Hallo,
ich habe mir ein Desknote Notebook über Sofort-Kaufen von einem Händler gestern bestellt.
Heute ist mir dann aufgefallen, dass die Desknote-Laptops kein Diskettenlaufwerk haben. Ich bin davon ausgegangen, dass eines vorhanden wäre.
Ich möchte von dem Kauf zurücktreten, habe dem Verkäufer schon eine Email gesendet und noch nichts überwiesen.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Gibt es da eine bestimmte Ebay-Regel? Ich habe mich versucht durch das Regelwerk durchzulesen, doch nichts entsprechendes gefunden. Ich möchte unbedingt vom Kauf zurücktreten...
Gruß Thiemo Fetzer
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Sofort-Kaufen rückgängig machen?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Sehr geehrter Herr Fetzer,
vorliegend müßte das FernAbsG gelten, da nach § 1 alle Verträge über die Lieferung von Waren zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfasst werden.
Übrigens beginnt die 2 wöchige Widerrufsfrist nur bei ordnungsgemäßer Belehrung zu laufen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Hallo Scharnhorst,
vielen Ihre Antwort.
Ich habe die Paragraphen in FerAbsG gelesen.
Ich kann nun aber nicht genau sagen, ob die "Belehrung" ordnungsgemäß war, da in der Artikelbeschreibung wirklich nichts von einem Diskettenlaufwerk stand.
Ich bin davon ausgegangen dass ein Diskettenlaufwerk Standard ist. Ich habe schon oft gesehen, dass es in einer Beschreibung nicht angegeben ist.
Doch das ist doch kein Argument?
Andernfalls kann ich mir sagen, ich zahle nichts. Ich bin bereits vom Kauf zurückgetreten (ich habe Ihm das in einer Email geschrieben).
Ich habe doch das Recht vom Kauf zurückzutreten?
Ich will nicht etwas bezahlen, was nicht meinem Wünschen entspricht. Das ist doch wie ein drückender Schuh, bei dem man erst bemerkt das er drückt, nachdem man ihn gekauft hat!
Gruß Thiemo
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Hallo Thiemo,
offensichtlich konntest Du der Artikelbeschreibung ja entnehmen, dass das Laptop kein Diskettenlaufwerk hat - dem Verkäufer kannst Du daher keinen Vorwurf machen Dich nicht richtig informiert zu haben. Im übrigen ist ein Diskettenlaufwerk schon lange nicht mehr Standard bei Laptops - CD-Rom, DVD oder Brenner sind meist wichtiger. Oft gibt es externe Diskettenlaufwerke oder Wechsellaufwerke.
Eine ganz andere Sache ist Dein Wiederrufsrecht, da es sich nach § 312b BGB
um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
Die Informationspflicht des Händlers betrifft hier nicht das fehlende Diskettenlaufwerk, sondern dein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Nach §§ 312d
, 355 BGB
kannst Du den Vertrag ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach der Information über Dein Recht zum Widerruf wiederrufen. Dazu reicht eine mail an den Händler - die Du ja schon geschrieben hast.
Damit sollte die Sache für Dich erledigt sein - wenn der Händler weiter rumzickt, dann weise ihn nochmal auf Deine hier genannten Rechte hin.
Ansonsten beim nächsten mal die Artikelbeschreibung besser lesen und gegebenenfalls nachfragen.
Gruß Neil
neil@agino.de
Hallo Neil,
vielen dank für die nette Antwort.
Jetzt haben sich zumindest für mich ein wenig die Wolken gelüftet.
Du hast schon Recht, aber ich habe schon andere Auktionen gesehen wo die Angabe das ein Diskettenlaufwerk vorhanden ist, fehlt.
Die Desknotes sind total neu auf dem Markt, deshalb finde ich sollte man darauf verweisen...
Aber im Prinzip hast du klar Recht...
Gruß Thiemo
--
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