Star Craft 2 bei eBay verkauft - Käufer droht

3. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
summo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Star Craft 2 bei eBay verkauft - Käufer droht

Hallo zusammen,

ich habe Anfang letzten Monat 7 Spiele bei eBay verkauft.
Beschreibung sah so aus:

Hallo zusammen!

Versteigert wird hier ein kleines Set bestehend aus folgenden 7 PC Spielen:

1. Need For Speed - Carbon
2. Sacred 2 Gold Edition (Sacred 2 - Fallen Angel + Sacred 2 Ice & Blood)
3. Diablo 2 + Diablo 2 Expansion Set
4. Quake 4
5. Chrome Specforce
6. StarCraft 2 - Wings Of Liberty
7. Command & Conquer - Die ersten 10 Jahre
!!! Achtung Spiel Nummer 7 enthält NUR die Bonus Disc !!!

Viel Spaß beim bieten!

Mein Problem ist folgendes: Zum Spielen von Star Craft 2, muss man einen Battle-Tag Account besitzen, auf welchem das Spiel aktiviert ist. Habe mich mit dem Produzenten des Spiels auseinander gesetzt, welcher mir sagte, dass ein Account-Transfer nicht erfolgen kann.
Das heißt: Der Käufer hat zwar die CDs kann es aber leider nicht spielen ohne den richten Account.
Die Spiele gingen für 1 € + 4,90 € Versand raus. Nun droht er mir mit einem Anwalt, wenn er nicht einen Ersatz erhält. Da ich leider nicht Bescheid weiß, ob er die Möglichkeit hat irgendwelche rechtlichen Schritte gegen mich einzuleiten, habe ich ihm für alle Fälle die Rücknahme des Artikels angeboten.
Kann er darauf verzichten und einen funktionierenden Account einfordern bzw. inwieweit kann er gegen mich vorgehen?
Danke im Voraus für die Hilfe!

MFG Alex

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Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vandong
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
also ist das verkaufte Spiel "StarCraft2" ohne gültigen Account wertlos?

Frage 1: Wussten Sie vor dem Verkauf davon?

Frage 2: Besteht vielleicht die Chance ihm den Account zu überlassen? Bei einigen Accounts ist eine nachträgliche Änderung der Daten ohne weiteres möglich.



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"Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung.Mindestens 1OG mit Balkon,damit ich zum Volk sprechen kann"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Die Spiele gingen für 1 € + 4,90 € Versand raus
Und was soll diese Angabe bringen? Der Preis spielt absolut keine Rolle!

quote:
Der Käufer hat zwar die CDs kann es aber leider nicht spielen ohne den richten Account.
Und somit stellt dies ganz klar einen Mangel dar, den mangel hast du zu beheben!

quote:
habe ich ihm für alle Fälle die Rücknahme des Artikels angeboten.
Dies ist zwar löblich von dir, aber diese Entscheidung liegtr zu 0% bei dir und zu 100% bei deinem K!

Wie schon gesagt, du hast dafür zu sorgen den Mangel zu beseitigen, wie du das letztendlich bewerkstelligen kannst ist dir überlassen, entweder den Account irgendwie übertragen, das Spiel neu Kaufen und ihm über lassen oder dergleichen.
Wenn das Gnze irgendwie mit Kosten verbunden ist, hast du diese zu übernehmen, egal wie hoch diese dann sind, sprich du wirst dch jetzt schon drauf einstellen können aus der Sache nur mit einem Minus rauszugehen.

quote:
Da ich leider nicht Bescheid weiß, ob er die Möglichkeit hat irgendwelche rechtlichen Schritte gegen mich einzuleiten,
Natürlich kann er das, er kann sich einen Anwalt nehmen, der das für ihn auf deine Kosten regelt, auch kann das Ganze bis vor ein Gericht gehen, welche Kosten dann auch eher du tragen dürftest, daher solltest du zusehen, dass du ihm ein funktionstüchtiges Spiel beschaffst...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Ob der Käufer die Angelegenheit tatsächlich einem Anwalt übergibt, ist überaus fraglich. Immerhin beträgt der Streitwert 1,00 €.

Aber selbstverständlich sind Sie in der Pflicht, den mit dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag zu erfüllen. Um einem eventuellen Rechtstreit aus dem Weg zu gehen, würde ich dem Käufer anbieten, ihm Kaufpreis und Versandkosten zu erstattet und ihm die Ware zu schenken.

Sollte er damit nicht einverstanden sein, müssen Sie wohl in den sauren Apfel beißen und dem Käufer ein neues Spiel zur Verfügung stellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Ob der Käufer die Angelegenheit tatsächlich einem Anwalt übergibt, ist überaus fraglich. Immerhin beträgt der Streitwert 1,00 €.


ähm, nö. Der Käufer wird ja nicht so doof sein, und die Erstattung des Kaufpreises einzuklagen (die hatte der TE ihm ja schon freiwillig angeboten), sondern er wird auf Erfüllung klagen und das wird wohl ein funktionierendes Spiel sein.

Also ist der Streitwert wohl der Neupreis des Spiels (oder ggf. der Kaufpreis eines funktionierenden Accounts)



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

Das ist auch völlig latte - da das Spiel unter 300 EUR kostet, ist es für die Anwaltskosten egal, alles unter 300 EUR wird gebührentechnisch so berechnet als ginge es um 300 EUR - egal ob man also auf 1 EUR oder 299 EUR klagt, der Anwalt (und das Gericht) kostet gleich viel.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo Alex,

zwischen Drohen und Machen liegen Welten. Große Angst vor einer Klage des Käufers würde ich nicht haben.
Ich kenne mich mit diesen Spielen nicht aus. Aber ist bei diesem Star Craft jedem einigermaßen Bewanderten klar, dass da ein Account dazu gehört, um das spielen zu können? Ich kenne ja die Produktbeschreibung nicht genau, aber Du hast nur Spiele verkauft, nicht Accounts. Und wenn der Käufer hätte wissen können, dass ein Spiel nur mit Account gespielt werden kann, dann hätte er ja auch mal nachfragen können vorher.
Aber warum lässt sich da nichts übertragen? Wie gesagt, für mich sind das bömische Wälder, dennoch habe ich schon gehört von Leuten, die Accounts für Spiele verkaufen. Es sollte doch irgendwie möglich sein, dem Käufer Deinen Account zu übertragen? Oder Du löscht Dich da völlig und er meldet sich neu an oder so?

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo,

Blizzard verbietet den Verkauf von Accounts und bereits aktivierten accountgebundenen Spielen.
Das sollte zumindest dem Verkäufer bekannt sein, ob es dem Käufer bekannt war ist zu vermuten.

Am besten wäre es die Artikelnummer unter der die Auktion bei Ebay gelaufen ist zu posten, dann kann man sich ein wesentlich besseres Bild zu dem Fall machen.

Man kann z.B. über http://www.goofbay.com/ schauen ob der Käufer bereits mehrfach Battle-Net Accounts erworben hat, was belegen würde das er genau wusste das man den weder übertragen noch verkaufen kann.

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Aber ist bei diesem Star Craft jedem einigermaßen Bewanderten klar, dass da ein Account dazu gehört, um das spielen zu können?

Irrelevant.

Denn auch einem unwissensenden Neuling steht eine ordnungsgemäse Lieferung - also ein spielbares Spiel - zu.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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