Guten Tag,
Ich habe die vor 2 Wochen etwas bei Ebaykleinanzeigen gekauft Und mit Paypal bezahlt!
abgemacht war das das Paket mit Hermes verschickt wird, es wurde aber ohne meine einstimmung mit DHL versendet! nun hat sich der Paketstatus aber seit dem 27.05 aber nicht mehr verändert und der verkaüfer weigert sich einen Nachforschungsantrag zu stellen ! bzw kann mir keinen einzigen nachweis dafür liefern das er es gemacht hat.
desweiteren existieren keine fotos vom Einlieferungsbeleg oder vom Paket oder gar vom Artikel!
demnach stehen die Chancen sehr schlecht das man anspruch auf die Versicherungsumme Von DHL hat!
Der verkäufer sagt er hat seine Pflicht erfüllt in dem er es abgeschickt hat. Fotos und andere sachen sind nicht sein Problem, schließlich habe ich ja die sendungnummer !
kann ich den Betrag über Kauferschutz zurück verlangen ? und stimmt das das der Verkaüfer fein raus ist?
Meiner meinung nach hat er gegen die abmachung und somit gegen den Kaufvertrag verstoßen und seiner Nachweispflicht.
Statt mit Hermes Via Dhl versendet ! kein Nachforschungsantrag!
10. Juni 2020
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Frage vom 10. Juni 2020 | 12:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Statt mit Hermes Via Dhl versendet ! kein Nachforschungsantrag!
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 10. Juni 2020 | 12:54
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
ein Nachforschungsantrag ist eine Nebenpflicht des Verkäufers.
Wie abgemacht? Hast du das ausdrücklich verlangt?Zitat:abgemacht war das das Paket mit Hermes verschickt wird
Du kaufst bei Ebay Kleinanzeigen, ohne eine Foto gesehen zu haben?Zitat:desweiteren existieren keine fotos vom Einlieferungsbeleg oder vom Paket oder gar vom Artikel!
Aber egal, all' das braucht es nicht. Ein verlorenes Paket ist - im Gegensatz zu einem beschädigten - relativ einfach vom Versender ersetzt zu bekommen.
Stefan
#2
Antwort vom 10. Juni 2020 | 13:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Wie abgemacht? Hast du das ausdrücklich verlangt?
Es war abgemacht ! ich hatte es vorher mit ihm besprochen und dann nochmal zusätzlich in der Zahlungsdetails bei Paypal angegeben
Zitat:Du kaufst bei Ebay Kleinanzeigen, ohne eine Foto gesehen zu haben?
Natürlich nicht ! bei der Auktion gab es ein Foto, was ich auch als Screenshot habe, aber auf nachfrage ob ich das original foto nochmal haben könnte oder ein anderes teilte man mir mit das wurde gelöscht !
Desweiteren existieren keine Fotos Vom Paket samt Adressaufkleber oder vom Einlieferungsbeleg.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Juni 2020 | 14:02
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Besprochen bedeutet aber nicht unbedingt, dass er zugestimmt hat. Und bei der Zahlung ist es zu spät, dort kann man keine Bedingungen mehr stellen (zumal es auch einseitig war).Zitat:Es war abgemacht ! ich hatte es vorher mit ihm besprochen und dann nochmal zusätzlich in der Zahlungsdetails bei Paypal angegeben
Und auch grundsätzlich dürfte das imho kein Problem sein, regelmäßig schuldet der Verkäufer nur den Versand, unabhängig mit welchem Unternehmen. Da muss man schon gut begründen, warum DHL dann ein Nachteil sein soll*, und hätte das am Besten auch kommunizieren sollen.
*mir fallen solche Gründe ein, tut aber hier nichts zur Sache, der Verkäufer schuldet wahrscheinlich eh' nur das Geld
Nochmal, er ist verpflichtet einen Nachforschungsantrag zu stellen.
