Spaßbieter will nach Sofortkauf nicht zahlen

9. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
DerBaruther
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Spaßbieter will nach Sofortkauf nicht zahlen

Ich habe ein technisches Handbuch bei eBay für 5,00 EUR in den Verkauf gesetzt.
Gleichzeitig mit einem Schnellentschlossenen einen Sofortkaufpreis von 20,00 EUR .
Der Käufer hat schon am ersten Tag mit 20,00 EUR Sofortkauf zugeschlagen.
Er hat mir eine Mail geschickt in der er meine Kontoverbindung abgefragt hat.
Danach habe ich nichts mehr von ihm gehört.
Nach dreimaligen freundlichen Erinnern habe ich in in Zahlungsverzug gestzt und eine Frist benannt.
Darauf hin teilte er mir mit das Geld am nächten Tag zu überweisen.
Die Frist von 14 Tagen ist verstrichen und er hat sich nicht mehr gemeldet.
Jetzt habe ich ihn eine Nachfrist von einer Woche mit Androhung eines Mahnbescheides zugeschickt.
Die Auktion ist jetzt schon über einen Monat vergangen.
Ist es sinnvoll bei derartigen kleinen Beträgen die Mahnung über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen?
Bringt es was die Mahnung als Mahnbescheid aus dem Schreibwarenladen zu holen und privat zu verschicken?
Wie ist die Kostenregelung für das Mahnverfahren welches doch sicherlich per Einschreiben erfolgen muß?Wer übernimmt die Kosten des Mahnverfahrens wenn der Käufer nach Eingang des Mahnbescheides die Kaufsumme zahlt?
Wie muß ich mich verhalten wenn ich die Sache einfach als beendet betrachte und den Artikel noch einmal verkaufe, der Käufer aber dann auf Lieferung besteht.







-----------------
"DerBaruther"

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcel
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein , nicht für 20€ schreibe einfch Ebay an , und die werden sich darum schon kümmern , mehr kannst du onehin nicht machen den für 20€ einen Anwalt einzuschalten , finde ich persönlich nicht klug !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

vergessen sie es - das Problem ist ,daß Sie laut AGUrteil dem vermeindlichen Käufer beweisen müssen ,daß er bzw. sein Nick ein und die selbe Person sind bzw. daß es tatsächlich er gewesen ist,der die Willenserklärung abgegeben hat .

Das können sie aufgrund der unverbindlichkeit von eMail-Konten bei Freewareanbietern und der absoluten Anonymität und der fehlenden Identitätsprüfung bei eBay nicht .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerBaruther
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo psst,
der Käufer hat mich angemailt und meine Bankverbindung angefordert.
Außerdem hat er mir vor 4 Wochen eine Mail geschickt das er 2 Tage später zahlen wollt.
Zudem wurde bei der Beschwerde bei eBay ebenfalls die korrekte Mailverbindung ausgeführt.
Was muß jetzt noch bewiesen werden?
Mfg Jürgen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerBaruther
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
falls ich den Vorgang vergesse, wie steht es dann mit dem Recht des Spaßbieters die Ware nach 4 Wochen doch noch einzufordern, falls er jetzt noch Zahlen will?
Wie lange muß ich die Ware zurücklegen?
Mfg Jürgen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen