Sofortkauf 1,- Euro aber Zuzahlung vermerkt! muss ich für einen euro verkaufen?

31. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.02.2010 17:49:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sofortkauf 1,- Euro aber Zuzahlung vermerkt! muss ich für einen euro verkaufen?

Hallo, ich verkaufe handys mit verträgen über ebay. um mir meine arbeit zu erleichtern mit den einstellen der auktionen habe ich alle angebote in eine auktion zusammengefasst und einen preis, der dazugezahlt werden muss daneben vermerkt (dies ist auch ausdrücklich in der auktion beschrieben). Um jetzt auch noch ebay-gebühren zu sparen habe ich alle angebote für 1Euro Sofortkauf eingestellt.

Nun kam eine Kundin und wollte eben nur den 1 euro zahlen da in der Überschrift der Auktion nichts von Zuzahlung stand.

wenn es nur darum ginge auf die marge zu verzichten, hätte ich das auch gemacht, nur um mir den ärger zu ersparen. jedoch muss ich fast 300 euro draufzahlen, und das sehe ich nicht ein schließlich ist ja in der auktionsbeschreibung klar und deutlich beschrieben, dass ein bestimmter betrag hinzugezahlt werden muss.


Nach einem hin und her hat sie mir jedenfalls eine Frist gestzt und auch schon einen Brief an irgenein Gericht geschrieben und fordert nun:

1. den Beklagten zu verurteilen zur Vertragserfüllung an die Klägerung unverzüglich einen
fabrikneuen O2 XDA2 zum Preise von 1,- EUR zu liefern. Dies Zug um Zug gegen Zahlung
des Kaufpreise.

2. Sollte der Beklagte erklären, er könne den O2 XDA2 nicht in angmessener Zeit liefern,
beantragen wir die Zahlung von EUR 705,- EUR als Schandenersatz

3. dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.


der Link zur Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6311132438&ssPageName=STRK:MEUS:IT


Es wäre schön, wenn mir hier irgendjemand weiterhelfen kann, bzw. Tipps oder Ratschläge geben kann.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Für die K sehe ich da keine Chance.

Die Zuzahlung ist klar ersichtlich - groß, deutlich und unmissverständlich.
Solche K scheint es in letzter Zeit öfters zu geben :)

Womit natürlich gerechnet werden muss: eBay Abmahnung

Gruss
MichiM

P.S.
Würde vorsichtshalber auch deine Beschreibung bzgl. Schufa ändern.
Der K hat den Anspruch erworben, das Handy bei dir zu "erwerben", was du nicht garantieren kannst - selbst ohne Schufaeintrag kann es Probleme geben (Beispiel: Ex-Kunde :)

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.02.2010 17:49:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das dachte ich mir eben auch, aber die gute frau wollte sich damit rausreden, dass sie uns eine frage geschrieben hat (Zitat):

O2 XDA 2 INKL. o2 GENION ZUM TOP PREIS Stimmt die Überschrift ?? Daher Vertrag 2x Genion (3 Monate Frei? )und XDAII kpl für 1 Euro ?? Aus dem Text könnte man anderes lesen.

das hat sie also geschrieben und mein kollege hat daraufhin geantwortet:

leider verstehe ich die Frage nicht!

die Überschrift ist schon richtig! (z.b. 1 x Genion + 1 XDA2)
2 x Genion + XDA2 wurde auch gehen (steht aber nicht in der Auktion)


beides etwas unverständlich, aber auf dieser aussage reitet die gute frau halt rum, dass wir ihr angeblich zugesichert hätten dass wir ihr das ganze für 1 Euro verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

lol
Null Chancen

Soviel Platz hat eine Überschrift gar nicht um sämtliche Konditionen hinzuschreiben.

Naja die gute Frau denkt sich bestimmt auch 'ein Versuch ist es wert' ;)

Ich nehme mal an das sie dann lieber vom Vertrag zurücktritt als 300 Euro zu bezahlen.

In dem Link steht 9 von 9 verfügbar, da hat keiner was gekauft?!

BTW, solange sie ihre Kunden nicht von ihrem 14-tägigen Rücktrittsrecht belehren gilt dieses unbefristet.

Und ich glaube mich zu erinnern das alles was außerhalb der Auktionsbeschreibung steht (also auf anderen Seiten, wie z.B. ihre AGBs) nicht gilt (weil es im Nachinein geändert werden könnte). Oder? Gabs da nicht n Urteil?

Ansonsten schöne Auktion und schöne mich Seite. Wenigstens mal was übersichtliches.

-- Editiert von trebor am 01.08.2004 11:05:40

-- Editiert von trebor am 01.08.2004 11:08:09

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#4
 Von 
guest-12324.02.2010 17:49:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

so die gute frau möchte nun aufs ganze gehn, sie ist wild entschlossen zu klagen, hier mal eine abschrift ihrer Klage unter diesem link:

http://www.funky-visions.de/klage/klage.gif


also ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass sie da irgendwelche chancen hat, aber wer weiß, sie reicht die Klage in ihrer Wohnort ein....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, deine Agbs gehören auf die "Mich" Seite von Ebay. Von dort noch mal nen Link zu setzen halte ich für problematisch und könnte die Abmahnung eines Mitbewerbers rechtfertigen(bezüglich Widerrufsrecht).

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#6
 Von 
DDuesentrieb
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

...beantragen wir... von EUR 705 als "SCHANDENERSATZ"...

rofl...

und: Artikel 6311132397 ungültig???

...schon mit Mail vom... Beweis: Einschreibebeleg...
sag mir bitte mal einer, wie das geht??

weiterhin fehlt eine Fristsetzung seitens der Käuferin, also ohne Frist klagen?

Des weiteren ist der "Top-Preis" der in der Überschrift steht ja wohl nicht mit dem 1EUR gleichzusetzen.

Zurücklehnen und abwarten. Diese Klage wird höchstwahrscheinlich abgelehnt.

DD

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Powerseller, das Schreiben ist ja auch eine Klageschrift *an* das Amtsgericht und kein Schriftsatz *vom* Amtsgericht. :)

Ansonsten liest es sich schon so, als hätte das jemand mit zumindest ausreichenden juristischen Kenntnissen verfaßt (wobei der Hinweis auf OLG Hamm verwundert, wenn doch der BGH in derselben Sache ein viel "gewichtigeres" Urteil abgegeben hat).

Ohne beweisbare Fristsetzung dürfte aber noch nicht einmal Verzug vorliegen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.02.2010 17:49:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hoffe das soll heißen, dass ich mir erstmal keine gedanken mehr machen soll (... zumindes bis ein brief vom Amtsgericht ins haus flattert) ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

Jau, so sieht es aus. Der Schrieb ist lächerlich, hat für mich sowas von "ich will aber!!" eines Kleinkindes.
Seltsam finde ich dagegen, dass Ebay das so ohne Weiteres toleriert. Denen gehen schließlich richtig Gebühren flöten durch Deine Verkäufe zu 1Euro. Also ich an Ebays Stelle würde da mal ganz gediegen verwarnen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12324.02.2010 17:49:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das machen wir im übrigen auch nur, weil wir nicht garantieren können, dass ein vertrag zwischen mobilfunkprovider und dem käufer zustande kommt. 50% der Leute die einen Vertrag wollen kriegen keinen, oder melden sich nicht rechtzeitig wenn wir dann also einen XDAII zb. reinsetzten würden 10 Leute kaufen den und nur 5 von ihnen bekommen einen, dann kann man sich am Ende leicht ausrechen, auf was für gebühren wir teilweise sitzenbleiben, deshalb ist der 1,- Euro ja auch als Vermittlunggebühr deklariert....

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