Streit um eBay-Gebühren

3. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sabine B.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit um eBay-Gebühren

Hallo Zusammen

Zum ersten Mal wollte ich etwas bei eBay kaufen und habe schon Probleme.

Vor einigen Wochen wollte ich per Sofortkauf ein Kosmetikgerät kaufen. Nachdem ich den Kauf getätigt hatte, schrieb mit der Verkäufer, dass ich drei Geräte bei ihm gekauft hätte. Ich versicherte ihm, dass ich nur ein Gerät gekauft habe und bat ihm um seine Bankverbindung. Er schrieb mir zurück, dass ich mich wohl "verdrückt" hätte und war mit einem Gerät einverstanden. Dennoch vermerkte er, dass ich ihm über den Kaufpreis hinaus eBay-Gebühren für zwei Geräte bezahlen müsste.

Ich antwortete ihm, dass ich immer noch an einem Gerät interessiert wäre, aber ihm keine eBay-Gebühren erstatten werde. Da er weiterhin darauf bestand, machte ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch, was er auch akzeptierte.

Nun aber schickt er mir Rechnungen über drei mal eBay-Gebühren plus Bearbeitungsgebühren ins Haus. Ich verwies ihn schon darauf, dass nur er die Gebühren von eBay zurückfordern kann, da ein Geschäft nicht zustande kam.

Leider habe ich im gesamten Forum keine Antwort gefunden, ob ich die eBay-Gebühren und Bearbeitungsgebühren bezahlen muss.

Ich wäre sehr dankbar für jeden Tipp.

Sabine

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

hallo Sabine,

sie müssen die Gebühren nicht zahlen!

Es ist zwar schon sehr ärgerlich, wenn man sich vertippt und 3 statt 1 Artikel per Sofortkauf ersteigert (ist ihnen auch der Kauf von 3 Artikeln von ebay bestätigt wurden?) Ist ja auch egal, weil sie bezüglich der 2 zu viel gekauften Artikel schon gleich nach Auktionsende konkludent ihren Rücktritt erklärt haben und bezüglich des übrig gebliebenen Artikels später.

Die ebay-Gebühren und eventuelle Bearbeitungsgebühren, die entstanden sind, weil der Käufer ein ihm gesetzlich zustehendes Rücktrittsrecht geltend gemacht hat, kann der Verkäufer nicht vom Käufer verlangen. Dass kann auch nicht über AGB's vereinbart werden, weil dies gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.

Im Übrigen kann sich der Verkäufer natürlich alle 3 Gebühren von ebay erstatten lassen.

Also auf nichts eingehen und nix zahlen!

Viel Erfolg
MCNeubert

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"michael@neubert.com
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