- Editier von stephaniep am 26.07.2016 20:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ganz kurz: Sein Sofa, sein Problem. Kommunikation mit Käufer einstellen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank. Ehrlich gesagt sehe ich das auch so. Das Sofa ist knapp 2 Jahre alt. Nun möchte der Käufer dass mich zwecks Garantie von Herstellerseite mit dem Möbelhaus in welchem ich es damals gekauft habe in Verbindung setzen ob es hier noch Gewährleistungsansprüche geben kann. Eine Rechnung habe ich nicht mehr - diese ist beim Umzug abhanden gekommen. Dies habe ich dem Käufer vor dem Kauf genau so mitgeteilt. Ob das Sofa nun 22 oder 24 oder 26 Monate alt ist kann ich nicht mehr nachvollziehen. Muss ich mich hierauf einlasssen? Der Käufer droht nun einen Anwalt einzuschalten. Dem seh ich gelassen entgegen denn meiner Meinung nach muss er nachweisen dass das Sofa schon beim Kauf defekt war. Wenn er das aber beweisen kann würde sich mir die Frage stellen warum er es dann gekauft hat. Zudem hat er mir jetzt ein Foto eines Aufklebers geschickt worauf er die Jahreszahl 2012 erkennen will. Nun soll ich ihn nicht nur mit versteckten Mängeln sondern auch mit der Angabe über das Alter des Sofas arglistig getäuscht haben. Ich halte das für Blödsinn. Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Nochmals Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Der Zettel mit der Jahreszahl sagt genau 0,0 aus.
...vielleicht ist es das Modell 2012
...vielleicht ist es 2012 hergestellt
...vielleicht muss man es auf den Kopf drehen und 5105 lesen
...oder oder oder

Selbst wenn das Sofa bereits 4 Jahre alt ist, müsste der Käufer Ihnen noch die arglistige Täuschung nachweisen.

Wichtiger wäre also: wie weisen sie im Zweifel nach, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde? Gibt es einen Kaufvertrag? Floskeln wie "gekauft wie gesehen" reichen bei Privatpersonen regelmäßig aus um die Gewährleistung auszuschließen


Ich würde mich auf nichts weiteres einlassen.

-- Editiert von Guruhu am 26.07.2016 23:00

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von stephaniep):
Nun möchte der Käufer dass mich zwecks Garantie von Herstellerseite mit dem Möbelhaus in welchem ich es damals gekauft habe in Verbindung setzen ob es hier noch Gewährleistungsansprüche geben kann.

Was ist so schwer daran:
Zitat (von radfahrer999):
Ganz kurz: Sein Sofa, sein Problem. Kommunikation mit Käufer einstellen.

Wenn Sie nichts von einer montierten Latte oder herausspringenden Federn wussten und Garantie und Gewährleistung definitiv ausgeschlossen haben... Höflich aber bestimmend eine letzte Nachricht schreiben, dass es sein Problem ist, du nichts davon wusstest und er gerne anwaltlichen Rat zu Hilfe ziehen kann. Dem stehst du gelassen gegenüber.

Zitat (von stephaniep):
Nun möchte der Käufer dass mich zwecks Garantie von Herstellerseite mit dem Möbelhaus in welchem ich es damals gekauft habe in Verbindung setzen ob es hier noch Gewährleistungsansprüche geben kann.

Der Käufer kann vielen wollen... Nachkommen muss man dem nicht.

Zitat (von stephaniep):
Der Käufer droht nun einen Anwalt einzuschalten.

Das machen viele.. .Wahrscheinlich hat er auch zufällig nen Anwalt in der Familie ;)

Zitat (von stephaniep):
Zudem hat er mir jetzt ein Foto eines Aufklebers geschickt worauf er die Jahreszahl 2012

Das Sofa kann ja Ende 2012 produziert worden sein und 2013 / 2014 von dir gekauft worden sein...

Ich empfehle mich.

3x Hilfreiche Antwort

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