Statt mit Hermes Via Dhl versendet ! kein Nachforschungsantrag!

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb548812-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Statt mit Hermes Via Dhl versendet ! kein Nachforschungsantrag!

Guten Tag,


Ich habe die vor 2 Wochen etwas bei Ebaykleinanzeigen gekauft Und mit Paypal bezahlt!

abgemacht war das das Paket mit Hermes verschickt wird, es wurde aber ohne meine einstimmung mit DHL versendet! nun hat sich der Paketstatus aber seit dem 27.05 aber nicht mehr verändert und der verkaüfer weigert sich einen Nachforschungsantrag zu stellen ! bzw kann mir keinen einzigen nachweis dafür liefern das er es gemacht hat.


desweiteren existieren keine fotos vom Einlieferungsbeleg oder vom Paket oder gar vom Artikel!

demnach stehen die Chancen sehr schlecht das man anspruch auf die Versicherungsumme Von DHL hat!

Der verkäufer sagt er hat seine Pflicht erfüllt in dem er es abgeschickt hat. Fotos und andere sachen sind nicht sein Problem, schließlich habe ich ja die sendungnummer !


kann ich den Betrag über Kauferschutz zurück verlangen ? und stimmt das das der Verkaüfer fein raus ist?


Meiner meinung nach hat er gegen die abmachung und somit gegen den Kaufvertrag verstoßen und seiner Nachweispflicht.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

ein Nachforschungsantrag ist eine Nebenpflicht des Verkäufers.

Zitat:
abgemacht war das das Paket mit Hermes verschickt wird
Wie abgemacht? Hast du das ausdrücklich verlangt?

Zitat:
desweiteren existieren keine fotos vom Einlieferungsbeleg oder vom Paket oder gar vom Artikel!
Du kaufst bei Ebay Kleinanzeigen, ohne eine Foto gesehen zu haben?
Aber egal, all' das braucht es nicht. Ein verlorenes Paket ist - im Gegensatz zu einem beschädigten - relativ einfach vom Versender ersetzt zu bekommen.

Stefan

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#2
 Von 
fb548812-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Wie abgemacht? Hast du das ausdrücklich verlangt?


Es war abgemacht ! ich hatte es vorher mit ihm besprochen und dann nochmal zusätzlich in der Zahlungsdetails bei Paypal angegeben :)

Zitat:
Du kaufst bei Ebay Kleinanzeigen, ohne eine Foto gesehen zu haben?


Natürlich nicht ! bei der Auktion gab es ein Foto, was ich auch als Screenshot habe, aber auf nachfrage ob ich das original foto nochmal haben könnte oder ein anderes teilte man mir mit das wurde gelöscht !

Desweiteren existieren keine Fotos Vom Paket samt Adressaufkleber oder vom Einlieferungsbeleg.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es war abgemacht ! ich hatte es vorher mit ihm besprochen und dann nochmal zusätzlich in der Zahlungsdetails bei Paypal angegeben
Besprochen bedeutet aber nicht unbedingt, dass er zugestimmt hat. Und bei der Zahlung ist es zu spät, dort kann man keine Bedingungen mehr stellen (zumal es auch einseitig war).

Und auch grundsätzlich dürfte das imho kein Problem sein, regelmäßig schuldet der Verkäufer nur den Versand, unabhängig mit welchem Unternehmen. Da muss man schon gut begründen, warum DHL dann ein Nachteil sein soll*, und hätte das am Besten auch kommunizieren sollen.

*mir fallen solche Gründe ein, tut aber hier nichts zur Sache, der Verkäufer schuldet wahrscheinlich eh' nur das Geld

Nochmal, er ist verpflichtet einen Nachforschungsantrag zu stellen.
Oder alternativ dir die Rechte abzutreten, dann kannst du direkt an DHL herantreten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb548812-73):
demnach stehen die Chancen sehr schlecht das man anspruch auf die Versicherungsumme Von DHL hat!

Die stehen vor allen deshalb nicht nur sehr schlecht sondern bei 0, weil Du selbst mit den Fotos keinen Anspruch gegen DHL hättest, da Du nicht Vertragspartner von DHL bist.



Zitat (von reckoner):
ein Nachforschungsantrag ist eine Nebenpflicht des Verkäufers.

Oder eine Abtretung aller Ansprüche als Alternative.



Zitat (von fb548812-73):
Der verkäufer sagt er hat seine Pflicht erfüllt in dem er es abgeschickt hat.

Grundsätzlich hätte er damit eigentlich Recht. Nur ist er hier von der vertraglich vereinbarten Versandform abgewichen, bedeutet das er durchaus noch in der vollen Haftung ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Grundsätzlich hätte er damit eigentlich Recht.
Du hast doch weiter oben genau das Gegenteil bestätigt. Die Pflicht des Verkäufers ist nicht nur, das Paket aufzugeben, sondern im Fall der Fälle doch mehr (nach mir die Sintflut ist manchmal eben doch zu einfach gedacht).

Zitat:
Nur ist er hier von der vertraglich vereinbarten Versandform abgewichen, bedeutet das er durchaus noch in der vollen Haftung ist.
Wie gesagt müsste man das imho schon gut begründen.
Der Verkäufer könnte einfach argumentieren, dass der Hermesshop zu hatte und er deshalb - auch im Interesse des Käufers - zu DHL ausgewichen ist. (o.ä.)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von fb548812-73):
demnach stehen die Chancen sehr schlecht das man anspruch auf die Versicherungsumme Von DHL hat


Das wäre aber bei Hermes doch nicht anders.

Zitat (von fb548812-73):
Meiner meinung nach hat er gegen die abmachung und somit gegen den Kaufvertrag verstoßen


Was nichts daran ändert, daß man einen konkreten Schaden beweisen müßte. Kannst du beweisen, daß Hermes das Paket nicht verloren hätte? Oder daß die Nachforschung bei Hermes besser funktioniert? Oder daß Hermes höheren Schadensersatz für verschwundene Pakete zahlt? Wohl kaum.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Oder daß Hermes höheren Schadensersatz für verschwundene Pakete zahlt? Wohl kaum.
Das ist allerdings gar nicht mal so unwahrscheinlich. Bezogen auf die Höhe der Versicherungssumme für untersch. Paketformen.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Müßte man prüfen. Für das normale Paket sind AFAIK bei allen Versendern 500 EUR üblich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Müßte man prüfen. Für das normale Paket sind AFAIK bei allen Versendern 500 EUR üblich.
Ja, insbesondere das Päckchen ist da eine beliebte Variante. Bei Hermes Haftung, bei DHL nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

TE spricht von "Paketstatus", d.h. Sendungsverfolgung, das gibt es nur bei Paket, nicht bei Päckchen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
TE spricht von "Paketstatus", d.h. Sendungsverfolgung, das gibt es nur bei Paket, nicht bei Päckchen.
Stimmt nicht (das mit der Sendungsverfolgung meine ich).

Aber egal, um die Versicherungssumme geht es ja (noch) gar nicht.

Stefan

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