SofortKauf 1,- bei eBay

2. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
edgar_f
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
SofortKauf 1,- bei eBay

Hallo,

bei der Einstellung eines Artikels ist mir leider der Fehler unterlaufen einen SofortKauf für 1,- zu starten, der Artikelwert liegt bei ca. 240,-. Der Artikel wurde bereits 4 Minuten nach der Einstellung erworben eine Korrektur ist bei den langsamen eBay-Server und so einem kurzen Zeitraum so gut wie unmöglich.

Nachdem ich die Benachrichtung von eBay über den Verkauf erhalten habe, informierte ich den Käufer, dass es sich um einen Einstellungsfehler handelte und der Artikel nicht für den Preis abgegeben werden kann.

Die Antwort erhielt ich relativ prompt. Ein Auszug davon: "Ich habe mit Ihnen einen Kaufvertrag getätigt ! Hiermit gebe ich Ihnen eine Woche Zeit um den Kaufvertrag abzuschließen , sollte ich nach dieser Zeit nicht mehr von Ihnen hören, so erstatte ich gegen Sie Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ? Beschwerde bei ebay ? Kopie für meinen Rechtsanwalt !"

Online-Shops berufen sich immer auf BGB §119 soweit ich weiß.
Wie sieht es nun bei eBay Sofortkauf aus, es handelt sich doch im rechtlichen Sinne auch um eine Art Online-shop schließlich ist es keine Auktion.

Über Ratschläge, wie ich mich verhalten soll, würde ich mich Freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

edgar_f

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

doppel-posting?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
edgar_f
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

ja leider, ein Löschen war nicht möglich.

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#3
 Von 
AlBertyBundy
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

auch wenn ich kein Rechtsexperte bin, habe ich in der Vergangenheit über Google-Alerts viele solcher Fragen, welche vor Gericht endeten, gelesen. Es ist leider so, daß der Irrtum zu Lasten des Verkäuferst geht. Das Produkt wurde über einen Kaufvertrag verkauft. Daran läßt sich nichts mehr ändern.

Siehe hier: http://www.netzwelt.de/news/69037-gut-fuer-den-ebaykaeufer-preisirrtum.html

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#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich würde an Deiner Stelle mal hier im Forum rumsuchen, diese Fälle habe ich hier schon öfter gelesen und da war irgendwie die Rede davon, daß man als VK bei solchen "Irrtümern" eben NICHT liefern muß... wühl Dich einfach mal durch.

P.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

So ist es, wie Mareike im anderen Thread schon festgestellt hat, ist bei wirksam erklärtem und glaubhaftem Irrtum kein Kaufvertrag für 1 Euro zustandegekommen. Auch wenn aus falschverstandenen speziellen Einzelfallurteilen von manchen das Gegenteil herausgelesen wird.

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#6
 Von 
bitsch
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry aber ich habe nur folgendes gefunden:
Da Sie von Ebay mehrmals die Überprüfung erhalten wird es keine andere Möglichkeit geben .

Auktionsware ist auch bei niedrigem Gebot abzugeben
Wer neuwertige Waren bei Versteigerungen anbietet, bei denen bei Ablauf der Auktionsfrist der Meistbietende den Zuschlag erhält, ist an das Angebot gebunden. Er muss die Sache selbst dann verkaufen, wenn der Neupreis weit über dem erzielten Höchstgebot liegt.
Bundesgerichtshof, AZ: VII ZR 13-01


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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Du spielst auf einen Motivirrtum an. Der ist hier aber nicht gegeben. Also kann der Verkäufer auf Irrtum plädieren.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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