Spielgeld gewerblich verkaufen

6. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
helmut O
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Spielgeld gewerblich verkaufen

Hi,
ich habe vor im großen Stil Spielgeld gewerblich von einem Spiel zu verkaufen. Natürlich untersagen mir die AGB’s dies und drohen mit straf- und/oder zivilrechtlichen Folgen.
Die AGB’s untersagen außerdem jegliches gewerbliches Handeln mit deren geistigen Eigentum.
Meine Frage ist nun, kann ich unter Umständen mit straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen oder sonstigen Strafen rechnen, wo ich zur Kasse gebeten werde oder ist das ganze nur „Angstmache"?
Strafrechtlich sollte ich eigentlich nicht belangt werden können, da ich nicht gesetzeswidrig handel, oder?


-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
es gibt nicht nur Straftaten nach dem StGB sondern in deinem Fall könnte das Urheberrecht ziehen. Auch danach gibt es Straftatbestände (unerlaubte gewerbliche Verbreitung kann mit bis zu 5 Jahren Haft belegt werden).
Lass es lieber, auch die Zivilrechtlichen Forderungen können schnell in ungeahnter Höhe eingeklagt werden.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von helmut O am 06.09.2012 02:47

von einem Spiel zu verkaufen

Ganz schlechte Idee. Druck lieber dein eigenes Spielgeld in den Abmessungen von dem Spielgeld des Spieles, damit es in die Verpackung passt...

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

Reden wir jetzt von physisch existentem Spielgeld ("Monopoly-Geld") oder von virtuellem Spielgeld ("Diablo-3-Goldmünzen")? Ich vermute mal letzteres für meine Antwort, denn ersteres ist ja eigentlich kein Markt.

quote:
in deinem Fall könnte das Urheberrecht ziehen


In wieweit sollte das beim "Verkauf von In-Game-Währung" auch nur annähernd berührt sein?

quote:
Die AGB’s untersagen außerdem jegliches gewerbliches Handeln mit deren geistigen Eigentum.


Spielgeld dürfte nicht unbedingt "geistiges Eigentum" sein, dennoch wärst du an die AGB des Betreibers gebunden, wenn du mit diesem einen Vertrag hast. Er könnte dich also auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Er könnte dich also auf ... Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Und wo genau soll da ein Schaden sein? Und in welcher Höhe überhaupt?

Ich vermute mal, das ist einer der Klassiker (SL, WoW oder ein ähnliches Game), und da kann einem von Seiten des Betreibers nicht viel passieren.
Möglich ist aber, das Accounts gesperrt werden, Spielgeld ungültig wird u.s.w.; das gibt dann sicher Probleme mit dem Käufer.

MfG Stefan

PS: Warum eigentlich gewerblich , soll auch angekauft werden? Denn der reine Verkauf des selbst erarbeiteten Spielgeldes ist meist nicht gewerblich bzw. überschreiten in der Regel die Kosten den Gewinn.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
helmut O
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für die zahlreichen Antworten.
Es handelt sich natürlich um virtuelles Spielgeld, wie "von reckoner" schon vermutet und es ist auch von einem der genannten Klassiker :cool:
In der Menge wäre das schon sicherlich gewerblich, also privat schließe ich aus.
An- und Verkauf würde ich dann sicherlich auch machen.
Mir geht es halt darum, dass ich nicht mit dem Gedanken leben will jederzeit eine Schadensersatzanklage zu bekommen.
Die gesperrten Accounts hingegen wären mir egal.

-----------------
""

-- Editiert helmut O am 06.09.2012 13:39

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von reckoner am 06.09.2012 11:00

Möglich ist aber, das Accounts gesperrt werden, Spielgeld ungültig wird u.s.w.; das gibt dann sicher Probleme mit dem Käufer.

quote:
von helmut O am 06.09.2012 13:38

Die gesperrten Accounts hingegen wären mir egal.

Klingt nicht gerade seriös

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
An- und Verkauf würde ich dann sicherlich auch machen.
Dann häufen sich aber die Probleme. Etwa könnte ein Verkäufer sein Geld zurückholen (weil er es - angeblich - nicht selber war, sondern ein Hacker).

[Zitat etwas umsortiert]:
quote:
Die gesperrten Accounts hingegen wären mir egal.
Mir geht es halt darum, dass ich nicht mit dem Gedanken leben will jederzeit eine Schadensersatzanklage zu bekommen.
Die Schadensersatzanklage ist aber sehr wahrscheinlich, sobald ein Account deiner Geschäftspartner gesperrt wird.

Kümmer dich lieber um das allgemeine Vertragsrecht als um die AGBs des Betreibers, von letzteren hast du praktisch nichts zu befürchten.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
helmut O
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Die gesperrten Accounts hingegen wären mir egal.


Das war auf meine Accounts bezogen!

quote:
Die Schadensersatzanklage ist aber sehr wahrscheinlich, sobald ein Account deiner Geschäftspartner gesperrt wird.


Du meinst Schadensersatz von den Leuten, denen ich das virtuelle Geld verkauft habe, oder?

quote:
Kümmer dich lieber um das allgemeine Vertragsrecht...


Kannst du hier vielleicht noch mal konkret erklären, was du damit meinst?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
helmut O
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Meinst du damit, dass ich in meine AGB's so etwas wie: "Wenn Ihr Account durch den Kauf gesperrt wird, haben Sie kein Recht auf Schadensersatz" reinschreiben soll?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Du meinst Schadensersatz von den Leuten, denen ich das virtuelle Geld verkauft habe, oder?
Ja. Und daneben auch von deinen Verkäufern, wie schon angedeutet, gibt es da so einiges im Bereich gehackte Accounts etc.

quote:
Kannst du hier vielleicht noch mal konkret erklären, was du damit meinst?
Ich meine halt die Verträge mit deinen Käufern und Verkäufern, und auch die Einhaltung der Verträge.
Beispielsweise solltest du eine Möglichkeit finden, die wirkliche Identität des anderen zu überprüfen (in der virtuellen Welt ist das nämlich nicht so einfach). Außerdem solltest du beweisen können, dass die Ware auch übergeben wurde, auch nicht so leicht.

Darüber hinaus solltest du dich schon auf einzelne Betrüger gefasst machen und die daraus resultierenden Verluste einklakulieren. Du könntest die Betrüger zwar auch immer verklagen, aber auch da entstehen Kosten und wenn bei dem Gegenüber nichts zu holen ist, oder du ihn gar nicht ausfindig machen kannst?

Ich vermute übrigens, dass du auf dem gleichen Weg an- und verkaufen möchtest, richtig? Wenn das so ist, dann kann sich das eigentlich nicht rechnen. Es sind beispielsweise schon viele mit einem Ebay-An-und-Verkauf auf die Nase gefallen, das funktioniert einfach nicht.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
helmut O
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Sache mit den An- und Verkauf werde ich mir dann sicherlich noch mal überlegen, die kann ich aber eigentlich dann auch weglassen.
Ich denke alle meine Fragen wurden beantwortet.
Vielen Dank!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Und wo genau soll da ein Schaden sein?


Sicher kann ein Schaden für "Eingriff in einen Gewerbebetrieb" im Einzelfall vielleicht schwer zu beweisen sein.

Grundsätzlich könnte der Verkauf von Spielwährung zwei Arten von Schäden verursachen:

1. Einnahmeverluste des Betreibers, wenn er selbst Spielwährung gegen Geld verkauft

2. Schädigung des Abo-Geschäfts, wenn wegen der ungebremsten Zukaufmöglichkeiten von Spielwährung immer mehr Spieler abspringen, die von den Spielwährungskäufern untergebuttert werden ("ich muß für meine Streitaxt des Wustigen Hornswogglers drei Monate durch Quests laufen, um die 50,000 Dumbcoins zu sammeln - und diese 10 Spacken kaufen sich die einfach für 50 EUR und hauen meinen Charakter damit zu Brei, das macht keinen Spaß mehr, ich kündige").

-- Editiert Sheldon_Cooper am 06.09.2012 15:32

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
1. Einnahmeverluste des Betreibers, wenn er selbst Spielwährung gegen Geld verkauft
Nein, wenn er das selber tut, dann gilt die Ware als in den Verkehr gebracht, ein Weiterverkauf wäre nicht zu untersagen.

Dein 2.: Überlegenswert.
Aber wie siehst du in diesem Zusammenhang beispielsweise den Profifußball? Ein Zweitligaverein sagt, wir müssen uns durch aktive Jugendarbeit langfristig eine Mannschaft aufbauen, und dann kommt da ein Provinzverein - etwa Hoffenheim:-) - daher, kauft sich eine Topmannschaft zusammen und belegt einen - eigentlich uns zustehenden - Platz in der 1. Bundesliga, oder schnappt uns gar die Titel weg?

Aber Spass beiseite, das nennt man doch Wettbewerb. Wenn jemand bereit ist, für 3 Monate arbeit nur 50 Euro zu nehmen, dann ist das doch sein Problem.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Aber wie siehst du in diesem Zusammenhang beispielsweise den Profifußball?


Hoffenheim ist ja nicht vertraglich untersagt, Spieler bei anderen Teams abzuwerben (zu "cheaten"), den Mitspielern in besagtem Online-Spiel aber schon.

M.a.W. jedem Fußballverein ist klar, auf welche Spielregeln er sich einläßt. Dem Spieler im Online-Spiel ist aber bei Anmeldung nicht klar, daß er ständig von "cheatenden" Spielern untergebuttert werden wird, weil das eben nicht zu den Regeln des Spiels gehört.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen