SofortKauf-aus Versehen- Ärger mit Verkäufer

6. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
micke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
SofortKauf-aus Versehen- Ärger mit Verkäufer

Wer kann mir Ratschlag geben?
Ich habe bei einem Angebot (ebay) irrtümlicherweise auf den Button „SofortKauf“ gedrückt,
habe mich bei dem Anbieter per E-mail mehrmals entschuldigt und klargestellt das dies ein Versehen war. Telefonnummer war vom Verkäufer nicht rauszubekommen sonst hätte ich Ihn noch angerufen. Weiterhin habe ich noch per Einschreiben mit Rückschein den Kauf widerrufen.
Heute bekomme ich folgende E-mail.

Sehr geehrte Frau ,

wie in der Artikelbeschreibung gesagt wurde, tritt mit SOFORT-KAUFEN ein Vertrag gemäß den AGB §§ 9, 10 und 11 von ebay in Kraft. Damit wären sie verpflichtet, diesem Vertrag nachzukommen. Eine Rücksprache mit meinem Anwalt ergab, dass die Erfolgsaussichten zu meinen Gunsten sehr gut sind. Dementsprechend könnte ich meinen Rechtsanspruch jetzt einklagen.
Allerdings räume ich zu ihren Gunsten ein, dass es mal zu einem Versehen (wie in ihrem Fall) kommen kann. Allerdings kann so etwas nicht passieren, wenn man sich die Artikelbeschreibung genau durchließt.
Sollten sie weiterhin darauf bestehen, von diesem Vertag zurückzutreten, willige ich dem unter der Voraussetzung ein, das sie die mir entstanden Kosten tragen!
Ebay Einstellungsgebühr: 12,50 Euro
Ebay Provision 64,37 Euro
Gebühr für erneute Einstellung bei ebay 12,50 Euro
Unkostenpauschale 150,00 Euro
……………………………….
GESAMT: 239,37 Euro

Ich weise darauf hin, dass die genannten Gebühren mit meinem Anwalt abgesprochen und durch ihn für realistisch erklärt wurden. Ich fordere die genannte Summe von 239,37 Euro bis zum 20.09.2004 von ihnen. Übersenden sie mir einen Verrechnungsscheck.
Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich die Angelegenheit endgültig meinem Anwalt übergeben und damit meinen Rechtsanspruch einfordern.

Mit freundlichen Grüßen
.........

Der Eindruck liegt nahe das mich der Verkäufer über den Tisch ziehen will. :(
Ich würde am liebsten auch einen Anwalt einschalten.

Artikelnummer des Objekts 2488638158

Was kann ich tun?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich fürchte nicht sehr viel. Ich verstehe allerdings nicht, wie man "aus Versehen" bieten kann. Es wird ausdrücklich überall darauf hingewiesen das Gebote bindend sind. Und nachdem Sie ein Gebot abgegeben haben und senden gedrückt haben, werden Sie nochmals gefragt und müssen nochmals bestätigen. Wie das "aus Versehen" geht kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann die Sichtweise des Verkäufers verstehen. Er muß in der Tat die Einstellgebühr bezahlen und auch muß er an Ebay die Provision zahlen, da der Verkauf zustande gekommen ist.

-----------------
"Claudia H."

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Aus der Auktion:

"Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich der SOFORT-KAUFEN-Preis auf eine Finanzierungsübernahme bezieht! "

Bei so einer Klausel im "Kleingedruckten" irgendwo im Fließtext könnte man es ja durchaus mal drauf ankommen lassen. ;)

Zumindest dürfte der Irrtum (§119 BGB ) hier recht eindeutig zu belegen sein - immerhin konnte man nach Überschrift und sonstiger Aufmachung davon ausgehen, für diesen Preis das Auto zu bekommen.


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#3
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Mareike, habe ich was verpaßt?
Zu welchem Preis hat er denn das Auto nicht bekommen.
Ich dachte es geht darum, das er beim Sofortkauf zugestimmt hat, und dann sagt: Sorry will jetzt nicht mehr. ??!!!!??

-- Editiert von jpj61 am 06.09.2004 17:12:23

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#4
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Tja so wie es aussieht hast du sehr schlechte Karten !!

aus dem angebot geht nun mal eindeutig hervor das es sich um eine Leasingübernahme handelt. Wenn du "ausversehen kaufst " , der Verkäufer dich kulanterweise wieder aus dem rechtsgültigem Vertrag lässt, ich es nur legetim wenn er von dir die entstandenen Kosten und einen pauschalen (recht fairen) Schadensersatz fordert.
Ob er allerdings wirklich beim Anwalt war , wage ich zu bezweifeln !?!
Willst du es darauf ankommen lassen ??

qwasy

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#5
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

ich würde mich der Meinung von Mareike anschließen: sooo schlechte Karten hat man als Käufer bei diesem Angebot nicht, weil der Text zur Übernahme mehr oder weniger im Text versteckt war.

Darüber hinaus ist die Kalkulation des Verkäufers Unsinn: Die Einstellgebühr rechnet er doppelt ab, die Verkaufsprovision kann er sich erstatten lassen und die 150 EUR ohne nähere Aufschlüsselung, was er für einen Aufwand hatte, sind kaum haltbar.

Drittens hat der Verkäufer bei diesem Geschäft das gleiche Problem, das ein Vermittler von Mobilfunkverträgen hat - es gibt keine Garantie, dass das Geschäft zu Stande kommt. Dies wäre der Fall, wenn der Leasinggeber den potentiellen Übernahmekandidaten für den Vertrag mangels Bonität ablehnt. Und das erreichen Sie als Käufer schon dann, wenn Sie einer Schufa-Auskunft nicht zustimmen.

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#6
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Micke,
habe jetzt erst bei Ebay unter dem Art. reingeschaut. (Sollte man wohl immer machen bevor man mitredet)
Ich finde Mareike hat Recht. So eine Aufmachung ist ziemlich link.

-----------------
"Claudia H."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
micke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten und Anregungen. Ich habe ins Forum von eBay gleiche Anfrage gestellt und habe dort auch gute Tipps erhalten.

Ich hoffe ich komme aus der Sache ohne größere finanz. Schaden raus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bimbo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

für mich stellt sich auch die frage ob der verkäufer mit dieser anzeige nicht auch ebay um gebühren betrügt. der eigentliche kaufpreis (alle raten) sind doch um einiges höher als der autionsgewinn. ich hab allerdings noch nie ein auto reingestellt und kenne die ebay-gebühren hierfür nicht genau.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Auf jeden Fall sollte eine Mitteilung an Ebay erfolgen. Mal sehen was die dazu sagen. Hier sollte ganz offensichtlich gelinkt werden.
Die Beschreibung des Autos und alle Informationen sind schön groß lesbar geschrieben, und nur der Hinweis auf die Ratenzahlung ist ausschließlich klein geschrieben. Wie nett!

-----------------
"Claudia H."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

allerdings ist sofortkauf ausversehen ungefähr genauso halbseiden, zu gierig geworden, wa?

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Der "Verkäufer" dürfte vor Gericht schlechte Karten haben.

Auch für diesen Vertrag gelten die Vorschriften über den Fernabsatzvertrag.

Eine Leasingübernahme fällt nicht unter die Ausnahmen des § 312 b Abs. 3 BGB .

Wenn Sie fristgerecht widerrufen haben, hat er keinen Ersatzanspruch ....

Vielleicht schreiben Sie ihn doch nochmal an und weisen ihn darauf hin, daß "ihr Anwalt" keine Anspruchsgrundlage erkennen kann und er sich schon jetzt auf die mündliche Verhandlung freuen würde :) .

Gruß

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