Hallo,
muss ich einen Bieter bei einer Auktion die Ware liefern, obwohl dieser nur geboten hat um mir zu schaden?
Ich hatte gleich ein ungutes Gefühl bei diesen Bieter und promt nach der Auktion kam die Nachricht der würde erst in ein paar Wochen zahlen, weil laut BGB hat er 30 Tage Zeit.
Nun vermute ich er wird die Ware dann bezahlen und wenn er die Ware hat das 14 Tage Rückgaberecht nutzen und mich dadurch um die Versandkosten und die verlorene Zeit schädigen, in 6 Wochen hätte ich den Artikel längst wo anders Verkauft.
Was kann ich jetzt tun?
Schöne Grüße
Spaßbieter, muss die Ware geliefert werden?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Da du nichts von dem was Du vermutest beweisen kannst, warten bis er zahlt und dann liefern.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wenn Sie über das bekannte Auktionshaus verkauft haben,
können Sie das BGB vergessen. Das Auktionshaus hat
andere Regeln. Fordern Sie den Käufer auf innerhalb
7 Tagen zu zahlen.
Danach melden Sie den "unbezahlten Artikel" an das
Auktionshaus.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das bringt dem TE doch nichts; wenn er den K gerichtsfest in Verzug setzen will, geht das nur über Einschreiben/Rückschein, und dann wirft er Geld hinaus in der vagen Vermutung, damit vielleicht Geld sparen zu können, falls der K ein "Spaßbieter" sein sollte.
Wenn man sich als Gewerblicher so viele Gedanken um einen einzelnen Kunden machen kann und muß (und die Zeit dafür hat), hat man irgendwo was falsch gemacht. Sowas fakturiert man unter "10% Rücklauf gibt es immer".
-----------------
""
quote:
Wenn Sie über das bekannte Auktionshaus verkauft haben,
können Sie das BGB vergessen.
Das ist nur bedingt richtig, denn AGB eines Auktionshauses setzen das BGB nicht außer Kraft.
quote:
Das Auktionshaus hat andere Regeln.
Das ist korrekt und diese gelten unter Umständen neben dem BGB und den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
19 Antworten
-
8 Antworten
-
24 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten