Hallo!
Ich habe bei Ebay eine Software gekauft. Die Artikelbeschreibung sagt aus:
"NEUWARE, Verschweisst, OVP"
Erhalten habe ich eine (originale) Verpackung, deren Außenfolie entfernt war, und eines der beiden Sicherheitssiegel auf den Packungs-Einsteck-klappen war erbrochen.
Der Verkäufer sagte dazu, dass er den Inhalt auf Vollständigkeit prüfen müsse.
Das beiliegende Handbuch liegt hier bei mir erstmal separat, weil es dermaßen nach Nikotin stinkt...
Die DVD weißt dort wo sie ein DVD-Laufwerk aufnimmt ein bis zwei kleine Einkerbungen auf, so dass ich daraus schließen kann, dass die Software bereits einmal benutzt wurde.
Ich kann nicht wissen, in wessen Hände jetzt die auf dem Handbuch aufgedruckte Registrations-Nr. noch ist (außer in meinen).
Weiß jemand ob ich als Käufer an meine Ware wie im Angebot beschrieben herankommen kann, ist das durchsetzbar (Ersatzlieferung)?
Lohnt sich der Aufwand dafür?
Was wäre, wenn die Reg-Nr. der Software jetzt schon irgendwo anders läuft und ich wäre der zweite, der sich unter dieser Nr. registrieren will?
Würde mich über eine kurze antwort freuen.
DANKE schon mal!
Software OVP ersteigert, aber geöffnet erhalten...
16. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 16. Januar 2008 | 20:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Software OVP ersteigert, aber geöffnet erhalten...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Januar 2008 | 21:01
Von
Status: Lehrling (1119 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Januar 2008 | 18:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Mirk !
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, Du hast mir sehr weiter geholfen.
Sich beim Softwarehersteller zu erkundigen habe ich auch schon in Betracht gezogen.
Ich *fürchte* aber ein wenig den dann evtl. einsetzenden Automatismus, nämlich dass die Software mit meiner Nummer erstmal 'sicherheitshalber' gesperrt wird...
Ich werde meinen Geschäftspartner jetzt also erstmal zur Nacherfüllung anhalten.
Vielleicht wird'S ja schon was...
Nochmnals Danke!
B.
Und jetzt?
Schon
267.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten