Ich habe am 13.08 in eBay
ein Handy reingestellt, welches ich per Aktion (Dauer 3 Tage) mit Startpreis 1 Eur verkaufen wollte.
Nur habe ich versehentlich statt Aktion auf SofortKauf eingestellt.
Das Angebot war keine 5minuten drin da wollte ich es sofort ändern doch da war das Gerät schon für 1 Eur verkauft.
Ich habe sofort dem Käufer mit der bitte die Transaktion abzubrechen eine Email geschrieben das es sich um einen Irrtum handelt..
Das ist jetzt auch schon 4 Tage her, und ich habe immernoch keine Antwort.
Jetzt habe ich vor nicht einmal 10 minuten über ebay Kontakt mit dem Käufer aufgenommen und ihm geschrieben das ich den Vertrag anfechten möchte, da es sich um einen Irrtum handelt.
Ich weiß nicht mehr weiter..
Sofortkauf statt Auktion
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Würde dem Käufer (zur Sicherheit) per Einschreiben - Rückschein noch einmal schreiben, dass man sich geirrt hat, Auktionsformat - Festpreisformat, dass man den Vertrag anfechtet und dass dieser Vertrag rückwirkend nichtig ist. Das sollte es dann aber gewesen sein...
http://www.123recht.net/Verk%C3%A4ufer-beruft-sich-auf--119-BGB-__f171353.html
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Könnte ich heute noch warten ob ich eine Antwort von Ihm bekomme?
Und wenn nicht, könnte ich morgen ihm ein Einschreiben schicken oder sollte ich das unbedingt noch heute machen?
Und danke für die schnelle und hilfreiche antwort.
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Würde es heute oder spätestens morgen machen, dann ist die Sache in trockenen Tüchern. Man sollte es nicht abhängig machen davon, ob sich der Käufer meldet oder nicht, er ist dazu nicht verpflichtet, vielleicht macht er sich selbst erst einmal schlau.
Im Grunde hat man ja schon angefochten, aber man kann sich nicht sicher sein, ob der Käufer die E-mail erhalten hat. Eine Anfechtung hat "unverzüglich" nach Kenntnisnahme zu erfolgen (§ 121 BGB
), deshalb sollte man auf Nummer sicher gehen.
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Danke für die Antwort,
wenn ich das Einschreiben verschickt habe muss ich auf irgendeine Reaktion des Käufers warten, oder könnte ich das Handy dann wieder zur Auktion reinstellen?
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Die Anfechtungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Es reicht, wenn dem Anfechtungsgegner die Erklärung zugeht - er muss sich nicht damit einverstanden erklären.
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Also dürfe es kein Problem darstellen, wenn ich ihm heute oder morgen das Einschreiben schicke aber heute mein Handy wieder zum verkauf anbiete?
dankeschön
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Also dafür, dass du vor ein paar Stunden "nicht mehr weiter wusstest", bist du schon wieder ganz schön zielbewusst, das Schreiben ist wichtiger als das Einstellen, vergiss das bitte nicht!
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Was heißt zielbewusst, eben weil ich ein paar Tage nicht weiter wusste, ist es jetzt wichtig das ich das Handy schnell los werde da ich das Geld im moment schon etwas nötig habe.
danke für die antworten
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