Hallo,
ich habe folgende grundsätzliche Fragen:
Darf man sog. OEM Lizenzen eines Betriebssystems (hier Win98SE), die damals nur in Verbindung mit einem neuen Rechner (z.B. von Fujitsu Siemens) verkauft werden durfte, versteigern?
Gilt eine derartige Lizenz auf in Verbindung mit einem anderen PC?
Beispiel: Ich kaufe einen Aldi Rechner mit WinXP Lizenz (OEM). Installiere aber Linux auf dem Aldi PC und will die WinXP Lizenz (OEM) auf meinem alten Rechner installieren - Darf ich das?
Vielen Dank,
mfG
Alexander Liebig
Software Lizenzen er-/versteigern
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo ,
Kondor0 Hi Leute
Ich habe 2 OEM Lizenzen von Windows XP. Ich habe gehört, daß man diese trotz OEM verkaufen darf. Stimmt das?
Danke
Dr.Melzer Ja, das ist in Deutschland einzigartig.
Generell gilt für jede Lizenz, welche du rechtmäßig erworben hast, daß du sie weiterverkaufen darfst. Selbst darfst du diese Lizenz dann aber nicht mehr nutzen.
ZAPnDUSTER Ich habe meine XP-CD und Lizenz (OEM) bei eBay ersteigert, da dich z.Zt. recht scharf sind bei "illegalen" sachen denke ich auch, daß das ok geht, danke Dr. Melzer für die bestätigung
Dr.Melzer Achtet beim Kauf von Gebrauchtlizenzen darauf, dass ihr keine Recovery-CD´s bekommt. Die sind im Normalfall wertlos, wenn ihr nicht den Rechner besitzt für den sie gedacht sind.
Lian Stimmt :o Das wäre schlecht.
Auch übel: Es gibt bei Dell OEM-CDs von MS-OSen, die nur auf Dell Rechnern installierbar sind :shock: :rolleyes:
Dr.Melzer Der Trick ist:
Die Lizenz ist ja trotzdem gültig. Das heisst, ir dürft eine Installation nutzen. Wo die herkommt ist eigentlich sekundär. Also Recovery CD in den Eimer treten, Lizenzaufkleber behalten (wichtig! Denn die sind der eigentliche Nachweis der Nutzungsrechte). Wo die Installations CD dann herkommt ist eigentlich nebensächlich.
Aus dem MCSE Forum, die sollten es wissen
Hans R
Wir sind auth. Microsoft Fachhandelspartner. Ein Weiterverkauf von OEM- bzw. Systembuilderlizenzen ist von MS nicht gestattet. Die meisten Geräte seit 2000 haben den Aufkleber mit der Seriennummer auf dem Chassis (Der Hinweis ist meistens auch auf dem Handbuchg extra vermerkt). Diese Lizenz gilt nur für das Gerät des Herstellers und darf nicht weiterveräußert werden.
Aber keine Sorge, MS hat nicht so viele Anwälte um solchen Peanuts nachzugehen!
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Hallo,
ein "auth. Microsoft Fachhandelspartner" sollte es besser wissen. Nach deutscher Rechtsprechnung darf ich sehr wohl die mit einem PC erworbene Software-Lizenz inkl. Datenträger auf einem anderen PC verwenden oder veräußern. Wichtig ist, daß die auf dem PC vorhandene Version und Sicherheitskopien gelöscht werden.
Microsoft und Hersteller versuchen das "Entbundeln" zwar durch Recovery-CDs zu erschweren, aber selbst bei dem Fall einer an das PC-BIOS gekoppelten Recolvery-CD, die der Kunde z.B. so anpasst, daß Sie auch mit dem neuen Motherboard funktioniert, wird der Händler oder Microsoft im Streitfall das Nachsehen haben.
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/data/psz-07.07.00-000/
http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm
Gruß,
Wolfgang
Wieso - er hat doch Recht !!!
Er darf es nicht ,da an der "authorisierten" Kette von Microsoft
Blos jede Kette hat ein Ende - da können die noch so viel Bellen - aber Beißen , nee
Gerichtlich verboten - sorry Microsoft ...
Hi Leute
Wolfgang liegt richtig, die Beschränkung ist MIcrosoft untersagt. Hier greift nämlich der Erschöpfungsgrundsatz aus § 17 II UrhG
. Wenn ich nicht irre, hat der BGH das in CR 2000, 651
entschieden.
~
H
Hallo Jan,
Was hast Du denn genau gekauft? Nur die CDs? Das sind ja eben nur die Datenträger!
Die Lizenz ist bei MS meiner Kenntnis nach bei den neueren Versionen von Windows immer nur der bunte Aufkleber mit (unter anderem)der Seriennummer ("Certificate of Authenticity").
Darf man das verkaufen?
Wenn man nicht auf das Fehlen des Keys ausdrücklich hinweist, mit Sicherheit nicht, bzw. Du kannst die CDs zurückgeben. Du hast zwar eine Original-CD, aber auch ein von der Original-CD installiertes Windows ohne COA ist halt nicht lizensiert....
Gruß
T-Man
Hallo Zusammen,
wie sieht denn der Sachverhalt aus, wenn ich nicht ein Stück Lizenz von MS erworben habe, sondern 100 Lizenzen eines ERP Anbieters ?
In den AGB's vieler Anbieter findet sich die Formulierung "einheitliche Übertragung" wieder. Heißt dies, daß eine Lizenz einheitlich übertragen werden kann oder können nur die 100 Lizenzen/der gesamte Vertrag unter der Maßgabe, daß alle Programme von der Platte geputzt werden, übertragen werden ?
Bin gespannt !
Viele Grüße,
Mindsplitter
Hallo Zusammen,
wie sieht denn der Sachverhalt aus, wenn ich nicht ein Stück Lizenz von MS erworben habe, sondern 100 Lizenzen eines ERP Anbieters ?
In den AGB's vieler Anbieter findet sich die Formulierung "einheitliche Übertragung" wieder. Heißt dies, daß eine Lizenz einheitlich übertragen werden kann oder können nur die 100 Lizenzen/der gesamte Vertrag unter der Maßgabe, daß alle Programme von der Platte geputzt werden, übertragen werden ?
Bin gespannt !
Viele Grüße,
Mindsplitter
Hallo Zusammen,
wie sieht denn der Sachverhalt aus, wenn ich nicht ein Stück Lizenz von MS erworben habe, sondern 100 Lizenzen eines ERP Anbieters ?
In den AGB's vieler Anbieter findet sich die Formulierung "einheitliche Übertragung" wieder. Heißt dies, daß eine Lizenz einheitlich übertragen werden kann oder können nur die 100 Lizenzen/der gesamte Vertrag unter der Maßgabe, daß alle Programme von der Platte geputzt werden, übertragen werden ?
Bin gespannt !
Viele Grüße,
Mindsplitter
Hallo Zusammen!
zum Thema OEM Recovery CDs:
MS Aussage: OEM Versionen der grossen Hersteller sind kein Microsoft Produkt, sondern ein Hardwareherstellerprodukt. Deshlab dürfen auch keine OriginalMS Datenträger mit den OEM Lizenzschlüsseln verwendet werden.
Ist das korrekt?
Grüße
brightlight
> OEM Versionen der grossen Hersteller sind kein Microsoft Produkt, sondern ein Hardwareherstellerprodukt.
Ja, mit dem Unfug hat mich schon mal die MS-Hotline bei einer Frage zum IE an Dell verwiesen. *würg*
> Deshlab dürfen auch keine OriginalMS Datenträger mit den OEM Lizenzschlüsseln verwendet werden.
IMO ist das MS' sehr eigene Interpretation der Rechtslage.
Die Software (inkl. Datenträger, Handbuch, Lizenzaufkleber etc.) wird ja unstrittig von MS hergestellt. Daß der Hardwarehersteller sie wiederum mit seiner Hardware bündelt, macht aus dem Hardwarehersteller keinen "Hersteller von OEM-Versionen", genau wie ich kein Hersteller von Gummienten werde, wenn ich Bundles "Badewanne + Gummiente" verkaufe, auch wenn ich Hersteller der Badewannen bin, die Gummienten aber woanders beziehe.
Abgesehen davon ist es schon rekordverdächtig, einen 5,5 Jahre alten Thread wieder hochzuholen.
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