Hallo,
es wäre nett, wenn Ihr mir vielleicht helfen könnt.
Habe vor ca. 3 Monaten eine Auktion über eine Uhr bei Ebay gesehen. Habe Kontakt mit dem Bieter aufgenommen, ob er noch eine Uhr hat und mir diese so zum Sofort-Kauf anbietet. 150 Euro sollte ich zahlen. Er hat dieses Geld auch bekommen, das Päckchen losgeschickt und es ist nie angekommen.
Ein Nachforschungsantrag hat angeblich nichts ergeben. Habe auch nie eine Kopie davon erhalten. Hat er angeblich vernichtet.
Habe dann die schriftliche Bestätigung von ihm bekommen, daß es ja alles sein Fehler wär und er mir Anfang November die 150 Euro zurück überweisen würde.
Nun ist ihm wieder etwas dazwischen gekommen das Geld zu überweisen.
Habe ich Chancen das Geld zu bekommen wenn ich einen Anwalt einschalte??? Weil ich habe ja die Bestätigung von ihm, daß es sein Fehler war und ich das Geld erstattet bekomme!!!
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar!!!
N.
Sofort-Kauf neben der Auktion abgemacht
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo "N.",
Versuchen Sie Ihren Vertragspartner nocheinmal "gütlich" zur Zahlung zu bewegen.
Setzen Sie Ihrem Vertragspartner hierzu eine 7-Tage-Frist (fixes Datum) bis wann er Ihnen das Geld auf Ihr Konto zu überweisen hat.
"trotz Ihrer schriftlichen Zusicherung vom dd.mm.yyyy (per eMail), sind Sie Ihren vertraglich auferlegten Pflichten, Rückzahlung der Kaufsumme, nicht nachgekommen"
Desweiteren sind Sie berechtigt Schadensersatz in Höhe Ihrer zusätzlichen Aufwendungen zu verlagen:
"Ferner verlange ich einen Schadensersatz in Höhe von € 10,00 (Telefonkosten, Portokosten dieses Mahnschreibens, etc.) gemäß §§ 437 BGB
(n. F.). "
Drohen Sie Ihm rechtliche Schritte ohne weitere Vorankündigung an:
"Sollten Sie wider Erwartens dieser letzten Möglichkeit einer gütlichen Einigung nicht nachkommen, werde ich ohne weitere Benachrichtung rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Sie ersparen sich Unannehmlichkeit, Zeit und vor allem viel Geld, wenn Sie dieser letzten Auforderung zu einer gütlichen Einigung nachgehen. "
Danach können Sie sowohl einen Anwalt einschalten, wie auch ein "kostengünstigeres" gerichtliches Mahnverfahren eröffenen.
vgl.: http://www.letzte-mahnung.de
-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "
Ja, wenn das Schreiben als Schuldversprechen bzw. Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Denn dann können Sie direkt Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen.
Anderenfalls wäre bisher nicht klar, wessen Fehler es war. Entscheidend ist, welche Versandart vereinbart wurde. Wenn darüber nicht verhandelt wurde, dürfte man im Ergebnis wohl davon ausgehen, dass in Anbetracht des Wertes der Ware (150,00 €) ein Versand als Paket vorausgesetzt werden dürfte.
Sie haben gute Erfolgsaussichten. Nehmen Sie sich einen 123Anwalt!
Mit freundlichen Grüßen
D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net">www.erecht.net</a>
"Wenn der Mensch sicht etwas vornimmt, so ist ihm mehr möglich, als man glaubt. (Pestalozzi)
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Hallo,
danke für die prompten Rückmeldungen.
Ja, der Verkäufer hat zugegeben, daß es wohl sein Verschulden war, und mir mehrfach mitgeteilt, daß er mir die Kosten auf jeden Fall erstattet. Nur leider die Frist nicht eingehalten.
Habe ihm nun eine bis Ende dieser Woche (ohne Datum, aber dies ist ja spätestens der 23.11.03) gegeben, ansonsten würde ich es einem Anwalt weiter übergeben.
Danke nochmal.
Und es entstehen weitere Kosten, die der Verkäufer zu tragen hat...
Und jetzt?
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