Spiel-Account verkauft, Käufer droht mit Anwalt nach Sperre

9. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Spiel-Account verkauft, Käufer droht mit Anwalt nach Sperre

Guten Tag,

ich habe vor ca. einem Jahr einen Account verkauft(für 145€ ), da ich Geld brauchte und sowieso nicht mehr gespielt habe. Damals habe ich alle Daten übergeben(dazu auch meine persönlichen Daten) und sie bei mir gelöscht. Der Käufer konnte somit alles nach belieben ändern und bei Problemen sich mit Serial-nummer und co. an den Support wenden.

Nun habe ich heute die Nachricht erhalten, dass der Account gesperrt wurde, weil man ihm wohl geschrieben hätte dass man sich nicht sicher sei wem der Account gehöre und er deshalb gesperrt wurde. Er meinte auch dass Anet(der Spieleanbieter) ihm Beweise geliefert hätte, dass angeblich ich mir den Account zurück holen wollte.

Ich habe ihm erstmal geschrieben das ich nix davon wüsste und das er seinen Anwalt an meine Betreuerin weiterleiten sollte, da ich in einer Rechtlichen Betreuung stehe und solche Dinge nicht angehen darf(und will).

Nun meinte ein Kumpel zu mir(der gerne mal übertreibt), dass selbst wenn ich nix getan habe, der Spielekonzern, Anet mich anzeigen könnte da es laut AGB nicht gestattet ist Accounts zu verkaufen und auch wenn bei mir nix zu holen ist, ich mit Freiheitsstrafen rechnen muss und das nicht auf die leichter Schulter nehmen sollte.
Ich wollte einmal hier fragen ob jemand weiß was daran ist?

An obige Beschuldigungen kann ich nur sagen, dass ich nix getan habe. Da ich keinerlei Daten mehr zu dem Account habe. Und ich frage mich wirklich was er da für angebliche Beweise von A-net erhalten haben soll.

Kann jemand irgendetwas dazu sagen?
Es war Mist das ich ihn damals verkauft habe, war eine Kurzschlussreaktion. Aber kann ich dafür eine Freiheitsstrafe kriegen, weil ich kein Geld habe?

mfg

-- Editiert von go492717-49 am 09.09.2020 20:02

-- Editiert von go492717-49 am 09.09.2020 20:02

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35 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go492717-49):
Anet mich anzeigen könnte da es laut AGB nicht gestattet ist Accounts zu verkaufen und auch wenn bei mir nix zu holen ist, ich mit Freiheitsstrafen rechnen muss

Auch der Käufer könnte Anzeige erstatten.

Wenn man etwas verkauft was einem gar nicht gehört, dann ist das strafrechtlich durchaus relevant.

Allerdings sind bei Erstätern keine Freiheitsstrafen üblich sondern Geldstrafen. Wobei hier auch eine Einstellung des Verfahren im Raume steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt, der Käufer kann mich schon alleine für das Verkaufen des Accounts anzeigen?
Aber er hat den Account doch gekauft, würde ihn dann nicht auch etwas treffen?
Er selber hat mit Anwalt und Polizei gedroht wenn ich ihm den Betrag nicht erstatte.

Was passiert wenn ich nicht zahlen kann? Empfange derzeit Hartz 4, da ich in psychologischer Behandlung bin. Durch eine Kranke Katze hab ich derzeit selber kaum genug Geld zum leben(weshalb ich damals den Account verkauft hatte für eine OP). Weiß das ist keine Ausrede für den Mist den ich verbockt habe, aber hab grad echt schiss.

-- Editiert von go492717-49 am 09.09.2020 20:35

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go492717-49):
Das heißt, der Käufer kann mich schon alleine für das Verkaufen des Accounts anzeigen?

Ja.



Zitat (von go492717-49):
Aber er hat den Account doch gekauft, würde ihn dann nicht auch etwas treffen?

Er ist das Opfer ...



Zitat (von go492717-49):
Er selber hat mit Anwalt und Polizei gedroht wenn ich ihm den Betrag nicht erstatte.

