Sorry, nochmal Thema Rechnung

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, nochmal Thema Rechnung

Ich verkaufe nun schon ganz gut über eBay. Nun gilt für mich die Kleinunternehmer-regelung. Ist es in Ordnung, wenn ich meinen Kunden keine Rechnung mitliefere, sondern diese eine Rechnung nach Auktionsende mit-anfordern müssen/sollten. Einen Garantie-Rücksendeschein würde ich natürlich jedesmal beilegen.

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

"Was soll denn der Quatsch. Nach dem Motto:
Wenn keiner fragt verkaufe ich das Ding am Finanzamt vorbei.

Für wie blöd halten sie uns hier?

viel Spass bei der ersten Betriebsprüfung *gg*"


Ich glaube Sie haben da etwas falsch verstanden!

Es ist nur so, dass ich dem Kunden eben "NUR AUF WUNSCH" eine Rechnung beilegen will. Ich selber schreib natürlich trotzdem in jedem Fall eine und hebe Sie mir auf. Was mache ich da bitte "am Finanzamt vorbei"?

Kann mir bitte jemand antworten, der was weiss?

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#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

warum packen Sie diese Rechnung dann nicht einfach mit in das Paket?
Mit ist der Vorteil/sinn nicht klar? ( wenn doch alles steuerlich einwandfrei ist)

-----------------
"kampf den borg"

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#4
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat 2 Gründe:


1. schreibe ich die Rechnungen per Hand (was immer Recht viel Arbeit ist.

2. braucht ein Kund (meiner Meinung nach) für ein Taschenradio für 2 Euro keine Rechnung.


Wer darauf besteht, kann sie ja haben, ich wollte mir halt nur etwas Arbeit sparen, verstehen Sie?

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Sie haben doch geschrieben das Sie " auf jeden Fall trotzdem eine schreiben" - insofern haben sie sich jetzt widersprochen,geht es Ihnen um die Kosten für das Papier beim doppelt Ausdrucken?
Das könnnen Sie als Kosten absetzen.


-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

glaub ich auch :-)

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Falls Sie sehr geehrter Bieter eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für Ihre Finanzamt möchten gehen wir davon aus, daß Sie nicht als Privatperson kaufen. In diesem Falle sind wir berechtigt, auf den Preis die Mehrwertsteuer aufzuschlagen. danke für Ihr Verständnis."

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=65928&item=3693972470&rd=1


Seelenverwandt ?...

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#9
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

nach Auktionsende mit anfordern
Hm, dies ist die Kategorie "Internetauktionen" - ein Rechner steht also auf dem Tisch :)

Warum dann eine Rechnung mit Hand schreiben?

Der "Garantie-Rücksendeschein" muss ja auch ausgefüllt/geschrieben werden. Und wenn es sich hierbei um die Herstellergarantiekarte geht, ist die idR nur in Verbindung mit dem Kaufbeleg/der Rechnung gültig.

Wenn psst Posting zutrifft - warum wird die MwSt nur bei einer Rechnung berechnet?
Ans Finanzamt gezahlt werden muss doch auf jeden Fall - ob mit oder ohne Rechnung ?!?!
Und: Auktionspreis = Endpreis (inkl. MwSt)!

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#10
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Wenn psst Posting zutrifft - warum wird die MwSt nur bei einer Rechnung berechnet?"

Es trifft zu - Folge dem Licht ; nein pardon ,dem Link ... ;)

"Ans Finanzamt gezahlt werden muss doch auf jeden Fall - ob mit oder ohne Rechnung ?!?!"

Seit wann den das ?... *Ironie*

Stellt sich die Frage , warum eigendlich so wenige gewerbliche die Möglichkeit nutzen , sich von eBay Netto-Rechnungen ausstellen zu lassen - erkennbar daran , daß in der Auktion die Mwst. ausgewiesen wird - und sich stattdessen lieber damit abfinden , daß das Finanzamt Ihnen den Vorsteuerabzug und in der Regel sogar den völligen Verlustabzug eben dieser Rechnungen verwehrt ?




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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"1. ich hab die Angaben nach bestem gewissen gemacht, bin aber nicht davon überzeugt daß formmässig alles vollständig und 100% korrekt ist"

Ob er weiß was er tut ? Oder kann er es mit seinem Gewissen vereinbaren , daß er nicht das Wissen dafür hat?

"Mein Mann hat die AGB´s von einem Online-Reitsportladen übernommen und sie ins "deutsche" übersetzt, da sie von einem Rechtsanwalt geschrieben wurden."

Ohne Worte ... :) .

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