Sofortkauf statt Auktion

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
locodice
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sofortkauf statt Auktion

Ich habe am 13.08 in eBay ein Handy reingestellt, welches ich per Aktion (Dauer 3 Tage) mit Startpreis 1 Eur verkaufen wollte.
Nur habe ich versehentlich statt Aktion auf SofortKauf eingestellt.
Das Angebot war keine 5minuten drin da wollte ich es sofort ändern doch da war das Gerät schon für 1 Eur verkauft.

Ich habe sofort dem Käufer mit der bitte die Transaktion abzubrechen eine Email geschrieben das es sich um einen Irrtum handelt..
Das ist jetzt auch schon 4 Tage her, und ich habe immernoch keine Antwort.
Jetzt habe ich vor nicht einmal 10 minuten über ebay Kontakt mit dem Käufer aufgenommen und ihm geschrieben das ich den Vertrag anfechten möchte, da es sich um einen Irrtum handelt.


Ich weiß nicht mehr weiter..




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
locodice
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte ich heute noch warten ob ich eine Antwort von Ihm bekomme?
Und wenn nicht, könnte ich morgen ihm ein Einschreiben schicken oder sollte ich das unbedingt noch heute machen?

Und danke für die schnelle und hilfreiche antwort.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Würde es heute oder spätestens morgen machen, dann ist die Sache in trockenen Tüchern. Man sollte es nicht abhängig machen davon, ob sich der Käufer meldet oder nicht, er ist dazu nicht verpflichtet, vielleicht macht er sich selbst erst einmal schlau.

Im Grunde hat man ja schon angefochten, aber man kann sich nicht sicher sein, ob der Käufer die E-mail erhalten hat. Eine Anfechtung hat "unverzüglich" nach Kenntnisnahme zu erfolgen (§ 121 BGB ), deshalb sollte man auf Nummer sicher gehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
locodice
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,
wenn ich das Einschreiben verschickt habe muss ich auf irgendeine Reaktion des Käufers warten, oder könnte ich das Handy dann wieder zur Auktion reinstellen?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Die Anfechtungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Es reicht, wenn dem Anfechtungsgegner die Erklärung zugeht - er muss sich nicht damit einverstanden erklären.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
locodice
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also dürfe es kein Problem darstellen, wenn ich ihm heute oder morgen das Einschreiben schicke aber heute mein Handy wieder zum verkauf anbiete?

dankeschön

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Also dafür, dass du vor ein paar Stunden "nicht mehr weiter wusstest", bist du schon wieder ganz schön zielbewusst, das Schreiben ist wichtiger als das Einstellen, vergiss das bitte nicht!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
locodice
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt zielbewusst, eben weil ich ein paar Tage nicht weiter wusste, ist es jetzt wichtig das ich das Handy schnell los werde da ich das Geld im moment schon etwas nötig habe.

danke für die antworten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.530 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.202 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.