Drohen tun da viele. Ich würde da nicht mehr mit dem kommunizieren.



Zitat (von go492717-49):
Was passiert wenn ich nicht zahlen kann? Empfange derzeit Hartz 4, d

Dann würde am Ende ein Gerichtsvollzieher kommen, offiziell feststellen das man nicht zahlen kann und dann hat man erst mal Ruhe bis man wieder genug Geld hat.



Zitat (von go492717-49):
aber hab grad echt schiss.

Warum, wieso und wo vor genau?


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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(943 Beiträge, 282x hilfreich)

Nicht von HvS in Angst und Schrecken versetzten lassen. Der Verkauf von Spieleaccounts ist in Deutschland keine Straftat. Ein Betrug läge nur dann vor, wenn der Verkäufer wirklich den Account versuch hätte zurück zu holen.

Ob die Untersagung des Verkaufs von Accounts in den AGB zulässig ist, wird von Verbraucherschützern angezweifelt. Das ist dann aber eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

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#5
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go492717-49):
aber hab grad echt schiss.

Warum, wieso und wo vor genau?

Davor das ich mit meinen wenigen Geld eine große Summe abstottern muss. Davor das ich wirklich eine Haftstrafe kriege. Davor das mir das nachhängt und es mir noch schwerer, als ohnehin fällt, Arbeit zu finden ^^'?

Und wieso ist der Käufer das Opfer?
Ich habe ihn genau das gegeben, wofür er gezahlt hat. Er wusste was er da kauft.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Der Verkauf von Spieleaccounts ist in Deutschland keine Straftat. Ein Betrug läge nur dann vor, wenn der Verkäufer wirklich den Account versuch hätte zurück zu holen.

Man darf in Deutschland neuerdings Sachen straffrei verkaufen die einem nicht gehören? Für diese gewagte These hat man sicherlich auch was handfestes wie passende Gesetze und Urteile?



Zitat (von go492717-49):
Davor das ich mit meinen wenigen Geld eine große Summe abstottern muss.

Wie gesagt, gibt es da Freibeträge - erst wenn man also genug Geld hat, wird man abstottern müssen.



Zitat (von go492717-49):
Davor das ich wirklich eine Haftstrafe kriege.

Wie gesagt, ist das bei Ersttätern und 145 EUR unwahrscheinlich.



Zitat (von go492717-49):
Davor das mir das nachhängt und es mir noch schwerer, als ohnehin fällt, Arbeit zu finden

Auch das ist unwahrscheinlich, wenn man nicht gerade bei einer Bank, als Notar, Rechtsanwalt oder Gerichtsvollzieher arbeitet.

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#7
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Nicht von HvS in Angst und Schrecken versetzten lassen. Der Verkauf von Spieleaccounts ist in Deutschland keine Straftat. Ein Betrug läge nur dann vor, wenn der Verkäufer wirklich den Account versuch hätte zurück zu holen.

Ob die Untersagung des Verkaufs von Accounts in den AGB zulässig ist, wird von Verbraucherschützern angezweifelt. Das ist dann aber eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.


Der Käufer meinte er hätte Beweise dafür, von Anet persönlich(dem Spieleanbieter). Hat mir sogar dieses angebliche Schreiben von Anet geschickt:
As we have determined this account is in direct violation of these policies and due to the fact that we can no longer determine who the original owner is because both parties have all the information we will be denying access to this account.


Ich habe allerdings nichts dergleichen getan. Wie gesagt habe ich keinerlei Daten mehr zu dem Spiel, bis auf meine persönlichen Daten natürlich, Name und so, welche ich schlecht löschen kann.
Ich wüsste aber auch nicht wie ich das beweisen könnte, außer halt meinen Mail-account und alles weitere offen zulegen und selbst da kann man mir ja vorwerfen ich hätte das einfach gelöscht?
Kann ich mich damit erstmal beruhigt fühlen? Was passiert wenn doch was von der Polizei oder dem Anwalt kommt?
Werde damit auf jeden Fall morgen mit meiner Betreuerin reden.
Mir gehen gerade die übelsten Szenarien durch den Kopf ^^'.

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#8
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go492717-49):
Davor das ich wirklich eine Haftstrafe kriege.

Wie gesagt, ist das bei Ersttätern und 145 EUR unwahrscheinlich.



Darf ich dazu noch fragen was als Ersttäter gilt?

Vor 2 Jahren oder so, mit 19, hatte ich mal an einer Mutprobe teilgenommen von meinen Freundinnen. Ich hab Rasierklingen geklaut und wurde erwischt, woraufhin mein Perso gefordert wurde und ich am ende Strafe zahlen musste.
Bin ich so gesehen also keine Ersttäterin mehr? Sorry für all die Fragen uu.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go492717-49):
Kann ich mich damit erstmal beruhigt fühlen?

Würde ich so sehen.




Zitat (von go492717-49):
Was passiert wenn doch was von der Polizei oder dem Anwalt kommt?

Dann an die Betreuerin weiterleiten...



Zitat (von go492717-49):
As we have determined this account is in direct violation of these policies and due to the fact that we can no longer determine who the original owner is because both parties have all the information we will be denying access to this account.

Da steht aber nichts davon, das man versucht habe den Account zurückzuholen?


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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go492717-49):
Ich hab Rasierklingen geklaut

Zum einen ist das Diebstahl und kein Betrug.
Zum anderen ist das wohl auch nicht bei Polizei / Gericht gelandet?


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#11
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go492717-49):
Kann ich mich damit erstmal beruhigt fühlen?

Würde ich so sehen.




Zitat (von go492717-49):
Was passiert wenn doch was von der Polizei oder dem Anwalt kommt?

Dann an die Betreuerin weiterleiten...



Zitat (von go492717-49):
As we have determined this account is in direct violation of these policies and due to the fact that we can no longer determine who the original owner is because both parties have all the information we will be denying access to this account.

Da steht aber nichts davon, das man versucht habe den Account zurückzuholen?


Davon geht der Käufer aber aus. Was da drN ist, weiß ich nicht.


Und das mit den Rasierklingen. Hatte danach Post vom Anwalt bekommen und musste 3 50€ Sätze zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go492717-49):
Davon geht der Käufer aber aus. Was da drN ist, weiß ich nicht.

Offenbar hat er nicht verstanden was die geschrieben haben ...



Zitat (von go492717-49):
Hatte danach Post vom Anwalt bekommen und musste 3 50€ Sätze zahlen.

Polizeilich unbekannt also Ersttäter ...


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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(943 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von HvS):
Man darf in Deutschland neuerdings Sachen straffrei verkaufen die einem nicht gehören? Für diese gewagte These hat man sicherlich auch was handfestes wie passende Gesetze und Urteile?


Ja darf man tatsächlich. Kann man in jedem Media Markt, Saturn oder andern Läden die Software Codes anbieten beobachten. Da steht nämlich jedes mal in den AGB, dass das Eigentum weiterhin beim Programmierer bzw. der Firma verbleibt.

Ausserdem ist den Käufern von MMO in der Regel bekannt, dass Sie für die „Arbeitsleistung" des Vorspielers bezahlen und kein Eigentum erwerben.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

@Harry van Sell
So wie ich das lese, hat man durch IP Prüfungen festgestellt, das 2 verschieden IP´s gleichzeitig oder nacheinander sich einloggten.

Meistens passiert das so, das es erkannt wird.
1: IP 1 loggt sich ein
2: IP 2 loggt sich ein
3: IP 1 loggt sich ein

Um welches Spiel handelt es sich?
Ein Android / Iphone App oder Browsergame oder richtiges Spiel.?

Hintergrund:
Ich spiele seit Jahren ein Spiel, was über Android / Iphone gespielt wird.
Ich nutze dazu ein Handy UND auf dem PC ein Emulator.
So passiert es z.b das ich mehrere Male täglich 2 verschiedene IP´s aufeinanderfolgend benutze.
Dies hat der Support auch bei mir klären lassen, da sie auch davon ausgehen, das der Account über "Accountsharing" gespielt wird, was laut deren AGB nicht erlaubt ist.

Man müsste sich dann auch mal die AGB deines Spiels anschauen.
Wenn du der Ersteller des Accounts bist, die Daten nur ihm gegeben hast und auch danach nichts mehr mit dem Spiel gemacht hast, kann der Support von Anet keine Beweise dafür haben, das DU etwas gemacht hast.

Wenn es wirklich so ist, das mehr als 1 Person das Spiel spielt, dann hatz der Käufer die Daten weitergegeben und versucht, nachdem ergegen die AGB verstoßen hat und sein Zugang gesperrt wurde, sich die Kohle für seine Dummheit von dir zu holen.

Was auch sein kann ist, das die Firma eine Möglichkeit hat, herauszufinden ( wie auch immer ) ob wirklich der Spieler der Ersteller ist.
Bei meinem Spiel werden oft nach dem Verkauf Zugänge für immer gesperrt, wenn sie herausfinden, das der Acc verkauft wurde.
Man bekommt sie dann nur wieder entsperrt, wenn man etwas nachweisen kann, was wirklich nur der Ersteller weiss und auch so nicht ganz einfach dem Käufer geben kann.

-- Editiert von essey am 10.09.2020 07:53

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Man kann an solchen Dingen ja ohnehin nur in sehr begrenztem Maße "Eigentum" erwerben. Bei einem solchen Vertrag geht es wirklich nur darum, sich zu etwas zu verpflichten - und das hat der Verkäufer ja auch guten Gewissens getan. Um eine gewisse Problematik dürften sicher beide Parteien informiert sein. Insofern wäre das einzige, das im Raum steht - Betrug -, ebenfalls nicht erfüllt. Im Großen und Ganzen ist für sich genommen niemals strafbar, sich zu etwas zu verpflichten. Eine Verpflichtung zu einer Straftat, zB jemanden umzubringen, wäre etwas anderes, weil Umbringen strafbar ist. Eine Verpflichtung, einen AGB-Verstoß zu begehen jedoch nicht, weil ein AGB-Verstoß nicht strafbar ist.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zunächst wäre zu klären, ob Übertragung/Verkauf von Account-Zugangsdaten in diesem Fall zulässig ist.
(Wenn nein und der K das wußte, könnte er zumindest dann keinen Mangel behaupten, wenn der Betreiber anderweitig von dem Verkauf Kenntnis erlangt hat.)

Nach der Schilderung des TE würde ich das bejahen, denn dort hat man offenbar den Account ja nicht wegen eines AGB-Verstoßes gesperrt, sondern weil die Inhaberschaft des Accounts unklar ist.

Damit fällt es nun darauf zurück, ob in der Tat der VK versucht hat, den Account "zurückzuholen" oder sich erneut einzuloggen (was dann schon von der geographischen Zuordnung zu einer Sicherheitssperre führen könnte, wenn sich jemand im 10-Minuten-Abstand aus Nord- und aus Süddeutschland einloggt).

Wenn ja, hätte er das zu vertreten und wäre dem K schadensersatzpflichtig.

Für einen Betrug wäre ja notwendig, daß der VK von Anfang an vorhatte, den Account zu verkaufen und sich dann "zurückzuholen".

-- Editiert von BigiBigiBigi am 10.09.2020 13:30

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht um das Spiel Guild Wars 2. Und ja, der Käufer wusste das definitiv, oder konnte zumindest damit rechen. Denn ich habe den Account über einen "Mittelsmann" verkauft, seinen Freund, der auch einen eigenen Account hatte und wohl einen gut gespielten Account für seinen Freund kaufen wollte. Dazu sei gesagt, dass beide die spieldaten haben. Denn ich hatte zuerst dem Freund alles über discord geschickt eh er mich fragte ob ich wichtige Sachen noch an eine andere E-mail schicken könnte.

Ausserdem habe ich persönlich via E-mail einer Änderung von der Account-e-mail zugestimmt und an dem Tag habe ich auch meine 2-stufen authentifizierung abgeschalten. Weshalb es von vorn herein zum scheitern verurteilt wäre, würde ich versuchen den Account zurückzuholen. Weshalb ich damals auch ALLES geschickt habe. Inklusive Kaufbeläge mit meinem Namen und Adresse(Gw2 ist ein Spiel was man einmal kauft und dann immer spielen kann). Hätte ich sowas vorgehabt, hätte ich niemals den kaufbeleg mit all diesen Sachen rausgegeben.
Natürlich beweist das nicht meine Unschuld, dass weiß ich. Aber ich möchte auch erstmal gerne die angeblichen Beweise sehen die man gegen mich hat.
Wäre es denn überhaupt Rechtens das Anet iwelche Beweise einfach so rausgeben darf ? Ich bin da jetzt nicht so im bilde, aber wenn sich mal wieder jemand im forum beschwert hatte wegen hacken oder anderem accountdiebstahl, wurde da nie gesagt das der Support irgendwelche, angeblichen Informationen ausgehändigt hätte. Erpressen lassen muss ich mich doch nicht, oder?

Ich bin aufjedenfall gespannt was da jetzt noch kommt und weiß für mich zukünftig das ich mehr darauf achten werde was ich verkaufe xx. Da bringt es weniger Ärger sich einfach Geld zu leihen im Notfall:/ .

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Was mir grad noch dazu einfällt. Der erste Freund hat mich auch via Paypal bezahlt nicht der, der mich nun angeschrieben hat(ausser sie haben auch beide Zugang zu dem mailaccount)... falls das irgendeine Rolle spielt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Du hast dem einen deinen Acc verkauft ( bzw. den Zugang zu diesem ) und ihm die Daten gegeben und von ihm das Geld bekommen.
Ab dem Punkt bist du nun raus.
Das der eine ihn für seinen Kumpel gekauft hat kann dir egal sein.
Ich würde gar nichts zurückschreiben, sein Problem.


( Falls ein Brief vom Anwalt kommt )
Ich widerspreche allen Anschuldigungen Vollumfänglich.

Per Einschreiben, keine Erklärung.
Alles danach kannst du erstmal abheften, falls noch Post kommt.

Da es keine Beweise geben wird, das du versucht hast , den Acc zurück zu holen wird das im Sande verlaufen.
Die haben Acc sharing betrieben und wurden erwischt.
Erst wenn ein Mahnbescheid kommt würde ich wieder aktiv werden, oder ein Brief über ein Gerichtsverfahren.
Sichere dir alle Nachrichten, die du vom Verkauf hast und auch die Zahlung über Paypal, die du bekommen hast, zur Sicherheit.



-- Editiert von essey am 10.09.2020 18:29

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1532 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man darf in Deutschland neuerdings Sachen straffrei verkaufen die einem nicht gehören?


1. Du machst Dich nicht dadurch strafbar, dass Du einen Kaufvertrag mit einem Interessenten abschließt über das Auto Deines Nachbarn: "Ich verkaufe Ihnen das Auto, das sich im Besitz und Eigentum meines Nachbarn befindet."

2. Gegenstand eines Vertrags zwischen Spielbetreiber und Spieler ist keine Sache ( "Spiele-Account" ), sondern die Erbringung einer Dienstleistung. Wie ist die "Account-Weitergabe" einzuordnen? Als Rechtskauf? Als Kaufvertrag über die Account-Zugangsdaten? Als Abtretung der Ansprüche gegenüber dem Diensteanbieter an den Account-Zweiterwerber?

3. Dem Accountinhaber "gehören" seine Zugangsdaten insoweit, als der Spieleanbieter die Befugnis zur Inanspruchnahme der Vertragsdienste durch eine Angabe der Zugangsdaten als nachgewiesen gelten lassen will.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey~, nochmal ich. Hätte noch eine Frage.
Es ist ja nun einige Zeit vergangen und es ist nix gekommen.
Wie lange würde es ungefähr dauern Post vom Anwalt oder Polizei zu kriegen, wenn er tatsächlich gegangen wäre. Bzw wenn der Anwalt und/oder Polizei darauf reagiert hätten?

Er hatte mir ja am 9.09 geschrieben und ich hatte direkt einige Stunden später geantwortet das ich nicht weiß wovon er redet, da ich nix getan habe und deshalb auch nix zurück zahlen werde.
Es war gott sei dank nicht so, dass ich auf heißen Kohlen stand. Bis heute hatte ich es sogar fast vergessen. Denn ich kann das ja nun nicht ändern~. Nur auf meine Unschuld beharren, wie man so schön sagt.

Aber wie lange könnte sich das hinziehen? Wenn er grad einfach keine Zeit hat, faul ist oder einen Anwalt sucht der seine Meinung vertritt, könnte ich dann auch erst in 5 Wochen, krass gesagt, Post kriegen ?

Finds schon seltsam das nix kommt. Ich kann mich noch erinnern wie mal jemand versucht hat mit meinem Paypal-Account zu shoppen, da ich mir über Malware nen Trojaner eingefangen hatte und ich hab das alles noch am selben Tag erledigt mit paypal und bin gleich am nächsten tag zur Polizei mit allen Daten die ich hatte~.

Denkt ihr, wenn in den nächsten 2-3 Wochen nix kommt, war es alles heiße Luft?
Ich bin ich mir nämlich nicht mal sicher ob der Account am Ende wirklich gesperrt wurde. Denn diesen Text-ausschnitt den ich oben gepostet habe, dass war kein Screen oder so. Sondern einfach nur was reinkopiertes in die Mail. Und das kann ja jeder einfach mal so quer durchs net schicken ^^'. Was mir aber erst im nachhinein aufgefallen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Wenn er grad einfach keine Zeit hat, faul ist oder einen Anwalt sucht der seine Meinung vertritt, könnte ich dann auch erst in 5 Wochen, krass gesagt, Post kriegen ?


Ja, auch in 5 Monaten wäre das noch denkbar.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von go492717-49):
könnte ich dann auch erst in 5 Wochen
Das kann auch erst in fünf Monaten passieren. Oder in einem Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn da was in 5 monaten kommt, oder sogar erst in einem Jahr schiens ihm ja doch nicht so wichtig gewesen zu sein~. Ein Schelm wer da böse Absichten hinter sieht.

Nya ich bin mal weiterhin gespannt~ ... oder auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Verjähren würde der zivilrechtliche Anspruch erst am 01.01.2024.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Auch wenn ich kein Anwalt bin, verstehe ich doch den Sinn / Logik hier nicht:

Wenn User Go sich bei einem Spiel, einen Account registriert und das Spiel bis Level 5 spielt / erbaut, ist dieser Account doch sein Account. Ob er den jetzt löscht, oder 10 Jahre unbenutzt lässt, oder verkauft, hat doch keinen Menschen zu interessieren! Es ist sein Account!

Ich z B hatte auch schon oft gebrauchte Software gekauf. ZB Die registrierte Version von Corel 6 bei Ebay. Habe 10.- gezahlt, der Käufer hat an Corel geschrieben, dass er seinen Account mir verkauft und er keine Copy von der CD besitzt. Punkt! Fertig! Somit bin ich jetzt der Eigetümer der Corel CD.

Ein anderes Beispiel: Ich hatte gekauft. Um es installieren zu können, musste ich den Code eingeben. Es hatte mir aber nich gefallen (war NICHT registriert) und somit verkaufte ich es bei Ebay. Der Käufer rief mich tags darauf an und sagte, dass der Code schon vergeben sei (an mich). nach kurzem Erklären rief er bei der Firma an, erklärte das ganze und der Code wurde kommentarlos auf ihn umgeschrieben. Punkt

Jetzt zu dem aktuellen Fall hier: Wenn die Firma den Account sperrt, muss doch nich Go beweisen, dass er ihn nicht benutzt hat, sondern die Firma, dass er ihn benutzt hat!

Wenn der Käufer 1 Jahr mit dem Account spielt, kann man doch davon ausgehen, dass die Firma das akzeptiert hat. Und wenn die jetzt den Account sperrt, ist es direkt lächerlich, wenn der Käufer den Verkäufer dafür haftbar machen läßt.

Also ich würde mir da absolut keine grauen Haare wachsen lassen! Wenn irgend ein Brief kommen sollte - und ich bin sicher, dass KEINER kommt, würde ich einfach das obere erzählen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go492717-49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehe ich eigentlich auch so. Aber das Internet und Rechtsprechungen .. uff.

In den AGB von GW2(Dem Spiel) steht, dass man keinerlei Rechte an dem Account besitzt. Sollte dieser also mal, aus welchen Gründen auch immer gesperrt werden, kann man so nix wirklich tun(ausser auf die Kulanz des Spiele-Anbieters zu hoffen, falls man wirklich nichts verschuldet hat).
Ich denke, ohne dies, würden eventuell zu viele kommen und ihr Recht einfordern(ob nun unverschuldet oder nicht, sei mal dahingestellt).
Ebenso ist es ja, dass jederzeit die Server abgeschaltet werden könnten(was selten vorkommt, GW1 läuft heute noch) und dann könnte man die Firma verklagen?
Und Deutschland und das I-net ist sowieso noch mal so ne Sache ...

Kenn mich da aber auch nicht aus.
Find es aber auch dämlich das die Account-weitergabe verboten ist.
Dazu sei übrigens noch gesagt, dass man sich ziemlich dumm anstellen muss oder richtig hartes Pech haben muss(oder iwelche sehr auffälligen, dubiosen Dinge), dass Anet das bemerkt. Ich habe den Account fast 6 Jahre bespielt, mal mehr, mal weniger. Und dabei hatte ich viele male die Situation wo eine enge Freundin sich z.b. auf meinen Account eingeloggt hatte um Content zu aktivieren, der später sonst gekostet hätte. Und zum ende hin hatte sich auch mein Ex-Freund 3 mal für mich eingeloggt bei ein paar Aufgaben die mir einfach zu hakelig waren.
Ich selber habe mich STÄNDIG auf den Account von 2 Freunden eingeloggt um zu helfen oder Dinge zu verwerten die sie selber nicht brauchten wegen unterschiedlichen Spielweisen.
Und ich kenne viele die das ebenso machen, da es in dem Spiel z.b. tägliche Belohnungen gibt und viele nicht auf diese Verzichten wollen, auch wenn sie sich mal nicht einloggen können. Darüber wird sich sogar im offiziellen Forum unterhalten ^^'. Also habe ich immer gedacht, dass es zwar verboten ist, Arenanet(der Spieleanbieter) dies letztendlich aber egal ist weil sie sehr, sehr viele Leute bannen müssten.

Also, ka wie er es angestellt hat, dass der Account geschlossen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

GW2 hat sicherlich Millionen Accounts / Spieler. Und man kann sicher sein, dass der User go dort keinen interessiert. Ich kann mit Sicherheit sage, dass da ganz andere User viel krummere Sachen machen...

Also ganz cool bleiben ;)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

habe gerade etwas (tröstendes!) für dich gefunden:

https://www.gutefrage.net/frage/wo-kann-ich-einen-game-account-verkaufen

Ob diese Elesta höher steht als die (Laien) Anwälte hier, kann ich nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Ich z B hatte auch schon oft gebrauchte Software gekauf.

Äpfel mit Birnen zu vergleiche ist eher ungünstig.



Zitat (von Frabato):
der Käufer hat an Corel geschrieben, dass er seinen Account mir verkauft und er keine Copy von der CD besitzt.

Er kann keinen Account verkaufen, er kann nur eine Lizenz verkaufen.


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