Stornierung vor Versand - Versand bezahlen?

14. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Stornierung vor Versand - Versand bezahlen?

Hallo!

Ich habe am 12.04. ein Trikot mit sofort-kaufen erstanden und direkt alles mit afterbuy und direktüberweisung bezahlt. Das war am Abend vom Samstag, ca. 22:00 Uhr.

Am Sonntag schrieb ich dem Verkäufer, Powerseller, das ich mich noch für einen weiteren Artikel interessiere und wie es mit Kombiversand abläuft. Zudem schrieb ich dem Verkäufer das er nichts rausschicken soll.

Vom Verkäufer erhielt ich heute (Montag, Feiertag) die Mitteilung, das nach Zahlungseingang keine Änderungen mehr möglich sind. Nach kurzem Meinungsaustausch per Email widerrief ich anschließend den Kauf und forderte alle Kosten, inklusive Versandkosten zurück, da kein Versand erfolgte. Zudem war Sonn- und Feiertag, also konnte keine Bearbeitung erfolgen.

Der Verkäufer aber sagt, das Trikot wurde schon in der Versandabteilung fertig gemacht, deswegen will er die Portokosten (6,90€) nicht erstatten.

Wer hat hier Recht?


Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Wie teuer war das Trikot?
Der Warenwert ist entscheidend bei der 40€ Regelung, diese aber kommt nur dann zum tragen wenn:

1. Der Händler ausdrücklich auf diese Regelung in seinen AGB´s hinweist.
Ansonsten gilt, der Händler trägt auch unter 40€ die Rücksendekosten!

2. Der Händler dem Kunden die AGB´s vorschriftsmässig zugänglich gemacht hat.
Das heisst z.B. das ein Hinweis auf die AGB´s auf der Rechnung nicht ausreicht.
Diese müssen zumindest auf der Rückseite abgedruckt sein.
Auch bei einem Online Händler reicht der alleinige Hinweis auf die AGB´s nicht, diese müssen verlinkt sein und sie müssen von der Hauptseite aus zu erreichen sein.Der Link muss ohne suchen deutlich erkennbar sein.
Verstösst der Händler gegen diese Regel trägt er die Rücksendekosten trotzdem.


-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer aber sagt, das Trikot wurde schon in der Versandabteilung fertig gemacht, deswegen will er die Portokosten (6,90€) nicht erstatten.


Wenn er bis zum Zugang des Widerrufs noch nicht versendet hat, somit der Käufer keine Leistung empfängt, kann er keine Kosten geltend machen. Davon abgesehen, ist derzeit noch nicht letztwirksam entschieden, ob selbst verbrauchte Hinversandkosten zu erstatten sind oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:
Der Warenwert ist entscheidend bei der 40€ Regelung, diese aber kommt nur dann zum tragen wenn:


Du hast da etwas falsch verstanden: hier geht es nicht um die Rückversandkosten, sondern um einen behaupteten Aufwand des Hinversands, der noch nichtmal erfolgen wird.

-- Editiert am 14.04.2009 01:06

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Antworten!


Hier mal der Link zur Auktion: http://tinyurl.com/cwsc2f


Der Versand konnte noch gar nicht erfolgen, da ich schon Montag früh bzw. heute früh den Stopp der Lieferung gefordert hatte und heute Abend auch dann widerrufen habe.


Wie soll ich jetzt gegen den Verkäufer vorgehen?

Gibts da irgendwelche schlagfertigen Paragrafen oder so etwas?

Oder direkt zum Anwalt? Bin versichert.

-- Editiert am 14.04.2009 01:16

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibts da irgendwelche schlagfertigen Paragrafen oder so etwas? <hr size=1 noshade>


Du kannst ihm ja mal § 346 I BGB benennen (oder auch seine eigene Widerrufsbelehrung), nach der ausschließlich empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. Dazu zählt sein behauptetermaßen bereits verbrauchter Verpackungsaufwand keinesfalls.

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll ich jetzt gegen den Verkäufer vorgehen? Oder direkt zum Anwalt? Bin versichert. <hr size=1 noshade>


Dazu besteht gegenwärtig kein Anlass. Es reicht erstmal völlig aus, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass er solche Kosten schlichtweg nicht in Abzug bringen darf, und im Falle einer nicht vollumfänglichen Rückerstattung die verbleibende Restforderung ansonsten auf dem Rechtsweg geltend gemacht wird. Sollte er tatsächlich auf seinen Standpunkt beharren, und die Versandkosten in Abzug bringen, kommt er spätestens 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung automatisch in Verzug. Ab dann kannst du das gerichtliche Mahnverfahren für die Restforderung verwenden. Das könntes du auch selber beantragen (ist sogar online möglich).

Abgesehen, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nötig ist, würde ich einen Schadensfall bei der Rechtsschutz bei einer so eindeutigen Sache mit so geringem Streitwert nicht veranlassen, allemal sich hier die Rechtskosten in überschaubaren Grenzen halten würden, und wegen der Erfolgsaussichten aufgrund der klaren Rechtslage schlussendlich ohnehin vom Gegner zu tragen sind. Rechtsschutzversicherungen haben oft eine vertragliche Klausel, derer nach sie - theoretisch - nicht selten bereits ab einem zweiten Schadensfall innerhalb eines Jahres den Vertrag kündigen könnten. Danach einen anderen Versicherer zu finden, ist oftmals schwer.

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Super, vielen Dank für die Antworten!


Wie mache ich es dem Verkäufer dann am Besten klar?

Ich habe ihm jetzt per Fax eine Frist von 7 Tagen gesetzt und danach für den Fall der Fälle weitere juristische Schritte angekündigt.

Euren Antworten nach zu urteilen dürfte das ja rechtlich eine klare Sache sein.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Du hast da etwas falsch verstanden: hier geht es nicht um die Rückversandkosten, sondern um einen behaupteten Aufwand des Hinversands, der noch nichtmal erfolgen wird.


Viele kleinere Ebay-Shops arbeiten auch am Wochenende und man kann jegliche Post inzwischen auch am Wochenende aufgeben. Im Falle eines Falles das die Ware nun trotz Stornierung geliefert wird, s.o.

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort


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