Sparkasse fordert Betrag zurück!!!!

8. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Newbie007
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparkasse fordert Betrag zurück!!!!

Hi, Habe ein kleines(großes) Problem. Habe vor genau 2 Wochen eine Überweisung für meinen gebrauchten Laptop gutgeschrieben bekommen, den ich bei Hood.de verkauft habe. Nun schreibt mich die zuständige Sparkasse an und fordert den Betrag zurück, da die Überweisung angeblich gefälscht gewesen ist und mir der Betrag nicht rechtlich zusteht. Der Laptop wurde natürlich verschickt. Die Adresse des Käufers und die Kontoinhaber die das Geld überwiesen haben, stimmten nicht überein. Jedoch wurde der Laptop laut Käufer für Bekannte ersteigern, deshalb habe ich mir dabei nichts gedacht....Wie geht man jetzt damit um?!!! Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, für einen Fehler den ich nicht begangen habe jetzt noch zu zahlen. Es geht um ca. 600,-Euro....Hoffe auf einige Tips von Euch.
P.S. Habe gesehen, dass der Käufer bei Hood.de mittlerweile von anderen auch neg. Bewertungen erhalten hat weil er bei Ihnen überhaupt nicht bezahlt hat.
Gruss
Newbie

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

in wiefern soll denn die überweisung gefälscht worden sein ? schreibt die sparkasse hier näheres ?

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#2
 Von 
Newbie007
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Original Text der Sparkasse:
Sehr geehrter Herr .....
Auf Ihrem vorgenannten Konto..... wurde am 22.03.05 eine Überweisung in Höhe von 630,-Euro gutgeschrieben, über diesen Betrag haben Sie noch am Gutschriftstag verfügt. Diese Gutschrift stand Ihnen nicht zu.
Unser Kunde hat die Ausführung der Überweisung widersprochen, die Überweisung ist gefälscht . Den überwiesenen Betrag haben wir unserem Kunden wieder gutgeschrieben und es wurde eine Strafanzeige bei der Kriminalpolizei Köln erstattet.
Da der zu Ihren Gunsten erfolgten Überweisung kein wirksamer Auftrag zu Grunde lag, haben Sie den Betragohne Rechtsgrund erhalten und sind daher verpflichtet, zumindest unter dem Gesichtspunkt der ungerechtigten Bereicherung, zur Rückzahlung verpflichtet....usw....
Dann steht da noch, dass ich bis zum 19.4. Zeit habe das Geld zu überweisen.
Komme mir vor wie im falschen Film, so ob ich jetzt der Verbrecher wäre....echt n Witz! Hoffe Ihr könnt mir fürs erste weiterhelfen.

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Sie sollten sich schleunigst das Aktenzeichen der Strafanzeige geben lassen um sich mit der zuständigen Dienststelle in Verbindung setzen .

Da Sie in Kontakt mit dem Betrüger standen über die d. hood.de vermittelte Adresse und die zum Versand vermittelte Adresse haben Sie u.U. dadurch Hinweise , die der Gegenseite zur erfolgreichen ermittlung des Betrügers fehlen.

Gleichzeitig sollten Sie gegen Ihren VK Strafanzeige wegen Betrugsverdachts stellen.

Sie sollten einen RA aufsuchen . Dort können Sie auch abklären , inwieweit sich das Geld bis zur entgültigen Klärung u.U. einfrieren läßt. Die Wenn die Bank die Summe an ihren Kunden zurückgezahlt hat , muß die Fälschung wirklich offensichtlich sein.

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#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

also m.E. hat die sparkasse das problem. scheinbar war das eine überweisung mit überweisungsträger. und da ist die ausführende sparkasse zu unterschriftenkontrolle verpflichtet (was natürlich seltenst geschieht, aber das ist ja nicht dein problem)

ich würde der sparkasse mal den sachverhalt schildern und die daten deines käufers zur verfügung stellen. den der hat dann ja wohl die überweisung gefälscht.

fordere eine stellungnahme deines käufers an , mit fristsetztung, und dann evtl anzeige erstatzten.

da du bereits über den gutschriftsbetrag verfügt hast, in der annahme, dass aufgrund des kaufvertrages das geld auch rechtmässig auf dein konto transferiert wurde, dürfte die sparkasse jetzt wie gesagt ein problem haben. ich würde zumindest vorerst nicht überweisen.

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#5
 Von 
Newbie007
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, Danke erstmal für die Antworten. Habe mit der Sparkasse und der zuständigen Bearbeiterin gesprochen. Sie versteht den Sachverhalt und kann auch meinen Standpunkt nachvollziehen. Habe Ihr gesagt, dass ich es nicht einsehe, für Fehler die andere begangen haben jetzt zu zahlen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich das Geld ersteinmal nicht bezahle und der Polizei die Daten die ich habe zur Verfügung stelle. Die Sparkasse wusste auch nicht, dass ich einen Kaufvertrag abgeschlossen habe und schon eine Gegenleistung erbracht habe. Das könnte noch einige Tage dauern, da die Anzeige zur gleichen Zeit wie mein Einschreiben abgegeben wurde und laut Sparkasse noch nicht bearbeitet wurde. Bin echt mal gespannt wie das sich weiter entwickelt.
P.S. Kommt vielleicht einer von Euch aus Köln, da könnte ich so wenigstens überprüfen ob der Käufer auch unter der Adresse wohnhaft ist. Im Telefonbuch finde ich leider nichts.

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#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

"..... Die Wenn die Bank die Summe an ihren Kunden zurückgezahlt hat , muß die Fälschung wirklich offensichtlich sein....."

Soso,--und dann hat der Kunde (der eine Leistung erbracht hat) die Verantwortung dafür???
Und nicht die Bank?

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Verstehe ich das richtig?

Käufer x kauft bei mir einen Artikel. Käufer x füllt eine Überweisung aus mit den Daten einer Person y. Die Bank merkt das nicht und führt die Überweisung aus. Ich verschicke die Ware. Als Person y merkt, dass unberechtigt vom Konto Geld abgeht, will er es zurück.

Na prima, bei Ebay bekommt man so viele Bankdaten von Leuten, wenn das alles mit Unterschriftenkontrolle etc. so einfach zu umgehen ist bei den Banken, kann ich ja in Zukunft als Käufer alles von fremden Konten bezahlen, in der Hoffnung, da merkt mal einer nicht, dass von seinem Konto Geld unberechtigt abging?!?!? Bis das dann rauskommt, habe ich die Ware schon längst und bin mit ihr über alle Berge. Natürlich nehme ich mir dann zusätzlich noch ein Postfach oder eine Scheinadresse zum Erhalt der Ware und registriere mich bei Ebay mit falschen Daten - denn an die Adressen Dritter kommt man ja auch dank Ebay sehr schnell und das Geburtsdatum bekomme ich auch irgendwie raus, heute ist ja alles gläsern und gut aushorchbar.

Zustände sind das....

-- Editiert von Laeuschen am 08.04.2005 12:01:33

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#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Der Anspruch aufgrund ungerechtferigter Bereicherung bleibt bestehen.

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#9
 Von 
Newbie007
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber was will er von mir!???!Es ist ja nicht eine ungerechtfertige Bereicherung, ich habe ja eine Gegenleistung erbracht! Das soll er dann mit der Bank machen! Das ist doch nicht mein Problem, wenn die Bank da nicht aufpasst! Habe jetzt der Sparkasse alle Daten weitergegeben die ich hatte und sie reichen diese auch der Polizei nach! Normal ist das auf jeden Fall nicht!!!!!!!!!

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es ist ja nicht eine ungerechtfertige Bereicherung, ich habe ja eine Gegenleistung erbracht!

Wenn derjenige, von dessen Konto auf Ihres überwiesen wurde, mit dem ganzen Handel nichts zu tun hat, hat er auch keine "Gegenleistung" erhalten und somit natürlich Anspruch auf Rückgewähr seines Geldes.

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#11
 Von 
Newbie007
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sicher, aber wieso soll ich dafür bezahlen???? Ich kann doch nichts dafür, dass die Sparkasse ohne Rücksprache, ihm sofort wieder das Geld gutschreibt! Die müssten sich ja jetzt darum kümmern, dass Sie das Geld vom Schuldigen bekommen und doch nicht ich....Sowas kanns doch nicht geben. Dann könnte ich ja auch einfach einen Überweisungsträger ausfüllen und mir so mehrere tausend Euro besorgen und dann einfach verschwinden! Und da machen sich die Banken Sorgen um Onlinebanking....Das ist echt n Witz!

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#12
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@mareike

derjenige von dessen konto unrechtmässig überwiesen wurde kann natürlich nichts dafür.
aber dem sein ansprechpartner ist die sparkasse, denn die haben ihre kontrollpflichten verletzt.

das ganze ist aber schon ein ziemlich dreisster akt. möchte nicht in der haut des fälschers stecken

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das hat doch ein TV Sender mal ausprobiert. Die haben von ein paar freiwilligen die Bankverbindungen bekommen und sich dann Geld überwiesen mit falschen Absendernamen (z.B. Donald Duck, Michael Schumacher, etc.) und kamen zu dem Ergebnis, das wirklich fast alle Aufträge ausgeführt wurden.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

derjenige von dessen konto unrechtmässig überwiesen wurde kann natürlich nichts dafür.
aber dem sein ansprechpartner ist die sparkasse, denn die haben ihre kontrollpflichten verletzt.


Richtig , er hat ja sein Geld auch von der Sparkasse aufgrund positiver Vertragsverletzung erhalten.

Wer jetzt das Geld fordert , ist die Sparkasse in eigenem Interesse auf eigenen Namen.

Der "Entreicherte" ist die Sparkasse .

Schlußendlich besteht immer noch Anspruch auf Zahlung gegen den vermutlich abgetauchten Laptop-Käufer. Er ist seiner Schuld zur Zahlung nicht nachgekommen.

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