Oder alternativ dir die Rechte abzutreten, dann kannst du direkt an DHL herantreten.
Stefan
#4
Antwort vom 10. Juni 2020 | 14:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
Zitatdemnach stehen die Chancen sehr schlecht das man anspruch auf die Versicherungsumme Von DHL hat! :
Die stehen vor allen deshalb nicht nur sehr schlecht sondern bei 0, weil Du selbst mit den Fotos keinen Anspruch gegen DHL hättest, da Du nicht Vertragspartner von DHL bist.
Zitatein Nachforschungsantrag ist eine Nebenpflicht des Verkäufers. :
Oder eine Abtretung aller Ansprüche als Alternative.
ZitatDer verkäufer sagt er hat seine Pflicht erfüllt in dem er es abgeschickt hat. :
Grundsätzlich hätte er damit eigentlich Recht. Nur ist er hier von der vertraglich vereinbarten Versandform abgewichen, bedeutet das er durchaus noch in der vollen Haftung ist.
#5
Antwort vom 10. Juni 2020 | 17:32
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Du hast doch weiter oben genau das Gegenteil bestätigt. Die Pflicht des Verkäufers ist nicht nur, das Paket aufzugeben, sondern im Fall der Fälle doch mehr (nach mir die Sintflut ist manchmal eben doch zu einfach gedacht).Zitat:Grundsätzlich hätte er damit eigentlich Recht.
Wie gesagt müsste man das imho schon gut begründen.Zitat:Nur ist er hier von der vertraglich vereinbarten Versandform abgewichen, bedeutet das er durchaus noch in der vollen Haftung ist.
Der Verkäufer könnte einfach argumentieren, dass der Hermesshop zu hatte und er deshalb - auch im Interesse des Käufers - zu DHL ausgewichen ist. (o.ä.)
Stefan
#6
Antwort vom 14. Juni 2020 | 18:13
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitatdemnach stehen die Chancen sehr schlecht das man anspruch auf die Versicherungsumme Von DHL hat :
Das wäre aber bei Hermes doch nicht anders.
ZitatMeiner meinung nach hat er gegen die abmachung und somit gegen den Kaufvertrag verstoßen :
Was nichts daran ändert, daß man einen konkreten Schaden beweisen müßte. Kannst du beweisen, daß Hermes das Paket nicht verloren hätte? Oder daß die Nachforschung bei Hermes besser funktioniert? Oder daß Hermes höheren Schadensersatz für verschwundene Pakete zahlt? Wohl kaum.
#7
Antwort vom 16. Juni 2020 | 11:38
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Das ist allerdings gar nicht mal so unwahrscheinlich. Bezogen auf die Höhe der Versicherungssumme für untersch. Paketformen.ZitatOder daß Hermes höheren Schadensersatz für verschwundene Pakete zahlt? Wohl kaum. :
#8
Antwort vom 16. Juni 2020 | 13:16
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Müßte man prüfen. Für das normale Paket sind AFAIK bei allen Versendern 500 EUR üblich.
#9
Antwort vom 16. Juni 2020 | 16:09
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Ja, insbesondere das Päckchen ist da eine beliebte Variante. Bei Hermes Haftung, bei DHL nicht.ZitatMüßte man prüfen. Für das normale Paket sind AFAIK bei allen Versendern 500 EUR üblich. :
#10
Antwort vom 19. Juni 2020 | 09:02
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
TE spricht von "Paketstatus", d.h. Sendungsverfolgung, das gibt es nur bei Paket, nicht bei Päckchen.
#11
Antwort vom 19. Juni 2020 | 09:23
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Stimmt nicht (das mit der Sendungsverfolgung meine ich).Zitat:TE spricht von "Paketstatus", d.h. Sendungsverfolgung, das gibt es nur bei Paket, nicht bei Päckchen.
Aber egal, um die Versicherungssumme geht es ja (noch) gar nicht.
Stefan
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