Soll ich zivilrechtlich klagen?

5. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
klebberle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Soll ich zivilrechtlich klagen?

Hallo zusammen,

zuerst einmal hoffe ich, daß mein Post hier einigermaßen richtig ist. Nun mein Frage.

Ich habe vor einigen Monaten dummerweise (ja ich weiß macht man nicht) per Vorkasse bei eBay leinanzeigen etwas gekauft. Recht schnell habe ich bemertkt einem Betrüger augesessen zu sein. Nicht nur ich sonder viele andre auch. Die Anzeigen hat wohl ein Dritter geschaltet der ein Konto einer unwissenden benutzt hat. Zumindest hat dir das der Herr von der Poilizeidienststellt so erklärt. Nun bin ich von der dortigen Polizeibehörde angerufen worden, mit dem Hinweis, ich könne nun zivilrechtlich gegen die Kontoinhaberin klagen und versuchen mein Geld wieder zu bekommen. Es handel sich um ca. 450€.
Ich habe keine Rechtschutzversicherung, macht das denn dann überhaupt Sinn. Das Geld habe ich eh schon längst abgeschrieben und unter Lehrgeld verbucht:

Vielen Dank schonmal für die Tipps

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Sie können auch einen Mahnbescheid schicken!
Ist einfacher und kostengünstiger.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Sie können auch einen Mahnbescheid schicken!
Ist einfacher und kostengünstiger.

Hierzu müsste ja zumindest mal neben dem korrekten Namen die Anschrift der Kontoinhaberin zur Verfügung stehen.

Das dürfte also nicht ganz so einfach werden mit dem Mahnbescheid.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klebberle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch die komplette Adresse sowie die Bankverbindung auf die der Betrag überwiesen wurde liegt mir vor.
Wie wäre denn die Vorgehsnweise bzgl. Mahnbescheid?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

das steht x-fach im Web.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Doch die komplette Adresse sowie die Bankverbindung

Wenn sichergestellt ist, das beide auch zusammengehören, dann kann es ja losgehen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen